Online-Stammtisch: Flucht, Migration und Behinderung

Ulrike Schwarz und Johanna Gramlich, sind seit vielen Jahren in der sozial- und aufenthaltsrechtlichen Beratung aktiv und engagieren sich im Bundesnetzwerk Flucht, Migration und Behinderung. Mit dem Online-Stammtisch bieten sie Beratungs- und Unterstützungspersonen an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung einen moderierten und informellen Austausch an und laden zur bundesweiten Vernetzung ein.

Ob ihr einfach reinhören, eigene Ideen einbringen oder Fragen stellen möchtet oder ganz neu im Thema seid – schaut gerne vorbei!

Gemeinsam können wir mehr erreichen – lasst uns ins Gespräch kommen!

Termine 2026:

  • 18. März 2026, 15–17 Uhr: Chancenaufenthalt mit Behinderung – Probleme im Wechsel aus dem Chancenaufenthalt
  • 17. Juni 2026, 15–17 Uhr: Thema wird noch bekannt gegeben
  • 16. September 2026, 15–17 Uhr: Thema wird noch bekannt gegeben
  • 11. November 2026, 15–17 Uhr: Thema wird noch bekannt gegeben

Das kostenfreie Format findet über Zoom statt.

Anmeldungen bitte per E-Mail an:  johanna.gramlich@kircheundgesellschaft.de


GEAS-Umsetzungsgesetze – Handicap International e. V. (HI) warnt: Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen werden vernachlässigt.

Morgen, am 27.02.2026, sollen die GEAS-Umsetzungsgesetze im Bundestag verabschiedet werden. Für geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland bedeutet die Reform Verschärfungen ohne angemessenen Schutz und ohne verlässliche Deckung von Bedarfen in Bezug auf Versorgung und Teilhabe. Trotz intensiver Warnungen von Handicap International e. V. Crossroads werden zentrale europa- und menschenrechtliche Garantien unzureichend umgesetzt.

„Das Parlament hätte den Kurs der Bundesregierung korrigieren können. Diese Chance wurde vertan“, erklärt Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V. „Bewegungsbeschränkungen, die faktisch Haft bedeuten, bleiben für Menschen mit Behinderungen zulässig. Das gefährdet ihre Diagnostik und Versorgung. Sie können ihr Recht auf Gesundheit und ein faires Asylverfahren auf diese Weise kaum wahrnehmen.“

Lückenhafte Umsetzung und fehlende Identifizierung

Schutzgarantien für Menschen mit Behinderungen aus der neuen EU-Aufnahmerichtlinie sind nur lückenhaft oder gar nicht umgesetzt. Klare gesetzliche Vorgaben zu einem verbindlichen und effektiven Mechanismus zur Feststellung besonderer Vulnerabilitäten fehlen weiterhin. Ohne eine systematische Identifizierung bleiben Behinderungen häufig unerkannt – mit direkten Folgen für Unterbringung, Versorgung und Verfahrensgarantien.

HI – Crossroads fordert die Bundesländer und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, ihrerseits der Verantwortung bei der GEAS-Umsetzung gerecht zu werden. Die Ansprüche geflüchteter Menschen mit Behinderungen aus den europarechtlichen Vorgaben und der UN-BRK sind konsequent umzusetzen.


Handicap International e. V. (HI) warnt vor Ausschluss ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen aus dem Sozialrecht.

Berlin, 19.02.2026 – Kurz vor dem vierten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am Montag, 23. Februar, die Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bundestag stattfinden. Handicap International e. V. – Crossroads kritisiert den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vor allem für Menschen mit Behinderungen würde dies einen stark eingeschränkten Zugang zu Versorgung und Pflege sowie einen faktischen Ausschluss aus Teilhabeleistungen bedeuten.

Seit Beginn des Krieges 2022 haben über 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die nach dem 31. März 2025 erteilt wurde, sowie neu ankommende Ukrainer*innen künftig Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

„Am Jahrestag des Krieges brauchen aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen Stabilität und verlässliche Unterstützung und nicht eine Rückstufung in ein System mit strukturellen Versorgungslücken”, betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V.

