Neue Bundesregierung: Crossroads fordert inklusive Flüchtlingspolitik

Anlässlich der Vereidigung der neuen Bundesregierung fordert Handicap International – Crossroads gemeinsam mit 292 unterzeichnenden Organisationen eine verantwortungsvolle und diskriminierungsfreie Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, anstatt ihn weiter zu gefährden.


Koalitionsvertrag: Harter Kurs für Menschen mit Behinderungen

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD äußert sich die Nicht-Regierungsorganisation Handicap International – Crossroads zu den Auswirkungen der geplanten politischen Ausrichtung auf die Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik kritisch. Wie bereits nach den Zwischenergebnissen von Ende März zu erwarten war, fallen auch in der finalen Fassung der Koalitionsvereinbarung die im Bereich Asyl, Migration, Integration und Soziales vereinbarten Ziele weit hinter die menschenrechtlichen Verpflichtungen zurück. Insbesondere finden die geltenden Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenig Beachtung.


Schutz und Inklusion geflüchteter Menschen mit Behinderungen sichern

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD hat Handicap International – Crossroads Empfehlungen an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung zusammengestellt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Deutschland, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Gesetzgebung sowie in allen politischen Konzepten und Programmen zu achten – auch im Bereich der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik. Das heißt: Es ist sicherzustellen, dass Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Autonomie und Selbstbestimmung für nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und ihre gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion aktiv zu fördern.

Die künftige Bundesregierung muss sich klar zur Einhaltung dieser Gewährleistungen bekennen. Unsere Empfehlungen sind daher vor allem:

1. Bekenntnis zu menschenrechtskonformen Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen
2. Erarbeitung eines bundeseinheitlichen, menschenrechtskonformen Verfahrens zur Identifizierung von Schutz- und Aufnahmebedarfen
3. Wahrung von angemessenem Schutz von Menschen mit Behinderungen und Achtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung
4. Inklusion in Bildung und Arbeit fördern, langfristige Teilhabe sichern


Gesundheit Unteilbar: Gemeinsam gegen Ausgrenzung. Für ein gerechtes Gesundheitssystem

Crossroads unterstützt den von 136 Organisationen unterzeichneten Appell aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich gegen Ausgrenzung und für einen verbesserten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für alle. Die Unterzeichnenden sind besorgt über populistische und menschenverachtende Aussagen bis weit in die politische Mitte hinein, die die berechtigte Unzufriedenheit mit dem Gesundheitssystem vieler Menschen nutzen, um gegen Migrant*innen, geflüchtete und armutserfahrene Personen, Menschen mit Behinderungen und andere sozial benachteiligte Gruppen zu hetzen.


Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2024

Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Schutz, Teilhabe, Gleichbehandlung und Selbstbestimmung

Berlin – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung fordert Crossroads, der Arbeitsbereich von Handicap International e. V. an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung in Deutschland, politische Verantwortliche auf, mehr für die Verwirklichung der Rechte von nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderung zu tun.

Diese sind nach Ansicht von Crossroads trotz eindeutiger Vorgaben aus der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) und der EU- Aufnahmerichtlinie mit zahlreichen Barrieren und Diskriminierungen konfrontiert. Das betrifft unter anderem die mangelnde systematische Erfassung ihrer Bedarfe und die unzureichende Versorgung. Letztere ist vor allem auf das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen.

Crossroads befürchtet aufgrund einer verstärkt rechtspopulistischen Stimmung eine weitere Entwertung menschenrechtlicher Vorgaben, wie die der UN-BRK, und eine zunehmende Abkehr vom Schutz Geflüchteter in Deutschland und Europa.

Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention gelten auch für Deutschland vollumfänglich

„Gerade zum Tag der Menschen mit Behinderung warnen wir eindringlich davor, völkerrechtliche Verpflichtungen wie die Vorgaben der UN-BRK und den internationalen und europäischen Flüchtlingsschutz hintenanzustellen. Nach unseren Informationen soll beim Treffen der Innenminister*innen der Bundesländer ab Mittwoch unter anderem wieder darüber diskutieren werden, schutzsuchende Menschen trotz Asylgesuch an den deutschen Grenzen abzuweisen, die Auslagerung von Asylverfahren voranzutreiben, Abschiebungen um jeden Preis voranzubringen und den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sowie alle Aufnahmeprogramme des Bundes abzuschaffen“, so Sophia Eckert, Expertin für Asylrecht bei Crossroads.

