Online-Stammtisch: Flucht, Migration und Behinderung
Ulrike Schwarz und Johanna Gramlich, sind seit vielen Jahren in der sozial- und aufenthaltsrechtlichen Beratung aktiv und engagieren sich im Bundesnetzwerk Flucht, Migration und Behinderung. Mit dem Online-Stammtisch bieten sie Beratungs- und Unterstützungspersonen an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung einen moderierten und informellen Austausch an und laden zur bundesweiten Vernetzung ein.
Ob ihr einfach reinhören, eigene Ideen einbringen oder Fragen stellen möchtet oder ganz neu im Thema seid – schaut gerne vorbei!
Gemeinsam können wir mehr erreichen – lasst uns ins Gespräch kommen!
Termine 2026:
18. März 2026, 15–17 Uhr: Chancenaufenthalt mit Behinderung – Probleme im Wechsel aus dem Chancenaufenthalt
17. Juni 2026, 15–17 Uhr: Thema wird noch bekannt gegeben
16. September 2026, 15–17 Uhr: Thema wird noch bekannt gegeben
11. November 2026, 15–17 Uhr: Thema wird noch bekannt gegeben
GEAS-Umsetzungsgesetze – Handicap International e. V. (HI) warnt: Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen werden vernachlässigt.
Morgen, am 27.02.2026, sollen die GEAS-Umsetzungsgesetze im Bundestag verabschiedet werden. Für geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland bedeutet die Reform Verschärfungen ohne angemessenen Schutz und ohne verlässliche Deckung von Bedarfen in Bezug auf Versorgung und Teilhabe. Trotz intensiver Warnungenvon Handicap International e. V. –Crossroads werden zentrale europa- und menschenrechtliche Garantien unzureichend umgesetzt.
„Das Parlament hätte den Kurs der Bundesregierung korrigieren können. Diese Chance wurde vertan“, erklärt Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V. „Bewegungsbeschränkungen, die faktisch Haft bedeuten, bleiben für Menschen mit Behinderungen zulässig. Das gefährdet ihre Diagnostik und Versorgung. Sie können ihr Recht auf Gesundheit und ein faires Asylverfahren auf diese Weise kaum wahrnehmen.“
Lückenhafte Umsetzung und fehlende Identifizierung
Schutzgarantien für Menschen mit Behinderungen aus der neuen EU-Aufnahmerichtlinie sind nur lückenhaft oder gar nicht umgesetzt. Klare gesetzliche Vorgaben zu einem verbindlichen und effektiven Mechanismus zur Feststellung besonderer Vulnerabilitäten fehlen weiterhin. Ohne eine systematische Identifizierung bleiben Behinderungen häufig unerkannt – mit direkten Folgen für Unterbringung, Versorgung und Verfahrensgarantien.
HI – Crossroads fordert die Bundesländer und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, ihrerseits der Verantwortung bei der GEAS-Umsetzung gerecht zu werden. Die Ansprüche geflüchteter Menschen mit Behinderungen aus den europarechtlichen Vorgaben und der UN-BRK sind konsequent umzusetzen.
Handicap International e. V. (HI) warnt vor Ausschluss ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen aus dem Sozialrecht.
Berlin, 19.02.2026 – Kurz vor dem vierten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am Montag, 23. Februar, die Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bundestag stattfinden. Handicap International e. V. – Crossroads kritisiert den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vor allem für Menschen mit Behinderungen würde dies einen stark eingeschränkten Zugang zu Versorgung und Pflege sowie einen faktischen Ausschluss aus Teilhabeleistungen bedeuten.
Seit Beginn des Krieges 2022 haben über 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die nach dem 31. März 2025 erteilt wurde, sowie neu ankommende Ukrainer*innen künftig Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
„Am Jahrestag des Krieges brauchen aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen Stabilität und verlässliche Unterstützung und nicht eine Rückstufung in ein System mit strukturellen Versorgungslücken”, betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V.
„Wenn eine Operation, die vor Erblindung schützt, wegen des Wechsels ins AsylbLG plötzlich nicht mehr durchgeführt werden kann, wird deutlich, was hier auf dem Spiel steht. Das Gesetzesvorhaben ist ein Bruch mit dem Anspruch auf gleiche Würde und Existenzsicherung”, so Eckert weiter.
Gefährdung des Zugangs und der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine
Das AsylbLG wird den verfassungsrechtlichen Mindeststandards wie dem Existenzminimum, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht gerecht. Für Menschen mit Behinderungen hätte das gravierende Folgen. Pflegegeld, behinderungsbedingte Mehrbedarfe, passende Hilfsmittel und Zugang zur Eingliederungshilfe würden Schutzberechtigten aus der Ukraine nicht mehr oder nur noch nach langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren gewährt.
Handicap International e. V. – Crossroads fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Rechtskreiswechsel zu stoppen und die Versorgung ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen zu sichern.
