Neues Rechtsgutachten: Asylverfahren in Deutschland werden Menschen mit Behinderungen nicht gerecht.

Berlin – Handicap International (HI) veröffentlicht rechtliche Einordnung zur Schutzgewährung geflüchteter Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte und Bedarfe werden im deutschen Asylverfahren zu häufig übersehen. Das hat gravierende Folgen für ihren Zugang zu einem fairen, diskriminierungsfreien Verfahren und zu Schutz. Die Publikation von Handicap International – Crossroads „Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren: Schutzgewährung im Einklang mit der UN-BRK“ zeigt, welche Anforderungen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen ergeben und wo die Praxis hinter diesen zurückbleibt.

„Die Asylverfahren von Menschen mit Behinderungen drehen sich meist ausschließlich um die medizinische Versorgung im Zielstaat“, sagt Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International und Co-Autorin des Gutachtens. „Ob dort ein selbstbestimmtes Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe möglich ist oder ob Isolation, Abhängigkeit oder systematischer Ausschluss drohen, wird meist nicht geprüft. Auch Verfolgungsgründe, die unabhängig von Behinderungen bestehen, etwa eine Tätigkeit als Journalistin, werden oft übersehen.“

„Diese Engführung ist mit der UN-BRK nicht vereinbar“, so Eckert weiter. „Wir appellieren an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die behördliche Praxis zu ändern und behinderungsspezifische Verfolgungsgründe und Rückkehrrisiken ernst zu nehmen.“

Bedarfe bleiben unerkannt

Schätzungsweise 10–15 % der weltweit geflüchteten Menschen leben mit einer Behinderung. Wie hoch der Anteil in Deutschland ist, lässt sich nicht genau beziffern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst diese Daten nicht gesondert. Beträchtlich dürfte er allemal sein, vor allem, wenn psychische Beeinträchtigungen und chronische Erkrankungen als Behinderungen ernst genommen werden.

Behinderungsspezifische Nachteilsausgleiche fehlen häufig im Verfahren

Auch die Durchführung der Verfahren bleibt hinter den rechtlichen Vorgaben zurück. Damit Betroffene ihre Fluchtgründe wirksam vortragen und ihre Rechte wahrnehmen können, braucht es vor allem:

  • die frühzeitige Erkennung behinderungsspezifischer Bedarfe,
  • angemessene Vorkehrungen zum individuellen Nachteilsausgleich z.B. barrierefreie Informationen und Räumlichkeiten.

Diese Vorgaben schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor, die in Deutschland geltendes Recht ist.

Die vollständige Publikation können Sie unter Informationsmaterial von Crossroads herunterladen.

Offizielle Vorstellung

Das Rechtsgutachten wird am 17. September 2026 von 15:00 bis 17:00 Uhr im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Neben der Präsentation der zentralen Ergebnisse bietet die Veranstaltung Raum für Nachfragen und fachlichen Austausch. Die Veranstaltung wird durch Gebärdensprachdolmetscher*innen begleitet. Anmelden können Sie sich über die Veranstaltungsseite.


Rechtsgutachten: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren

Schätzungsweise 10–15 % der weltweit geflüchteten Menschen leben mit einer Behinderung. Auch in Deutschland bilden sie einen relevanten Teil der Schutzsuchenden. Im Asylverfahren werden ihre Bedarfe jedoch häufig nicht erkannt oder nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat teils gravierende Folgen für ihren Zugang zu Schutz und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Verfahren.

Unser neues Rechtsgutachten zeigt, was die UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen konkret bedeutet: von barrierefreien und bedarfsgerechten Verfahren über die Berücksichtigung behinderungsspezifischer Verfolgung bis zur Anwendung des aus der UN-BRK folgenden behinderungsspezifischen Non-Refoulement-Maßstabs bei der Prüfung von subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten.

Für Beratung, anwaltliche Vertretung und Entscheidungspraxis bietet das Gutachten konkrete rechtliche Argumentationsansätze, einschlägige Rechtsprechung und Herkunftslandinformationen von Handicap International zu Afghanistan, Irak und Syrien.