„Menschen mit Behinderung, deren Vulnerabilität keineswegs immer sofort sichtbar ist, haben das Recht auf besonderen Schutz“, so Eckert weiter. „Dieser wird in der Debatte jedoch konsequent übergangen. Wir erwarten von den politischen Verantwortlichen von diesen Forderungen Abstand zu nehmen. Sie sind weder europa- noch völkerrechtskonform und vergiften die gesellschaftliche Stimmung. Insbesondere in Zeiten, in denen sich die Gesellschaft immer weiter zu spalten scheint, müssen Menschlichkeit, Inklusion und die Einhaltung der UN-BRK und des Flüchtlingsschutzes politisches Handeln umso stärker leiten.“


Crossroads ist der Arbeitsbereich von Handicap International e. V. an der Schnittstelle Flucht, Migration, Behinderung. Ziel von Crossroads ist die Berücksichtigung der Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderung und die Verbesserung deren Lebenssituation in Deutschland. Auf Grundlage der UN-Behindertenkonvention setzt sich Crossroads politisch und gesellschaftlich ein, stärkt die Selbstvertretung geflüchteter Menschen mit Behinderung und informiert sie über ihre Rechte und das Unterstützungssystem in Deutschland. Ebenso berät und schult Crossroads Fachkräfte aus der Flüchtlings- und Behindertenhilfe und fördert deren Vernetzung.


Stellungnahme von Handicap International e.V. zu den Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums anlässlich der Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland

29. Oktober 2024

In der vergangenen Woche endete die Beteiligung der Verbände und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Gesetzgebungsverfahren zu den Referenten-Entwürfen des Bundesinnenministeriums, die die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Gesetz umsetzen sollen. Die Entwürfe umfassen ein GEAS-Anpassungsgesetz und ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz. Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat Handicap International e. V. zu den Entwürfen Stellung genommen.

Die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Sommer 2026 in Kraft treten soll, markiert in Deutschland die bedeutendste Änderung des Asylrechts seit dem Asylkompromiss 1993. Angesichts der Tragweite dieser Reform haben Handicap International e. V. und 27 weitere Bundesorganisationen die Bundesregierung bereits im Juli 2024 aufgefordert, die nationalen Spielräume im Sinne der Grund- und Menschenrechte bestmöglich zu nutzen. Dies ist mit den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht geschehen.

Handicap International e. V. kritisiert scharf, dass in den Entwürfen wesentliche Aufnahme- und Versorgungsgarantien für vulnerable Personen, wie Menschen mit Behinderung, trotz klarer Vorgaben aus der neuen EU-Aufnahme-Richtlinie (RL (EU) 2024/1346) fehlen. Optionale Möglichkeiten für Verschärfungen in den europäischen Rechtstexten, vor allem in den Bereichen Haft und Leistungsrecht, wurden hingegen weitreichend in nationales Recht übernommen. Diese Verschärfungen bedeuten für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit Behinderung absehbar eine verstärkte Ausgrenzung sowie eine Zunahme psychischer und vor allem struktureller Gewalt, wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt, inhaftiert oder von Leistungen wie Pflege, Hilfsmitteln, Physio- und Psychotherapie ausgeschlossen werden.

Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind die Entwürfe für ein GEAS-Anpassungs- und ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz nicht tragfähig. Handicap International e. V. fordert daher dringend umfängliche Nachbesserungen, insbesondere in den folgenden Punkten:

  1. Die Verpflichtung zur Identifizierung von besonderen Schutz- und Aufnahmebedarfen muss bundesgesetzlich verankert werden. Sie ist geteilte Aufgabe zwischen Bund und Ländern (Stellungnahme, S. 7 ff.).

  1. Die sich aus der Aufnahme-Richtlinie in Verbindung mit der UN-BRK ergebenden Versorgungsansprüche geflüchteter Menschen mit Behinderung müssen vollständig umgesetzt werden (Stellungnahme, S. 12 ff.).
  2. Die neu eingeführte Bewegungsbeschränkung und die Regelungen zu Migrationshaft sind zu streichen (Stellungnahme, S. 18 ff.).