„Wenn eine Operation, die vor Erblindung schützt, wegen des Wechsels ins AsylbLG plötzlich nicht mehr durchgeführt werden kann, wird deutlich, was hier auf dem Spiel steht. Das Gesetzesvorhaben ist ein Bruch mit dem Anspruch auf gleiche Würde und Existenzsicherung”, so Eckert weiter.

Gefährdung des Zugangs und der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine

Das AsylbLG wird den verfassungsrechtlichen Mindeststandards wie dem Existenzminimum, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht gerecht. Für Menschen mit Behinderungen hätte das gravierende Folgen. Pflegegeld, behinderungsbedingte Mehrbedarfe, passende Hilfsmittel und Zugang zur Eingliederungshilfe würden Schutzberechtigten aus der Ukraine nicht mehr oder nur noch nach langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren gewährt.

Handicap International e. V. – Crossroads fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Rechtskreiswechsel zu stoppen und die Versorgung ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen zu sichern.


Tag der Menschenrechte: Spracherwerb für Geflüchtete mit Behinderungen ermöglichen

Berlin, 10.12.2025 – Gemeinsam mit 26 Organisationen erinnert Handicap International e. V. (HI) zum Internationalen Tag der Menschenrechte an das Recht auf inklusive Bildung. Für geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen wird dieses in Deutschland nach wie vor regelmäßig verletzt – insbesondere beim Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen.

Das Recht auf inklusive, diskriminierungsfreie Bildung und Teilhabe ermöglichen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland verbindliches Recht ist, garantiert Gleichberechtigung (Art. 5), Zugänglichkeit (Art. 9), Bildung (Art. 24) sowie die volle und wirksame Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben (Art. 3, 29f. und andere). Werden geflüchtete und migrierte Menschen wegen Behinderungen vom Spracherwerb ausgeschlossen, ist dies ein klarer Verstoß gegen diese menschenrechtlichen Verpflichtungen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) wird dadurch verletzt.

Deutschland nimmt Menschenrechtsverstöße in Kauf

Handicap International und andere Organisationen des bundesweiten Netzwerks Flucht, Migration und Behinderung berichten seit Jahren: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Integrationskursen auf massive Barrieren:

  • Kursstätten sind häufig nicht barrierefrei.
  • Menschen mit Sehbehinderungen werden vielerorts nicht zu regulären Kursen zugelassen, selbst wenn sie mit geeigneten Inklusionsmaßnahmen erfolgreich teilnehmen könnten.
  • Angebote für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen existieren nur an wenigen Standorten und häufig mit Wartezeiten von mehreren Jahren. Das betrifft auch Onlinekurse.
  • Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gibt es bundesweit zudem keine bedarfsgerechten Sprachkurse.

„Teilhabe beginnt mit Sprache. Ohne sprachliche Verständigung bleiben die meisten Türen verschlossen: zu sozialen Kontakten, zu Arbeit, ja sogar beim selbstständigen Gang zum Arzt oder zur Behörde. Wer Geflüchtete mit Behinderungen vom Spracherwerb ausschließt, schließt sie von der Gesellschaft aus“, sagt Sophia Eckert, Referentin für Flucht, Migration, Behinderungen bei Handicap International e. V.

Anlässlich des Tages der Menschenrechte appellieren wir an die Bundesregierung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie an die zuständigen Innenpolitiker*innen:

„Nehmen Sie das Recht auf inklusive Bildung ernst und stellen Sie sicher, dass alle geflüchteten Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfreien Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen erhalten.”

Die Forderungen des Bündnisses zum Tag der Menschenrechte

Damit Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen endlich gerecht wird, fordern die unterzeichnenden Organisationen die Bundesregierung auf:

  1. Ausreichend barrierefreie Integrations- und Berufssprachkurse für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, flächendeckend und ohne lange Wartezeiten bereitzustellen.
  2. Integrationssprachkurse für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einzuführen, die der Vielfalt von Lernbedarfen gerecht werden.
  3. Das Integrationskurssystem inklusiv und diskriminierungsfrei auszugestalten und so zu finanzieren, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Recht auf Bildung ausgeschlossen wird.

Internationaler Gedenktag: Handicap International appelliert an Innenministerkonferenz

Berlin, 3.12.2025 – Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erinnert jedes Jahr daran, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Fluchterfahrung, ein Recht auf Barrierefreiheit, Nichtdiskriminierung und volle gesellschaftliche Teilhabe haben. Doch während an diesem Tag weltweit Sichtbarkeit geschaffen wird, bleiben diejenigen oft unsichtbar, die gleich mehrfach ausgegrenzt sind: nach Deutschland geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen.