Die offizielle Vorstellung des Gutachtens erfolgt im Rahmen einer Online-Veranstaltung am 17.09. von 15:00 bis 17:00 Uhr. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.


Interview bei Radio Connection Berlin

Wir waren im April zu Gast bei Radio Connection. Die Sendung „Medizinische Versorgung von Geflüchteten mit chronischer Erkrankung oder Behinderung“ ist nun online: Start Sendungen 2023 | RADIOCONNECTION-BERLIN 


275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!

Berlin – Zum Weltflüchtlingstag stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

„Wir sind überzeugt: Ein starker Flüchtlingsschutz ist möglich. Einer, der geflüchtete Menschen mit Behinderungen nicht ausschließt, sondern ihre Rechte, ihre Selbstbestimmung und ihre Expertise ins Zentrum stellt. Zukunftsfähiger Flüchtlingsschutz bedeutet demnach mehr als Schutz vor Verfolgung. Er bedeutet, gehört zu werden, mitzuentscheiden und teilhaben zu können, unabhängig vom Aufenthaltstitel.“ betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International.

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Menschen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.

  1. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.

  1. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.

  1. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzminimum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.

  1. Teilhabe und Mitbestimmung Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommunale Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

Warum die AfD eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen ist. Neue Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Anhand politischer Initiativen und öffentlichen Äußerungen von Vertreter*innen der AfD untersucht die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), warum die Partei eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen ist. Sie zeigt, wie sich die Abwertung von Menschen mit Behinderungen in die Radikalisierung der AfD einordnet und sie damit die Garantie der Menschenwürde wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, in Frage stellt.

Sie können die Publikation hier und auf der Seite des DIMR herunterladen. Die Printversion können Sie im Shop des DIMR bestellen: institut-fuer-menschenrechte.de


Menschenrechte sind nicht verhandelbar: Handicap International (HI) fordert den konsequenten Abbau von Barrieren für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.

Berlin – Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai weist Handicap International – Crossroads nachdrücklich auf die fehlende gleichberechtigte Teilhabe und die Benachteiligung geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland hin. Zudem kritisiert HI ihre unzureichende Versorgung sowie die mangelnde Barrierefreiheit in Asylverfahren und Unterkünften.

„Geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen sind Teil unserer Gesellschaft. Statt Kürzungen bei Angeboten und Leistungen brauchen wir verbindliche, nachhaltige Lösungen unter Berücksichtigung der Rechte und Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen“, betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International.

Geplante Kürzungen verschärfen die Situation

Die Pläne, unabhängige Beratungsangebote wie die Asylverfahrensberatung einzustellen, Kürzungen in der Eingliederungshilfe durchzusetzen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu streichen, verschärfen die angespannte Situation zusätzlich.  

HI-Crossroads fordert:

  • eine inklusive Migrations- und Flüchtlingspolitik: Die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müssen konsequent umgesetzt und Barrieren abgebaut werden.
  • ein bundeseinheitliches Verfahren zur Identifizierung besonderer Verfahrens- und Aufnahmebedarfe im Zuge der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
  • eine bedarfsgerechte Versorgung: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen müssen, wie in der UN-BRK festgelegt, von Anfang an Zugang zu medizinischen, psychosozialen und pflegerischen Leistungen sowie zu Hilfsmitteln und Teilhabeangeboten erhalten.
  • barrierefreie Unterbringungsformen für Menschen mit Behinderungen.
  • inklusive Zugänge zu Bildung und Arbeit.

Online-Stammtisch: Flucht, Migration und Behinderung

Ulrike Schwarz und Johanna Gramlich, sind seit vielen Jahren in der sozial- und aufenthaltsrechtlichen Beratung aktiv und engagieren sich im Bundesnetzwerk Flucht, Migration und Behinderung. Mit dem Online-Stammtisch bieten sie Beratungs- und Unterstützungspersonen an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung einen moderierten und informellen Austausch an und laden zur bundesweiten Vernetzung ein.

