Neues Rechtsgutachten: Asylverfahren in Deutschland werden Menschen mit Behinderungen nicht gerecht.

Berlin – Handicap International (HI) veröffentlicht rechtliche Einordnung zur Schutzgewährung geflüchteter Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte und Bedarfe werden im deutschen Asylverfahren zu häufig übersehen. Das hat gravierende Folgen für ihren Zugang zu einem fairen, diskriminierungsfreien Verfahren und zu Schutz. Die Publikation von Handicap International – Crossroads „Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren: Schutzgewährung im Einklang mit der UN-BRK“ zeigt, welche Anforderungen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen ergeben und wo die Praxis hinter diesen zurückbleibt.

„Die Asylverfahren von Menschen mit Behinderungen drehen sich meist ausschließlich um die medizinische Versorgung im Zielstaat“, sagt Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International und Co-Autorin des Gutachtens. „Ob dort ein selbstbestimmtes Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe möglich ist oder ob Isolation, Abhängigkeit oder systematischer Ausschluss drohen, wird meist nicht geprüft. Auch Verfolgungsgründe, die unabhängig von Behinderungen bestehen, etwa eine Tätigkeit als Journalistin, werden oft übersehen.“

„Diese Engführung ist mit der UN-BRK nicht vereinbar“, so Eckert weiter. „Wir appellieren an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die behördliche Praxis zu ändern und behinderungsspezifische Verfolgungsgründe und Rückkehrrisiken ernst zu nehmen.“

Bedarfe bleiben unerkannt

Schätzungsweise 10–15 % der weltweit geflüchteten Menschen leben mit einer Behinderung. Wie hoch der Anteil in Deutschland ist, lässt sich nicht genau beziffern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst diese Daten nicht gesondert. Beträchtlich dürfte er allemal sein, vor allem, wenn psychische Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen als Behinderungen ernst genommen werden.

Behinderungsspezifische Nachteilsausgleiche fehlen häufig im Verfahren

Auch die Durchführung der Verfahren bleibt hinter den rechtlichen Vorgaben zurück. Damit Betroffene ihre Fluchtgründe wirksam vortragen und ihre Rechte wahrnehmen können, braucht es vor allem:

  • die frühzeitige Erkennung behinderungsspezifischer Bedarfe,
  • angemessene Vorkehrungen zum individuellen Nachteilsausgleich z.B. barrierefreie Informationen und Räumlichkeiten.

Diese Vorgaben schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor, die in Deutschland geltendes Recht ist.

Die vollständige Publikation können Sie unter Informationsmaterial von Crossroads herunterladen.

Offizielle Vorstellung

Das Rechtsgutachten wird am 17. September 2026 von 15:00 bis 17:00 Uhr im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Neben der Präsentation der zentralen Ergebnisse bietet die Veranstaltung Raum für Nachfragen und fachlichen Austausch. Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprachdolmetscher*innen begleitet. Anmelden können Sie sich über die Veranstaltungsseite.


Rechtsgutachten: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren

Schätzungsweise 10–15 % der weltweit geflüchteten Menschen leben mit einer Behinderung. Auch in Deutschland bilden sie einen relevanten Teil der Schutzsuchenden. Im Asylverfahren werden ihre Bedarfe jedoch häufig nicht erkannt oder nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat teils gravierende Folgen für ihren Zugang zu Schutz und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Verfahren.

Unser neues Rechtsgutachten zeigt, was die UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen konkret bedeutet: von barrierefreien und bedarfsgerechten Verfahren über die Berücksichtigung behinderungsspezifischer Verfolgung bis zur Anwendung des aus der UN-BRK folgenden behinderungsspezifischen Non-Refoulement-Maßstabs bei der Prüfung von subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten.

Für Beratung, anwaltliche Vertretung und Entscheidungspraxis bietet das Gutachten konkrete rechtliche Argumentationsansätze, einschlägige Rechtsprechung und Herkunftslandinformationen von Handicap International zu Afghanistan, Irak und Syrien.

Die offizielle Vorstellung des Gutachtens erfolgt im Rahmen einer Online-Veranstaltung am 17.09. von 15:00 bis 17:00 Uhr. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.


Interview bei Radio Connection Berlin

Wir waren im April zu Gast bei Radio Connection. Die Sendung „Medizinische Versorgung von Geflüchteten mit chronischer Erkrankung oder Behinderung“ ist nun online: Start Sendungen 2023 | RADIOCONNECTION-BERLIN 


Factsheet: Disability Inclusion in Syria

Der neue Bericht von Handicap International zeigt: über 28 % der Menschen in Syrien, die humanitäre Hilfe benötigen, haben eine Behinderung. Doch Wiederaufbauprogramme berücksichtigen sie oft nicht, Krankenhäuser und Schulen sind nicht barrierefrei und die medizinische Versorgung nicht gesichert. Weitere Details und Informationen finden Sie in der englischsprachigen Veröffentlichung.


