Offener Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser: geflüchtete Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige nicht vergessen!

In einem Offenen Brief von „NOW! Nicht ohne das Wir“ an Nancy Faeser appelliert die Gruppe aus Selbstvertreter*innen an die Bundesinnenministerin, auch geflüchtete Menschen, die eine Behinderung haben, und deren pflegende Angehörigen bei der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsgesetz zu berücksichtigen.

Berlin, 15.12.2022

Sehr geehrte Frau Ministerin, 

gerade sind Sie dabei, die Fragen von Staatsangehörigkeit und Einbürgerung in einem Gesetz neu zu regeln. Dabei droht eine Gruppe vergessen zu werden: Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Als Gruppe NOW! Nicht ohne das Wir wenden wir uns mit der Bitte an Sie, Menschen mit Behinderungen und ihre pflegenden Angehörigen nicht zu vergessen. Im derzeitigen Gesetzesrahmen wird deren Situation nicht ausreichend berücksichtigt. 

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen und ihre pflegenden Angehörigen stoßen derzeit auf große Probleme, wenn sie versuchen, eine Staatsbürgerschaft zu bekommen. Der Grund dafür ist, dass in der aktuellen Gesetzeslage ihre Lebenswirklichkeit zu wenig abgebildet ist. Die für eine Einbürgerung zu erbringenden Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung sowie des Spracherwerbs sind sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für ihre pflegenden Angehörigen oft nicht erfüllbar. Grund dafür sind zahlreiche Barrieren, die den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt verstellen, ein lückenhaftes Sprachlernangebot für Menschen mit Behinderungen und nicht zuletzt die großen Herausforderungen, die die Pflege eines Angehörigen mit sich bringt. Der derzeitige gesetzliche Rahmen (§10 StAG) zur Einbürgerung berücksichtigt diese besondere Situation beider Gruppen nicht genügend. 

So ist eine Inanspruchnahme von Sozialleistungen unschädlich, wenn der Antragsteller diese „nicht zu vertreten hat“ (§ 10 Abs. 1. StAG) Im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen führt diese Formulierung aber oft zu Problemen. Ausländerbehörden gehen in vielen Fällen von der gesundheitlichen Situation von Antragssteller*innen und ihrer theoretischen Erwerbsfähigkeit aus. Vorhandene Barrieren beim Zugang in den ersten Arbeitsmarkt werden dabei oft übersehen. Das hat z. B. Auswirkungen auf Personen, die zwar erwerbsfähig, aber auf einen Rollstuhl angewiesen sind, und deren Bewerbungen auf Grund fehlender Barrierefreiheit potentieller Arbeitsplätze oft nicht berücksichtigt werden. Lückenhafte Sprachkursangebote für Menschen mit Behinderungen erschweren einen Arbeitsmarktzugang zusätzlich. 

Die herausfordernde Situation pflegender Angehöriger wird im Gesetz derzeit leider gar nicht erwähnt. Pflegende Angehörige haben keine Kapazitäten um Vollzeit zu arbeiten, wodurch sie ebenfalls häufig nicht ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können. Die Pflege von Angehörigen ist oft sehr anspruchsvoll und benötigt viel Kraft und Zeit. Das wirkt sich auch auf den Besuch von Sprachkursangeboten und das Erlernen der deutschen Sprache mit dem erforderlichen Lernziel B1 aus. Auch hier fehlen im Gesetz derzeit Ausnahmen, welche die Lebenswirklichkeit der Gruppe der pflegenden Angehörigen von Menschen mit Behinderungen abbilden. 

Was muss sich ändern? 

Wir wünschen uns in der aktuellen Gesetzesinitiative zur Einbürgerung ein klares Bekenntnis zur Existenz von Geflüchteten mit Behinderungen und die Anerkennung der oft sehr fordernden Tätigkeit pflegender Angehöriger. 

  1. Pflegende Angehörige sollten von Lebensunterhaltssicherung und dem Erreichen des Sprachlernziels B1 ausgenommen werden. So wird Pflege als wichtige Arbeit gewürdigt und eine Benachteiligung auf Grund einer privaten Pflegetätigkeit vermieden. 
  2. Bei der Entscheidung über die Anwendung von Ausnahmen bei der Lebensunterhaltssicherung für Menschen mit Behinderungen muss das Vorhandensein von Barrieren im Arbeitsmarktzugang Berücksichtigung finden. Die derzeitigen Gesetzesformulierungen sollten diesbezüglich konkretisiert werden. 

Über die Selbstvertretungsgruppe „NOW! Nicht ohne das Wir“

Wir, die Selbstvertretungsgruppe „NOW! Nicht ohne das Wir“, setzen uns für die Inklusion von Geflüchteten mit Behinderung ein. Sie sollen zu Deutschland dazugehören. Außerdem sollen sie ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben führen. Das ist das Ziel von „NOW! Nicht ohne das Wir“.


Appell von Handicap International, Landesbehindertenbeauftragte und Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderung an Länder, Kommunen und Städte

Grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderung müssen in Deutschland angewendet werden!