Die vollständige Stellungnahme sowie das zivilgesellschaftliche Prioritätenpapier vom Juli 2024 stehen zum Download zur Verfügung. Die Referentenentwürfe können auf der Website des BMI heruntergeladen werden.

Dokumente zum Download

Stellungnahme von Handicap International e. V. zu den Referentenentwürfen eines GEAS-Anpassungsgesetzes und eines GEAS-Anpassungsfolgegesetzes

Zivilgesellschaftliches Prioritätenpapier zur GEAS-Umsetzung

Weiterführende Links

Link zu den Referentenentwürfen auf der Webseite des BMI

Kontakt

Sophia Eckert

Referentin politische Arbeit – Flucht und Migration, Crossroads Handicap International e.V.,  so.eckert@hi.org

Rouven Brunnert

Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Crossroads Handicap International e.V., r.brunnert@hi.org


Appell für eine menschliche Flüchtlingspolitik – Rechtsstaatlichkeit sichern, geflüchtete Menschen mit Behinderung schützen

Berlin, 10.09.2024 – Anlässlich des für heute geplanten Migrationstreffens zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der Union sowie des vorgeschlagenen „Sicherheitspakets“ appelliert Handicap International e. V. gemeinsam mit 26 weiteren Bundesorganisationen an die Bundesregierung, den Schutz von Geflüchteten als unverzichtbaren Teil unserer demokratischen Werte zu wahren. Dazu gehört auch, Schutzsuchende an den Grenzen nicht zurückzuweisen.

Handicap International e. V. kritisiert scharf die als Teil des „Sicherheitspakets“ geplante Gesetzesänderung, die einen vollständigen Leistungsausschluss für Schutzsuchende vorsieht, für deren Asylverfahren nach dem Dublin-III-Übereinkommen ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Lediglich für zwei Wochen sind Überbrückungshilfen vorgesehen; Ausnahmen vom Leistungsausschluss soll es nur in seltenen, außergewöhnlichen Fällen geben. Besonders hart würde die Regelung schutzsuchende Menschen mit Behinderung treffen: Nach aktuellem Stand werden wichtige Leistungen wie Hilfsmittel, Teilhabeleistungen, Pflegeleistungen und jegliche Unterstützung über die medizinische Notfallversorgung hinaus generell und ohne individuelle Prüfung ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf wurde gestern im Kabinett beschlossen und wird nun im Bundestag weiter diskutiert.

„Geflüchtete Menschen, darunter viele mit Behinderung, sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie lernen Deutsch, arbeiten, engagieren sich und ziehen ihre Kinder groß. Sie wünschen sich – wie alle anderen auch – eine Gesellschaft, die ihre Vielfalt als Bereicherung sieht, nicht als Bedrohung“, erklärt Sophia Eckert, Asyl- und Rechtsexpertin bei Handicap International e.V. „Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, sich auf unsere demokratischen Grundwerte zu besinnen und pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen klar abzulehnen. Auch der geplante Leistungsentzug für Dublin-Fälle, der geflüchteten Menschen mit Behinderung den Zugang zu dringend benötigten Hilfsmitteln verwehrt, muss gestoppt werden – er verstößt gegen die Verfassung und widerspricht europäischem Recht.“

Zum Appell geht es hier:

Kontakt:
Handicap International e.V., Berliner Str. 44, 10713 Berlin

Sophia Eckert, LL.M., Referentin politische Arbeit – Flucht und Migration, so.eckert@hi.org, +49 (0) 176 17610112.


Zum Weltflüchtlingstag fordert Handicap International: Ob geflüchtet oder nicht, jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht auf ein würdevolles Leben

Handicap International e. V. ist besorgt angesichts der sich stetig zuspitzenden Debatten über die Auslagerung von Asylverfahren und die soziale Ausgrenzung von Schutzsuchenden durch Maßnahmen wie die Einführung einer Bezahlkarte. Ausgerechnet am Weltflüchtlingstag diskutieren Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident*innen der Bundesländer über beide Themen. Sie betreffen auch und insbesondere Menschen mit Behinderung, die in besonderem Maße auf ein bedarfsgerechtes Aufnahmesystem, ein faires Asylverfahren und die Sicherung von Teilhabe angewiesen sind.