Praxis-Einblick: Lebenslage von Kindern im AsylbLG

Save the Children und der Paritätische Gesamtverband haben auf Basis einer Fachkräfteumfrage einen Praxis-Einblick zur Lebenslage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) veröffentlicht. Die Publikation basiert auf den Aussagen von 450 teilnehmenden Fachkräften.


Fachinformation: Die Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Broschüre mit Fachinformationen zur Gesundheitsversorge von Kindern und Jugendlichen im Grundleistungsbezug veröffentlicht. Die Änderung wurde im Rahmen der GEAS-Reform beschlossen und stellt laut den Autor*innen der Broschüre eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung dar.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Paritätischen Gesamtverbandes.


Neue Arbeitshilfe für die Beratungspraxis zu der Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine aktualisierte Ausgabe ihrer Arbeitshilfe zur Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine herausgebracht. Grund ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 gemäß § 24 AufenthG.

Die aktualisierte Arbeitshilfe der BAGFW „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ gibt der Beratungspraxis konkrete Antworten: Welche Aufenthaltstitel können neben einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthalt möglich? Und unter welchen Voraussetzungen ist der Sprung zur Niederlassungserlaubnis möglich? Die Arbeitshilfe berücksichtigt den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 sowie die Umsetzungshinweise des BMI vom 11.08.2025 und bietet damit eine fundierte Grundlage für die tägliche Beratungsarbeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BAGFW.


275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Berlin – Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

„Wir sind überzeugt: Ein starker Flüchtlingsschutz ist möglich. Einer, der geflüchtete Menschen mit Behinderungen nicht ausschließt, sondern ihre Rechte, ihre Selbstbestimmung und ihre Expertise ins Zentrum stellt. Zukunftsfähiger Flüchtlingsschutz bedeutet demnach mehr als Schutz vor Verfolgung. Er bedeutet, gehört zu werden, mitzuentscheiden und teilhaben zu können, unabhängig vom Aufenthaltstitel.“ betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Menschen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.

  1. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.

  1. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.

  1. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzminimum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.

  1. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommunale Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

Warum die AfD eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen ist. Neue Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Anhand politischer Initiativen und öffentlichen Äußerungen von Vertreter*innen der AfD untersucht die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), warum die Partei eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen ist. Sie zeigt, wie sich die Abwertung von Menschen mit Behinderungen in die Radikalisierung der AfD einordnet und sie damit die Garantie der Menschenwürde wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, in Frage stellt.

Sie können die Publikation hier und auf der Seite des DIMR herunterladen. Die Printversion können Sie im Shop des DIMR bestellen: institut-fuer-menschenrechte.de


Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Handicap International (HI) fordert den konsequenten Abbau von Barrieren für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.

Berlin – Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai weist Handicap International – Crossroads nachdrücklich auf die fehlende gleichberechtigte Teilhabe und die Benachteiligung geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland hin. Zudem kritisiert HI ihre unzureichende Versorgung sowie die mangelnde Barrierefreiheit in Asylverfahren und Unterkünften.

„Geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen sind Teil unserer Gesellschaft. Statt Kürzungen bei Angeboten und Leistungen brauchen wir verbindliche, nachhaltige Lösungen unter Berücksichtigung der Rechte und Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen“, betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International.

Geplante Kürzungen verschärfen die Situation

Die Pläne, unabhängige Beratungsangebote wie die Asylverfahrensberatung einzustellen, Kürzungen in der Eingliederungshilfe durchzusetzen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu streichen, verschärfen die angespannte Situation zusätzlich.  

HI-Crossroads fordert:

  • eine inklusive Migrations- und Flüchtlingspolitik: Die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müssen konsequent umgesetzt und Barrieren abgebaut werden.
  • ein bundeseinheitliches Verfahren zur Identifizierung besonderer Verfahrens- und Aufnahmebedarfe im Zuge der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
  • eine bedarfsgerechte Versorgung: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen müssen, wie in der UN-BRK festgelegt, von Anfang an Zugang zu medizinischen, psychosozialen und pflegerischen Leistungen sowie zu Hilfsmitteln und Teilhabeangeboten erhalten.
  • barrierefreie Unterbringungsformen für Menschen mit Behinderungen.
  • inklusive Zugänge zu Bildung und Arbeit.