In einem gemeinsamen Appell weisen Handicap International, mehrere Landesbehindertenbeauftragte und eine Vielzahl Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderung auf die mangelhafte Anwendung grundlegender Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderung hin. Der größte Kritikpunkt der Organisationen ist die unzureichende Identifizierung von Unterstützungsbedarfen bei der Ankunft der Geflüchteten in Deutschland. Infolgedessen werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, was sich insbesondere auf den Erhalt von Hilfsmitteln oder die Entscheidung über Wohnort und -form auswirkt.

Die letzte große Fluchtbewegung nach Deutschland hält noch an, da zeigen sich Ungerechtigkeiten im Umgang mit den Geflüchteten: Wer aus der Ukraine geflüchtet ist, fällt in Deutschland in den Rechtskreis des SGB II und XII. Wer aus anderen Ländern flüchtet, wird in Deutschland dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zugeordnet. Während geflüchtete Menschen aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen müssen und Zugang zur Grundsicherung und zu Sozialleistungen sowie zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse haben, erhalten Geflüchtete aus anderen Ländern nur eine Minimalversorgung. Gerade beim Zugang zu wichtigen Leistungen haben es letztere sehr viel schwerer, zum Beispiel bei der medizinischen Versorgung, bei Hilfsmitteln und Teilhabeleistungen. Zudem müssen sie in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, die oft nicht bedarfsgerecht sind.

Gemeinsamer Appell 

des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung des Saarlandes, der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Hamburg, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein

sowie von

AWO Bundesverband e. V., Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF), Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP), Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte, Menschen e. V. (bvkm), Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB), Der Paritätische Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V. – Generalsekretariat (DRK), Handicap International e. V. (HI), Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), LIGA Selbstvertretung, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)

Forderungen der Initiatoren

Behinderungsspezifische Schutz- und Teilhabebedarfe müssen bei der Ankunft geflüchteter Menschen identifiziert und in der Folge berücksichtigt werden.

Für schutzsuchende Menschen mit Behinderungen muss die Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv verkürzt und im Bedarfsfall ganz aufgehoben werden. 

Schutzsuchende Menschen mit Behinderung müssen Zugang zu Hilfsmitteln, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Teilhabeleistungen erhalten.


Neues Positionspapier

Seit 2018 setzt sich das bundesweite Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung für eine Verbesserung der Lebenssituation geflüchteter Menschen mit Behinderung im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Die am Netzwerk beteiligten Fach- und Beratungsstellen fordern mit dem neuen Positionspapier eine grundlegende Änderung der Gesetze, die geflüchtete Menschen mit Behinderung vom Erhalt wichtiger Leistungen ausschließen und die im Widerspruch zu höherrangigen Rechtsnormen stehen. Für alle in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderung gelten die gleichen Menschenrechte. Sie müssen deshalb unabhängig von Herkunftsgeschichte und Aufenthaltstitel verwirklicht werden.

Das Positionspapier, welches unsere Forderungen zur Bundestagswahl ergänzt, enthält Vorschläge für einen besseren Zugang zu Sozial-, Gesundheits- und Teilhabeleistungen für geflüchtete Menschen mit Behinderung:

Geflüchteten Menschen mit Behinderung muss das Recht auf Leistungen ohne Einschränkungen gewährt werden (PDF)

Im Papier schlagen wir u. a. Gesetzesänderungen für:

  • einen besseren Zugang zu medizinischer Rehabilitation
  • zum Schwerbehindertenausweis
  • zu Instrumente der Teilhabe am Arbeitsleben vor.

Das Papier wird durch eine umfassende Rechtsexpertise von Frau Dr. Barbara Weiser ergänzt.


Forderungen für eine Verbesserung der Lebensumstände geflüchteter Menschen mit Behinderung

Inklusion ist keine Frage des Aufenthaltstitels

Die Bundestagswahl 2021 bietet die Chance auf eine grundlegende Neujustierung und damit eine Verbesserung der Lebensbedingungen geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland. Als Handicap International setzen wir uns dafür ein, dass geflüchtete Menschen mit Behinderung in einer künftigen deutschen Asyl-, Migrations- und Behindertenpolitik konsequent mitgedacht werden. Dafür fordern wir grundlegende Änderungen:

  • Schutz- und Unterstützungsbedarfe bei Ankunft identifizieren
  • Ein faires Asylverfahren
  • Leistungsausschlüsse beenden
  • Integrationskursangebot inklusiver machen
  • Recht auf Dolmetschleistungen verankern
  • Bedarfsgerechtes Wohnen ermöglichen – Exklusion beenden

Unsere detaillierten Forderungen können sie hier lesen:

Inklusion ist keine Frage des Aufenthaltstitel (barrierefreies PDF)


Mehr Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderung in Deutschland auf fachpolitischer Online-​Tagung gefordert

Expert*innen und Selbstvertreter*innen diskutierten am 9. Juni mit Vertretern und Vertreterinnen einiger Bundestagsfraktionen über die vielfältigen Probleme und Herausforderungen geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland. Ziel der fachpolitischen Tagung „Inklusion: eine Frage des Aufenthaltstitels? Geflüchtete Menschen mit Behinderung zwischen Asyl- und Teilhaberecht“ war nicht nur der Austausch über die zahlreichen Barrieren und über den Bedarf an Unterstützung, sondern auch die Debatte über konkrete Forderungen für die politische Agenda der Bundestagswahl 2021. Organisiert wurde die Online-Tagung mit rund 350 Teilnehmenden aus dem ganzen Bundesgebiet von Crossroads | Flucht. Migration. Behinderung., einem Projekt von Handicap International e.V.