Zwischen 10 und 15 Prozent der Menschen, die hier Schutz suchen, leben mit Behinderungen. Sie bringen Erfahrungen, Stärken und Perspektiven mit, Und sie treffen auf Strukturen, die ihre Bedarfe kaum berücksichtigen. In Unterkünften, im Asylverfahren, in der Gesundheitsversorgung und beim Zugang zu Assistenz zeigen sich Barrieren, die echte Teilhabe verhindern und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterlaufen.

Innenministerkonferenz muss Schutzlücken für Menschen mit Behinderungen schließen

In diesem Jahr fällt der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen mit dem Beginn der Innenministerkonferenz (IMK) zusammen. Handicap International (HI) nimmt dies zum Anlass, Minister*innen und Senator*innen der Länder an ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erinnern, wirksame Verfahren zur Feststellung besonderer Schutz- und Unterstützungsbedarfe geflüchteter und migrierter Menschen mit Behinderungen einzuführen.

Diese Schutzlücke hat der UN-BRK-Fachausschuss Deutschland bereits 2023 unmissverständlich benannt und die Minister*innen aufgefordert, verbindliche Verfahren einzuführen. Ohne diese Identifizierung bleiben zentrale Rechte wie barrierefreie Unterbringung, Assistenz, Hilfsmittel, Therapieangebote, ein faires und barrierefreies Asylverfahren reine Theorie.

Auch die europäische Asylrechtsreform (GEAS) verpflichtet Bund und Länder ausdrücklich, besondere Schutz- und Unterstützungsbedarfe zu erkennen. Werden diese nicht festgestellt, sind Fehlentscheidungen programmiert: Menschen mit Mobilitätseinschränkungen landen in nicht barrierefreien Unterkünften, gehörlose Personen in Regionen ohne Gebärdensprachkompetenz; Therapien, Assistenz oder notwendige Hilfsmittel bleiben monatelang aus und Anhörungen finden ohne barrierefreie Kommunikation statt.

Der Gedenktag erinnert, die Innenministerkonferenz verpflichtet

Handicap International fordert die Minister*innen und Senator*innen auf, die IMK als Wendepunkt zu nutzen und die Bedarfsidentifizierung endlich verbindlich umzusetzen. Konkret fordert HI:

  1. Einheitliche Identifizierung besonderer Bedarfe in jedem Einzelfall
  2. Qualitätsstandards für Prüfung und Dokumentation gemäß GEAS
  3. Keine Bedarfsfeststellung durch die Polizei
  4. Bundesweit einheitlicher und datenschutzkonformer Informationsfluss
  5. Rechtsbehelf bei fehlerhaften oder unterlassenen Feststellungen
  6. Unabhängige Rechtsberatung ab Beginn des Verfahrens

Ohne diese Schritte bleibt Inklusion ein Versprechen, aber keine Realität.

Unsere Solidarität gilt den Menschen, um die es geht

Der 3. Dezember mahnt uns, niemanden unsichtbar zu lassen. Crossroads arbeitet täglich daran, Barrieren abzubauen, Rechte durchzusetzen und Selbstbestimmung zu stärken. Wir informieren über Ansprüche, unterstützen beim Zugang zu Versorgung, begleiten zu Bildungs- und Arbeitsangeboten, stärken Selbstvertretung und schulen Fachkräfte in inklusivem Handeln.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller Menschen mit Behinderungen, die Barrieren benennen, Rechte einfordern und Teilhabe leben wollen. Es braucht jetzt den politischen Willen, damit Inklusion nicht nur ein Grundsatz bleibt, sondern Alltag wird.