Ob ihr einfach reinhören, eigene Ideen einbringen oder Fragen stellen möchtet oder ganz neu im Thema seid – schaut gerne vorbei!

Gemeinsam können wir mehr erreichen – lasst uns ins Gespräch kommen!

Termine 2026:

  • 18. März 2026, 15–17 Uhr: Chancenaufenthalt mit Behinderung – Probleme im Wechsel aus dem Chancenaufenthalt
  • 17. Juni 2026, 15–17 Uhr: Akteur*innen an der Schnittstelle – Vernetzung und Austausch
  • 16. September 2026, 15–17 Uhr: Thema wird noch bekannt gegeben
  • 11. November 2026, 15–17 Uhr: Thema wird noch bekannt gegeben

Das kostenfreie Format findet über Zoom statt.

Anmeldungen bitte per E-Mail an:  johanna.gramlich@kircheundgesellschaft.de


GEAS-Umsetzungsgesetze – Handicap International e. V. (HI) warnt: Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen werden vernachlässigt.

Morgen, am 27.02.2026, sollen die GEAS-Umsetzungsgesetze im Bundestag verabschiedet werden. Für geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland bedeutet die Reform Verschärfungen ohne angemessenen Schutz und ohne verlässliche Deckung von Bedarfen in Bezug auf Versorgung und Teilhabe. Trotz intensiver Warnungen von Handicap International e. V. Crossroads werden zentrale europa- und menschenrechtliche Garantien unzureichend umgesetzt.

„Das Parlament hätte den Kurs der Bundesregierung korrigieren können. Diese Chance wurde vertan“, erklärt Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V. „Bewegungsbeschränkungen, die faktisch Haft bedeuten, bleiben für Menschen mit Behinderungen zulässig. Das gefährdet ihre Diagnostik und Versorgung. Sie können ihr Recht auf Gesundheit und ein faires Asylverfahren auf diese Weise kaum wahrnehmen.“

Lückenhafte Umsetzung und fehlende Identifizierung

Schutzgarantien für Menschen mit Behinderungen aus der neuen EU-Aufnahmerichtlinie sind nur lückenhaft oder gar nicht umgesetzt. Klare gesetzliche Vorgaben zu einem verbindlichen und effektiven Mechanismus zur Feststellung besonderer Vulnerabilitäten fehlen weiterhin. Ohne eine systematische Identifizierung bleiben Behinderungen häufig unerkannt – mit direkten Folgen für Unterbringung, Versorgung und Verfahrensgarantien.

HI – Crossroads fordert die Bundesländer und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, ihrerseits der Verantwortung bei der GEAS-Umsetzung gerecht zu werden. Die Ansprüche geflüchteter Menschen mit Behinderungen aus den europarechtlichen Vorgaben und der UN-BRK sind konsequent umzusetzen.


Handicap International e. V. (HI) warnt vor Ausschluss ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen aus dem Sozialrecht.

Berlin, 19.02.2026 – Kurz vor dem vierten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am Montag, 23. Februar, die Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bundestag stattfinden. Handicap International e. V. – Crossroads kritisiert den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vor allem für Menschen mit Behinderungen würde dies einen stark eingeschränkten Zugang zu Versorgung und Pflege sowie einen faktischen Ausschluss aus Teilhabeleistungen bedeuten.

Seit Beginn des Krieges 2022 haben über 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die nach dem 31. März 2025 erteilt wurde, sowie neu ankommende Ukrainer*innen künftig Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

„Am Jahrestag des Krieges brauchen aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen Stabilität und verlässliche Unterstützung und nicht eine Rückstufung in ein System mit strukturellen Versorgungslücken”, betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V.