Jahreskonferenz: Zwischen Ankunft und Ankommen – Inklusion statt Ausgrenzung
Berlin, 13.11.2025 Wie können wir Teilhabebarrieren für geflüchtete Menschen mit Behinderungen abbauen? Unter diesem Leitthema stand die diesjährige Fachkonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche zu Berlin. Rund 200 Teilnehmende aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Praxis und Selbstvertretung kamen zusammen, um Perspektiven auszutauschen und konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.
Eröffnet wurde die Veranstaltung von Dr. Inez Kipfer-Didavi, Geschäftsführerin von Handicap International Deutschland und Dr. Susanne Schwalgin, Projektleiterin von Crossroads. Den Auftakt setzte Judy Gummich, die in ihrer Keynote eindrucksvoll die Verflechtung von Rassismus und Ableismus insbesondere mit Blick auf Elternschaft und Flucht beleuchtete: „Rassismus und Ableismus sind keine getrennten Phänomene, sie bedingen sich gegenseitig.“
Politische Diskussion: Schutz, Teilhabe und Gleichberechtigung
In der anschließenden Diskussionsrunde betonten Yıldız Akgün (MINA), Kerstin Becker (Paritätischer Gesamtverband), Heike Heubach (SPD-Bundestagsfraktion) und Rouby Traoré (Our Voice) die dringende Notwendigkeit, Rechte geflüchteter Familien mit Behinderungen konsequent zu stärken. Heubach zeigte sich bewegt von der emotionalen Fluchtgeschichte Traorés und hob hervor: „Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Das gilt besonders für geflüchtete Familien mit Kindern mit Behinderungen. Akgün formulierte eine klare Forderung an die Politik: „Warum kann sich der Staat sich nicht so einsetzen, wie wir das tun?“ Becker ergänzte, dass der Gesetzgeber stärker an den völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet werden müsse. „Zudem müssen wir Beratungsangebote auf- und nicht abbauen, um die Bedarfe der Menschen direkt nach ihrer Ankunft adäquat abdecken zu können.“
GEAS-Reform und rechtliche Perspektiven
Mit juristischem Tiefgang analysierte Sophia Eckert in ihrer Keynote die geplante GEAS-Reform und deren Auswirkungen auf geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Sie betonte, dass die Rechte Betroffener bislang unzureichend berücksichtigt würden, und sprach sich für die Einrichtung einer Sonderbeauftragten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus.
Workshops: Praxis und Perspektiven
Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden in sieben Workshops Themen aus der Praxis vertiefen. Die Vielfalt der Beiträge zeigte: Inklusion erfordert gemeinsame Verantwortung über Fachgrenzen hinweg.
Workshop
Thema
Leitung / Moderation
1
Empowerment im Kontext von Flucht und Behinderung
Rouby Traoré
2
Flucht, Migration, Behinderung und Sucht
Antje Trauernicht
3
Neues GEAS, neue Praxis? Beratung und Begleitung nach der Reform
Claire Deery, Sophia Eckert
4
Besondere Barrieren beim Familiennachzug
Ulrike Schwarz, Anna Suerhoff, UNHCR-Team
5
#NichtPASSgenau? Menschen mit Behinderungen und die Einbürgerung
Dr. Barbara Weiser, Rezan Shekh Muslim, Soraia Da Costa Batista
6
Herausforderungen für Familien mit Kindern mit Autismus und Fluchterfahrung
Sahsenem Camoglu
7
Inklusive Sprachförderung
Katharina Obens
Abschlussrunde: Medienarbeit und Aktivismus
In der lebhaften Schlussdiskussion diskutierten Amanda Brennan, Mahmoud Hassino und Raúl Krauthausen wie Medien und Kampagnen gesellschaftlichen Wandel vorantreiben können. Hassino berichtete über die neue Instagram-Kampagne von Crossroads und der Selbstvertretenden-Gruppe NOW – Nicht ohne das Wir, die Stimmen geflüchteter Menschen mit Behinderungen sichtbar macht: „Wenn Inklusion nur theoretisch ist, müssen wir das System ändern“, rezitierte er eine Teilnehmende aus dem Video-Projekt. Krauthausen personalisiert das Thema Menschen mit Behinderungen und verspricht sich dadurch als Blogger und Aktivist Reichweite. Sein Konzept scheint aufzugehen. Krauthausen ist mit seinen Publikationen und Geschichten regelmäßig Gast in prominent besetzten Talkshows im deutschen Fernsehen. Auf dem Podium unterstrich er die Bedeutung einer respektvollen Darstellung in den Medien: „Wir schulden niemandem Diagnosen. Wir müssen weg von der Deklarierung einer Aufklärung hin zum Selbstverständlichen.“
Die Konferenz zeigte eindrucksvoll: Es gibt Fortschritte, aber auch weiterhin große Herausforderungen, um Inklusion im Kontext von Flucht Realität werden zu lassen. Heike Heubach fasste es treffend zusammen: „Nur wenn Teilhabe selbstverständlich wird, kann Ankommen wirklich gelingen.“
Handicap International – Crossroads bleibt dran, diese Debatte sichtbar zu machen und politische sowie gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen.