Gemeinsam mit über 300 weiteren Organisationen fordert Handicap International daher in einem offenen Brief zum Treffen von Bundeskanzler und Ministerpräsident*innen der Länder, geflüchtete Menschen, vor allem Menschen mit Behinderungen, zu schützen, anstatt ihre Asylverfahren auszulagern. „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe, Schutz und ein würdevolles Leben, auch wenn sie geflüchtet sind. Davon scheint man sich politisch aktuell jedoch immer weiter zu verabschieden, insbesondere, wenn man sich ernsthaft über Maßnahmen wie die Auslagerung von Asylverfahren in außereuropäische Länder Gedanken macht,“ sagt Sophia Eckert, Asyl- und Rechtsexpertin bei Handicap International.

Wie im gemeinsamen offenen Brief dargelegt, will auch Handicap International zu einer Gesellschaft gehören, die Flüchtende menschenwürdig aufnimmt. Dazu gehört neben dem Verzicht auf die Auslagerung von Asylverfahren auch, dass die massiven strukturellen Defizite bei der Identifizierung, Versorgung und Achtung von Bedarfen und Rechten geflüchteter Menschen mit Behinderung endlich behoben werden. „Im deutschen Aufnahme- und Asylsystem gäbe es genug nachzuholen in Bezug auf Menschen mit Behinderung. Es geht so weit, dass Geflüchteten mit behinderungsbedingter Inkontinenz Inkontinenzartikel, die wenigstens ein Mindestmaß an Würde für sie herstellen würden, nicht bereitgestellt werden. Wir wünschen uns von Bund und Ländern, dass wir endlich wieder darüber diskutieren, wie ein zukunftsfähiges und menschenwürdiges Aufnahme- und Asylsystem in Deutschland gestaltet werden kann, anstatt uns mit unrealistischen und menschenrechtswidrigen Auslagerungsphantasien zu beschäftigen. “

Der offene Brief mit den unterzeichnenden Organisationen ist hier zu finden.

Kontakt:

Sophia Eckert, LL.M.,Referentin politische Arbeit – Flucht und Migration, so.eckert@hi.org, +49 (0) 176 17610112.


Rückblick: „Identifizierung von Schutz- und Unterstützungsbedarfen im Asylverfahren“- Ein Fachgespräch im Bundestag

Schutz- und Unterstützungsbedarfe geflüchteter Menschen werden im Rahmen des Aufnahmesystems in Deutschland nicht systematisch identifiziert und in der Folge oft übersehen.

Gemeinsam mit Helge Lindh (MdB- SPD) und Filiz Polat (MdB Bündnis 90/ Die Grünen) organisierte Handicap International am 7. September ein Fachgespräch zum Thema im Bundestag. Ausgehend von den Unterstützungsbedarfen geflüchteter Menschen mit Behinderung tauschten sich Mitglieder des deutschen Bundestages, deren Mitarbeiter*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft darüber aus, wie eine flächendeckende Erkennung bestimmter Vulnerabilitäten geflüchteter Menschen gelingen kann. Spannende Impulse erhielt die Veranstaltung von Mohammed Jolo – Selbstvertreter der Gruppe NOW! Nicht ohne das Wir, der eigenen Erfahrungen seines Ankommens in Deutschland teilte. Friederike Folz (UNHCR Deutschland) gab einen Einblick zu den rechtlichen Implikationen fehlender Identifizierung von Vulnerabilitäten für das Asylverfahren.

Auf Basis eines Gesetzentwurfs von 2015 schlug Handicap International vor, die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe zum Gegenstand deutscher Gesetzgebung zu machen. Das entsprechende Positionspapier finden Sie hier.


Gemeinsames Statement von 62 Organisationen: Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

Seit 1993 existiert in Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz. Es regelt die Versorgung asylsuchender Menschen über einen im Vergleich zu den Sozialgesetzbüchern stark reduzierten Leistungskatalog. Darunter finden sich auch viele Menschen mit Behinderung. Das Asylbewerberleistungsgesetz schränkt den Zugang zu medizinischen, Sozial- und Teilhabeleistungen empfindlich ein. Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Menschen mit Behinderung finden Sie hier. 

In einem gemeinsamen Statement fordern nun 62 Organisationen, darunter auch Handicap International: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“