„Wenn eine Operation, die vor Erblindung schützt, wegen des Wechsels ins AsylbLG plötzlich nicht mehr durchgeführt werden kann, wird deutlich, was hier auf dem Spiel steht. Das Gesetzesvorhaben ist ein Bruch mit dem Anspruch auf gleiche Würde und Existenzsicherung”, so Eckert weiter.

Gefährdung des Zugangs und der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine

Das AsylbLG wird den verfassungsrechtlichen Mindeststandards wie dem Existenzminimum, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht gerecht. Für Menschen mit Behinderungen hätte das gravierende Folgen. Pflegegeld, behinderungsbedingte Mehrbedarfe, passende Hilfsmittel und Zugang zur Eingliederungshilfe würden Schutzberechtigten aus der Ukraine nicht mehr oder nur noch nach langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren gewährt.

Handicap International e. V. – Crossroads fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Rechtskreiswechsel zu stoppen und die Versorgung ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen zu sichern.


Tag der Menschenrechte: Spracherwerb für Geflüchtete mit Behinderungen ermöglichen

Berlin, 10.12.2025 – Gemeinsam mit 26 Organisationen erinnert Handicap International e. V. (HI) zum Internationalen Tag der Menschenrechte an das Recht auf inklusive Bildung. Für geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen wird dieses in Deutschland nach wie vor regelmäßig verletzt – insbesondere beim Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen.

Das Recht auf inklusive, diskriminierungsfreie Bildung und Teilhabe ermöglichen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland verbindliches Recht ist, garantiert Gleichberechtigung (Art. 5), Zugänglichkeit (Art. 9), Bildung (Art. 24) sowie die volle und wirksame Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben (Art. 3, 29f. und andere). Werden geflüchtete und migrierte Menschen wegen Behinderungen vom Spracherwerb ausgeschlossen, ist dies ein klarer Verstoß gegen diese menschenrechtlichen Verpflichtungen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) wird dadurch verletzt.

Deutschland nimmt Menschenrechtsverstöße in Kauf

Handicap International und andere Organisationen des bundesweiten Netzwerks Flucht, Migration und Behinderung berichten seit Jahren: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Integrationskursen auf massive Barrieren:

  • Kursstätten sind häufig nicht barrierefrei.
  • Menschen mit Sehbehinderungen werden vielerorts nicht zu regulären Kursen zugelassen, selbst wenn sie mit geeigneten Inklusionsmaßnahmen erfolgreich teilnehmen könnten.
  • Angebote für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen existieren nur an wenigen Standorten und häufig mit Wartezeiten von mehreren Jahren. Das betrifft auch Onlinekurse.
  • Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gibt es bundesweit zudem keine bedarfsgerechten Sprachkurse.

„Teilhabe beginnt mit Sprache. Ohne sprachliche Verständigung bleiben die meisten Türen verschlossen: zu sozialen Kontakten, zu Arbeit, ja sogar beim selbstständigen Gang zum Arzt oder zur Behörde. Wer Geflüchtete mit Behinderungen vom Spracherwerb ausschließt, schließt sie von der Gesellschaft aus“, sagt Sophia Eckert, Referentin für Flucht, Migration, Behinderungen bei Handicap International e. V.

Anlässlich des Tages der Menschenrechte appellieren wir an die Bundesregierung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie an die zuständigen Innenpolitiker*innen:

„Nehmen Sie das Recht auf inklusive Bildung ernst und stellen Sie sicher, dass alle geflüchteten Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfreien Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen erhalten.”

Die Forderungen des Bündnisses zum Tag der Menschenrechte

Damit Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen endlich gerecht wird, fordern die unterzeichnenden Organisationen die Bundesregierung auf:

  1. Ausreichend barrierefreie Integrations- und Berufssprachkurse für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, flächendeckend und ohne lange Wartezeiten bereitzustellen.
  2. Integrationssprachkurse für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einzuführen, die der Vielfalt von Lernbedarfen gerecht werden.
  3. Das Integrationskurssystem inklusiv und diskriminierungsfrei auszugestalten und so zu finanzieren, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Recht auf Bildung ausgeschlossen wird.