Jahreskonferenz: Zwischen Ankunft und Ankommen – Inklusion statt Ausgrenzung

Berlin, 13.11.2025 Wie können wir Teilhabebarrieren für geflüchtete Menschen mit Behinderungen abbauen? Unter diesem Leitthema stand die diesjährige Fachkonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche zu Berlin. Rund 200 Teilnehmende aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Praxis und Selbstvertretung kamen zusammen, um Perspektiven auszutauschen und konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Dr. Inez Kipfer-Didavi, Geschäftsführerin von Handicap International Deutschland und Dr. Susanne Schwalgin, Projektleiterin von Crossroads. Den Auftakt setzte Judy Gummich, die in ihrer Keynote eindrucksvoll die Verflechtung von Rassismus und Ableismus insbesondere mit Blick auf Elternschaft und Flucht beleuchtete: „Rassismus und Ableismus sind keine getrennten Phänomene, sie bedingen sich gegenseitig.“

Politische Diskussion: Schutz, Teilhabe und Gleichberechtigung

In der anschließenden Diskussionsrunde betonten Yıldız Akgün (MINA), Kerstin Becker (Paritätischer Gesamtverband), Heike Heubach (SPD-Bundestagsfraktion) und Rouby Traoré (Our Voice) die dringende Notwendigkeit, Rechte geflüchteter Familien mit Behinderungen konsequent zu stärken. Heubach zeigte sich bewegt von der emotionalen Fluchtgeschichte Traorés und hob hervor: „Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Das gilt besonders für geflüchtete Familien mit Kindern mit Behinderungen. Akgün formulierte eine klare Forderung an die Politik: „Warum kann sich der Staat sich nicht so einsetzen, wie wir das tun?“ Becker ergänzte, dass der Gesetzgeber stärker an den völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet werden müsse. „Zudem müssen wir Beratungsangebote auf- und nicht abbauen, um die Bedarfe der Menschen direkt nach ihrer Ankunft adäquat abdecken zu können.“

GEAS-Reform und rechtliche Perspektiven

Mit juristischem Tiefgang analysierte Sophia Eckert in ihrer Keynote die geplante GEAS-Reform und deren Auswirkungen auf geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Sie betonte, dass die Rechte Betroffener bislang unzureichend berücksichtigt würden, und sprach sich für die Einrichtung einer Sonderbeauftragten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus.

Workshops: Praxis und Perspektiven

Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden in sieben Workshops Themen aus der Praxis vertiefen.
Die Vielfalt der Beiträge zeigte: Inklusion erfordert gemeinsame Verantwortung über Fachgrenzen hinweg.

Workshop Thema Leitung / Moderation
1 Empowerment im Kontext von Flucht und Behinderung Rouby Traoré
2 Flucht, Migration, Behinderung und Sucht Antje Trauernicht
3 Neues GEAS, neue Praxis? Beratung und Begleitung nach der Reform Claire Deery, Sophia Eckert
4 Besondere Barrieren beim Familiennachzug Ulrike Schwarz, Anna Suerhoff, UNHCR-Team
5 #NichtPASSgenau? Menschen mit Behinderungen und die Einbürgerung Dr. Barbara Weiser, Rezan Shekh Muslim, Soraia Da Costa Batista
6 Herausforderungen für Familien mit Kindern mit Autismus und Fluchterfahrung Sahsenem Camoglu
7 Inklusive Sprachförderung Katharina Obens

Abschlussrunde: Medienarbeit und Aktivismus

In der lebhaften Schlussdiskussion diskutierten Amanda Brennan, Mahmoud Hassino und Raúl Krauthausen wie Medien und Kampagnen gesellschaftlichen Wandel vorantreiben können.
Hassino berichtete über die neue Instagram-Kampagne von Crossroads und der Selbstvertretenden-Gruppe NOW – Nicht ohne das Wir, die Stimmen geflüchteter Menschen mit Behinderungen sichtbar macht: „Wenn Inklusion nur theoretisch ist, müssen wir das System ändern“, rezitierte er eine Teilnehmende aus dem Video-Projekt. Krauthausen personalisiert das Thema Menschen mit Behinderungen und verspricht sich dadurch als Blogger und Aktivist Reichweite. Sein Konzept scheint aufzugehen. Krauthausen ist mit seinen Publikationen und Geschichten regelmäßig Gast in prominent besetzten Talkshows im deutschen Fernsehen. Auf dem Podium unterstrich er die Bedeutung einer respektvollen Darstellung in den Medien: „Wir schulden niemandem Diagnosen. Wir müssen weg von der Deklarierung einer Aufklärung hin zum Selbstverständlichen.“

Die Konferenz zeigte eindrucksvoll: Es gibt Fortschritte, aber auch weiterhin große Herausforderungen, um Inklusion im Kontext von Flucht Realität werden zu lassen. Heike Heubach fasste es treffend zusammen: „Nur wenn Teilhabe selbstverständlich wird, kann Ankommen wirklich gelingen.“

Handicap International – Crossroads bleibt dran, diese Debatte sichtbar zu machen und politische sowie gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen.