In seinem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung machte Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, deutlich: „Geflüchtete Menschen mit Behinderungen haben besondere Bedarfe. Dies gilt nicht nur für das Asylverfahren, die Unterbringung und medizinische Versorgung, sondern auch für den Spracherwerb, für Schule und Ausbildung. Konkret geht es um Teilhabeleistungen und behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche. Deshalb ist es sehr wichtig, dass besonders schutzbedürftige Personen frühzeitig systematisch identifiziert werden und passgenaue Angebote erhalten.“

Tagtägliche Herausforderungen

Geflüchtete Menschen mit Behinderung machen in Deutschland häufig die Erfahrung, zwischen den Stühlen zu sitzen. Ihre Belange und Bedürfnisse treffen oft auf Zurückweisung, Überforderung oder Ausgrenzung. Die Geschäftsführerin von Handicap International e.V. Dr. Inez Kipfer-Didavi verdeutlichte spezifische Herausforderungen, denen geflüchtete Menschen mit Behinderung tagtäglich in Deutschland gegenüberstehen. Dazu zählen:

  • eine fehlende systematische Identifizierung des Unterstützungsbedarfs bei der Erstaufnahme
  • zu wenig Berücksichtigung von behinderungsspezifischer Unterstützung im Asylverfahren
  • ein nicht vorhandenes Angebot von Sprachkursen für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung
  • der erschwerte Zugang zu Teilhabeleistungen
  • eine nicht garantierte Finanzierung von Dolmetschleistungen, insbesondere im Gesundheitswesen

Gemeinsam für einen positiven Wandel

Folgende Bundestagsabgeordnete diskutierten mit Expert*innen über die Bedürfnisse von geflüchteten Menschen mit Behinderung:

  • Wilfried Oellers, Behinderungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion,
  • Sören Pellmann, Behinderungspolitischer Sprecher der Die Linke-Fraktion
  • Corinna Rüffer, Behinderungspolitische Sprecherin der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion.

Die Teilnehmer*innen setzten sich nicht nur mit den spezifischen Herausforderungen für Menschen mit Beeinträchtigungen wie Seh- und Hörbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen auseinander, sondern auch mit dem Zugang zu medizinischer Versorgung und Teilhabeleistungen. Dieser wird insbesondere durch das Asylbewerberleistungsgesetz und das SGB IX (§100 SGB IX) empfindlich eingeschränkt. Darüber hinaus stärkte die fachpolitische Tagung die Zusammenarbeit der bundesweit engagierten Selbstvertreter*innen, Berater*innen, Rechtsvertreter*innen, Interessensvertreter*innen und Ehrenamtlichen.

Die Dokumentation der Fachtagung finden Sie hier.

Erfahrungen der Selbstvertretenden

Für die fachpolitische Online-Tagung wurden drei Videos von geflüchteten Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen aufgenommen, in denen die Selbstvertretenden des Projekts „Empowerment Now“ von den unterschiedlichen Barrieren berichten, mit denen sie in Deutschland konfrontiert worden sind:

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Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben in den ersten achtzehn Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland nur Anspruch auf die sogenannten Grundleistungen. Der Zugang zu wichtigen medizinischen Angeboten sowie zu Teilhabe-​​ und Eingliederungsleistungen bleibt den Betroffenen versagt.

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Obwohl sie durch die EU-​Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU dazu verpflichtet sind, identifizieren die Bundesländer bei der Ankunft Geflüchteter mit Behinderung die für Behinderte spezifischen Schutz-​ und Unterstützungsbedarfe nicht systematisch. In der Folge werden Geflüchtete zu wenig berücksichtigt und bleiben unsichtbar – sowohl bei ihrer Unterbringung als auch bei der Vermittlung spezifischer Beratungsangebote, aber auch bei der Bereitstellung notwendiger Unterstützung und Assistenz im Asylverfahren. Weil Unterstützungsbedarfe nicht systematisch ermittelt werden, wird die Feststellung von Versorgungslücken enorm erschwert.

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Das Integrationskursangebot des Bundes ist eine Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen. Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung gibt es bisher keine Sprachkurse. Auch für andere Arten von Behinderung ist das Integrationskursangebot zu klein. Somit bleiben den Betroffenen verschiedene Wege der Inklusion verwehrt, zum Beispiel die Teilhabe am Arbeitsmarkt.