Ankunft am VeranstaltungsortFranzösische FriedrichstadtkircheHeike Heubach, SPD-BundestagsfraktionRouby TraoréKnapp 200 TeilnehmendeRückfrage aus dem PublikumUnser neues WerbebannerSophia Eckert mit Claire Deery (Fachanwältin Migration) und Jochen Thiel (BAMF)Judy Gummich über Rassismus und AbleismusDiskussion über Kampagnen, Medienarbeit, Aktivismus
Programm für Fachpolitische Jahreskonferenz in Berlin komplettiert
Die anstehende Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin steht unter dem Motto Zwischen Ankunft und Ankommen – Inklusion statt Ausgrenzung. Wie bauen wir Teilhabebarrieren für geflüchtete Menschen mit Behinderungen ab?
Viele geflüchtete Menschen mit Behinderungen erleben in Deutschland anhaltende Barrieren: eingeschränkter Zugang zu Asylverfahren, unzureichende gesundheitliche Versorgung, fehlende Barrierefreiheit in Sprachkursen oder eine nicht bedarfsgerechte Unterstützung. Besonders betroffen sind Familien mit Kindern mit Behinderungen.
Die Fachpolitische Jahreskonferenz 2025 von Handicap International – Crossroads bringt Fachakteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammen.
Programm (Stand: 4. November 2025)
Uhrzeit
Programmpunkt
10:00
Eröffnung Dr. Inez Kipfer-Didavi, Geschäftsführerin von Handicap International
10:15
Rahmenmoderation
10:30
Keynote I: Menschenrechtliche Perspektive auf die Verflechtung von Rassismus und Ableismus: Fokus Elternschaft und Flucht Judy Gummich
11:00 – 12:00
Politische Diskussion: Schutz, Teilhabe, Gleichberechtigung – wie stärken wir die Rechte geflüchteter Familien mit Kindern mit Behinderungen? Yıldız Akgün, Beratungsstelle MINA – Leben in Vielfalt e. V., Kerstin Becker, Paritätischer Gesamtverband (angefragt), Heike Heubach, MdB, SPD-Bundestagsfraktion; Rouby Traoré, Projekt „Our Voice“, Radio Dreyeckland Freiburg; Moderation: Dr. Susanne Schwalgin, Handicap International – Crossroads
12:00 – 13:00
Mittagspause
13:00 – 13:30
Keynote II: Die GEAS-Reform in Deutschland: Was sie für Menschen mit Behinderungen bedeutet Sophia Eckert, Politische Referentin Flucht und Migration, Handicap International – Crossroads
13:45 – 15:30
Workshops zur Praxis und Lebensrealität
1. Empowerment im Kontext von Flucht und Behinderung Rouby Traoré, Radio Dreyeckland Freiburg 2. Flucht, Migration, Behinderung und Sucht – Konsumprobleme erkennen und ansprechen Antje Trauernicht, Suchtpunkt Hamburg gGmbH 3. Neues GEAS, neue Praxis? – Beratung und Begleitung nach der Reform Claire Deery, Fachanwältin für Migrationsrecht, Göttingen; N.N., Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (angefragt); Moderation: Sophia Eckert 4. Besondere Barrieren beim Familiennachzug Ulrike Schwarz, juristische Referentin Flucht/Migration; Anna Suerhoff, Deutsches Institut für Menschenrechte, Moderation: Rebecca Einhoff & Sebastian Anstett, UNHCR 5. #NichtPASSgenau? Menschen mit Behinderungen und die Einbürgerung nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Referent*innen: Dr. Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., Rezan Shekh Muslim, Aktivist und Vertreter der Gruppe Now-nicht ohne das Wir; Soraia Da Costa Batista, Volljuristin und Verfahrenskoordinatorin, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.; Moderation: Dr. Susanne Schwalgin, Projektleitung, Handicap International – Crossroads 6. Herausforderungen für Familien mit Kindern mit Autismus und Fluchterfahrung Sahsenem Camoglu, Bereichsleiterin Autismuszentrum Lebenswelt gGmbH, Berlin
15:30 – 16:00
Kaffeepause
16:00 – 17:00
Diskussion: „Kampagnen, Medienarbeit, Aktivismus – wie können wir eine wirklich inklusive Gesellschaft voranbringen?“ Mahmoud Hassino, Handicap International – Crossroads; Raúl Krauthausen, Inklusionsaktivist und Medienmacher, Amanda Brennan, MESH Collective; Moderation: Jessica Schröder
17:00
Wrap-Up
17:15
Ende der Veranstaltung
GEAS: Handicap International warnt vor „Katalog der Grausamkeiten”
Das Bundeskabinett will sich heute mit zwei Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht befassen. Handicap International bewertet die geplanten Änderungen als “Katalog der Grausamkeiten” für alle nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen. Trotz der vielfachen Forderung aus der Zivilgesellschaft, bei der Umsetzung den Schutz besonders vulnerabler Gruppen zu stärken, dominieren Abschottung, Ausgrenzung und Leistungsentzug das Vorhaben.
Handicap International fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesentwürfe grundlegend zu überarbeiten und dabei sicherzustellen, dass eine überarbeitete Fassung den Anforderungen von Verfassung, EU- und Völkerrecht gerecht wird.