Alle Fotos: William Veder, Eventfotografie. https://williamveder.de/


Crossroads im Bundestag zum GEAS: Geflüchtete mit Behinderungen benachteiligt

Berlin, 3.11.25 – Heute fand im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) statt. Unsere politische Referentin für Flucht und Migration, Sophia Eckert, war als Sachverständige benannt.

Eckert mahnte in ihrer Rede: Die geplanten Gesetzesänderungen drohen, grundlegende Menschenrechte zu verletzen und besonders schutzbedürftige geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen zu übergehen. Etwa zehn bis fünfzehn Prozent aller Geflüchteten in Deutschland leben mit einer Behinderung oder mehr. Insbesondere bei psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) oder Depression seien die Tendenzen steigend. „Behinderung im Kontext von Flucht ist keine Randerscheinung“, betont Eckert. Dennoch fehle es im aktuellen Gesetzentwurf an wirksamen Schutzgarantien für vulnerable Personen, wie sie europäisches und internationales Recht verlangen. 

Eckert kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf zentrale menschenrechtliche Verpflichtungen missachte. Im Einzelnen:

  • Schutzgarantien aus der EU-Aufnahmerichtlinie bleiben weitgehend unberücksichtigt. 

  • Leistungseinschränkungen und Haftregelungen widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). 

  • Sonderunterkünfte mit Bewegungsbeschränkungen gefährden die Teilhabe und Würde von Menschen mit Behinderungen. 

In ihrer Stellungnahme formulierte Eckert drei zentrale Forderungen an den Gesetzgeber: 

  1. Systematische Bedarfsermittlung: Schutz- und Unterstützungsrechte sind wirkungslos, wenn Bedarfe nicht identifiziert werden. Die Bedarfsermittlung muss als staatliche Pflicht formuliert sein und – und ohne Beteiligung der Polizei und mit Rechtsbehelf erfolgen. 

  1. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes: Der Leistungsentzug ist, vor allem bei Dublin-Fällen, verfassungs- und völkerrechtswidrig und mussgestrichen werden. Bedarfsdeckende Leistungen, auch zur Teilhabe, sind sicherzustellen. 

  1. Keine Haft und Bewegungsbeschränkungen: Für Menschen mit Behinderungen sind diese Maßnahmen unvereinbar mit ihren Grund- und Menschenrechten. 

„Der Gesetzgeber ist nun gefragt, diesen Missstand in der Umsetzung so weit wie möglich zu beheben“, schloss Eckert. 

GEAS-Sachverständigensitzung im Deutschen Bundestag in voller Länge
(Externer Link zur Seite des Deutschen Bundestags)


Programm für Fachpolitische Jahreskonferenz in Berlin komplettiert

Die anstehende Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin steht unter dem Motto Zwischen Ankunft und Ankommen – Inklusion statt Ausgrenzung. Wie bauen wir Teilhabebarrieren für geflüchtete Menschen mit Behinderungen ab?

Viele geflüchtete Menschen mit Behinderungen erleben in Deutschland anhaltende Barrieren: eingeschränkter Zugang zu Asylverfahren, unzureichende gesundheitliche Versorgung, fehlende Barrierefreiheit in Sprachkursen oder eine nicht bedarfsgerechte Unterstützung. Besonders betroffen sind Familien mit Kindern mit Behinderungen.

Die Fachpolitische Jahreskonferenz 2025 von Handicap International – Crossroads bringt Fachakteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammen.


Programm (Stand: 4. November 2025)

Uhrzeit Programmpunkt
10:00 Eröffnung Dr. Inez Kipfer-Didavi, Geschäftsführerin von Handicap International
10:15 Rahmenmoderation
10:30 Keynote I: Menschenrechtliche Perspektive auf die Verflechtung von Rassismus und Ableismus: Fokus Elternschaft und Flucht Judy Gummich
11:00 – 12:00 Politische Diskussion: Schutz, Teilhabe, Gleichberechtigung – wie stärken wir die Rechte geflüchteter Familien mit Kindern mit Behinderungen? Yıldız Akgün, Beratungsstelle MINA – Leben in Vielfalt e. V., Kerstin Becker, Paritätischer Gesamtverband (angefragt), Heike Heubach, MdB, SPD-Bundestagsfraktion; Rouby Traoré, Projekt „Our Voice“, Radio Dreyeckland Freiburg; Moderation: Dr. Susanne Schwalgin, Handicap International – Crossroads
12:00 – 13:00 Mittagspause
13:00 – 13:30 Keynote II: Die GEAS-Reform in Deutschland: Was sie für Menschen mit Behinderungen bedeutet Sophia Eckert, Politische Referentin Flucht und Migration, Handicap International – Crossroads
13:45 – 15:30 Workshops zur Praxis und Lebensrealität

1. Empowerment im Kontext von Flucht und Behinderung Rouby Traoré, Radio Dreyeckland Freiburg
2. Flucht, Migration, Behinderung und Sucht – Konsumprobleme erkennen und ansprechen Antje Trauernicht, Suchtpunkt Hamburg gGmbH
3. Neues GEAS, neue Praxis? – Beratung und Begleitung nach der Reform Claire Deery, Fachanwältin für Migrationsrecht, Göttingen; N.N., Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (angefragt); Moderation: Sophia Eckert
4. Besondere Barrieren beim Familiennachzug Ulrike Schwarz, juristische Referentin Flucht/Migration; Anna Suerhoff, Deutsches Institut für Menschenrechte, Moderation: Rebecca Einhoff & Sebastian Anstett, UNHCR
5. #NichtPASSgenau? Menschen mit Behinderungen und die Einbürgerung nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Referent*innen: Dr. Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., Rezan Shekh Muslim, Aktivist und Vertreter der Gruppe Now-nicht ohne das Wir; Soraia Da Costa Batista, Volljuristin und Verfahrenskoordinatorin, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.; Moderation: Dr. Susanne Schwalgin, Projektleitung, Handicap International – Crossroads
6. Herausforderungen für Familien mit Kindern mit Autismus und Fluchterfahrung
Sahsenem Camoglu, Bereichsleiterin Autismuszentrum Lebenswelt gGmbH, Berlin

15:30 – 16:00 Kaffeepause
16:00 – 17:00 Diskussion: „Kampagnen, Medienarbeit, Aktivismus – wie können wir eine wirklich inklusive Gesellschaft voranbringen?“
Mahmoud Hassino, Handicap International – Crossroads; Raúl Krauthausen, Inklusionsaktivist und Medienmacher, Amanda Brennan, MESH Collective; Moderation: Jessica Schröder
17:00 Wrap-Up
17:15 Ende der Veranstaltung

GEAS: Handicap International warnt vor „Katalog der Grausamkeiten”

Das Bundeskabinett will sich heute mit zwei Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht befassen. Handicap International bewertet die geplanten Änderungen als “Katalog der Grausamkeiten” für alle nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen. Trotz der vielfachen Forderung aus der Zivilgesellschaft, bei der Umsetzung den Schutz besonders vulnerabler Gruppen zu stärken, dominieren Abschottung, Ausgrenzung und Leistungsentzug das Vorhaben.

Handicap International fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesentwürfe grundlegend zu überarbeiten und dabei sicherzustellen, dass eine überarbeitete Fassung den Anforderungen von Verfassung, EU- und Völkerrecht gerecht wird.


Handicap International unterstützt Klage für gleiches Einbürgerungsrecht 

Handicap International unterstützt die heute eingereichte Klage eines palästinensischen Ehepaares vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, um für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu erstreiten. 

Die zuständige Behörde in Brandenburg verweigert dem älteren Ehepaar die deutsche Staatsbürgerschaft, weil es Bürgergeld bezieht. Seit 2024 haben Ausländer*innen immer nur dann einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das Ehepaar ist aufgrund von Alter und Erkrankungen allerdings auf Unterstützung angewiesen. Nach der jetzigen Regelung gibt es keine Ausnahme für alte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Dass diese Vorgabe jene Menschen vom Anspruch auf Einbürgerung ausschließt, verstößt aus Sicht von Handicap International, der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Statefree gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).