Crossroads unterstützt den von 136 Organisationen unterzeichneten Appell aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich gegen Ausgrenzung und für einen verbesserten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für alle. Die Unterzeichnenden sind besorgt über populistische und menschenverachtende Aussagen bis weit in die politische Mitte hinein, die die berechtigte Unzufriedenheit mit dem Gesundheitssystem vieler Menschen nutzen, um gegen Migrant*innen, geflüchtete und armutserfahrene Personen, Menschen mit Behinderungen und andere sozial benachteiligte Gruppen zu hetzen.
Gesundheit Unteilbar: Gemeinsam gegen Ausgrenzung. Für ein gerechtes Gesundheitssystem
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2024
Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Schutz, Teilhabe, Gleichbehandlung und Selbstbestimmung
Berlin – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung fordert Crossroads, der Arbeitsbereich von Handicap International e. V. an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung in Deutschland, politische Verantwortliche auf, mehr für die Verwirklichung der Rechte von nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderung zu tun.
Diese sind nach Ansicht von Crossroads trotz eindeutiger Vorgaben aus der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) und der EU- Aufnahmerichtlinie mit zahlreichen Barrieren und Diskriminierungen konfrontiert. Das betrifft unter anderem die mangelnde systematische Erfassung ihrer Bedarfe und die unzureichende Versorgung. Letztere ist vor allem auf das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen.
Crossroads befürchtet aufgrund einer verstärkt rechtspopulistischen Stimmung eine weitere Entwertung menschenrechtlicher Vorgaben, wie die der UN-BRK, und eine zunehmende Abkehr vom Schutz Geflüchteter in Deutschland und Europa.
Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention gelten auch für Deutschland vollumfänglich
„Gerade zum Tag der Menschen mit Behinderung warnen wir eindringlich davor, völkerrechtliche Verpflichtungen wie die Vorgaben der UN-BRK und den internationalen und europäischen Flüchtlingsschutz hintenanzustellen. Nach unseren Informationen soll beim Treffen der Innenminister*innen der Bundesländer ab Mittwoch unter anderem wieder darüber diskutieren werden, schutzsuchende Menschen trotz Asylgesuch an den deutschen Grenzen abzuweisen, die Auslagerung von Asylverfahren voranzutreiben, Abschiebungen um jeden Preis voranzubringen und den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sowie alle Aufnahmeprogramme des Bundes abzuschaffen“, so Sophia Eckert, Expertin für Asylrecht bei Crossroads.
„Menschen mit Behinderung, deren Vulnerabilität keineswegs immer sofort sichtbar ist, haben das Recht auf besonderen Schutz“, so Eckert weiter. „Dieser wird in der Debatte jedoch konsequent übergangen. Wir erwarten von den politischen Verantwortlichen von diesen Forderungen Abstand zu nehmen. Sie sind weder europa- noch völkerrechtskonform und vergiften die gesellschaftliche Stimmung. Insbesondere in Zeiten, in denen sich die Gesellschaft immer weiter zu spalten scheint, müssen Menschlichkeit, Inklusion und die Einhaltung der UN-BRK und des Flüchtlingsschutzes politisches Handeln umso stärker leiten.“
Crossroads ist der Arbeitsbereich von Handicap International e. V. an der Schnittstelle Flucht, Migration, Behinderung. Ziel von Crossroads ist die Berücksichtigung der Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderung und die Verbesserung deren Lebenssituation in Deutschland. Auf Grundlage der UN-Behindertenkonvention setzt sich Crossroads politisch und gesellschaftlich ein, stärkt die Selbstvertretung geflüchteter Menschen mit Behinderung und informiert sie über ihre Rechte und das Unterstützungssystem in Deutschland. Ebenso berät und schult Crossroads Fachkräfte aus der Flüchtlings- und Behindertenhilfe und fördert deren Vernetzung.
Stellungnahme von Handicap International e.V. zu den Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums anlässlich der Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland
29. Oktober 2024
In der vergangenen Woche endete die Beteiligung der Verbände und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Gesetzgebungsverfahren zu den Referenten-Entwürfen des Bundesinnenministeriums, die die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Gesetz umsetzen sollen. Die Entwürfe umfassen ein GEAS-Anpassungsgesetz und ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz. Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat Handicap International e. V. zu den Entwürfen Stellung genommen.
Die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Sommer 2026 in Kraft treten soll, markiert in Deutschland die bedeutendste Änderung des Asylrechts seit dem Asylkompromiss 1993. Angesichts der Tragweite dieser Reform haben Handicap International e. V. und 27 weitere Bundesorganisationen die Bundesregierung bereits im Juli 2024 aufgefordert, die nationalen Spielräume im Sinne der Grund- und Menschenrechte bestmöglich zu nutzen. Dies ist mit den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht geschehen.
Handicap International e. V. kritisiert scharf, dass in den Entwürfen wesentliche Aufnahme- und Versorgungsgarantien für vulnerable Personen, wie Menschen mit Behinderung, trotz klarer Vorgaben aus der neuen EU-Aufnahme-Richtlinie (RL (EU) 2024/1346) fehlen. Optionale Möglichkeiten für Verschärfungen in den europäischen Rechtstexten, vor allem in den Bereichen Haft und Leistungsrecht, wurden hingegen weitreichend in nationales Recht übernommen. Diese Verschärfungen bedeuten für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit Behinderung absehbar eine verstärkte Ausgrenzung sowie eine Zunahme psychischer und vor allem struktureller Gewalt, wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt, inhaftiert oder von Leistungen wie Pflege, Hilfsmitteln, Physio- und Psychotherapie ausgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind die Entwürfe für ein GEAS-Anpassungs- und ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz nicht tragfähig. Handicap International e. V. fordert daher dringend umfängliche Nachbesserungen, insbesondere in den folgenden Punkten:
- Die Verpflichtung zur Identifizierung von besonderen Schutz- und Aufnahmebedarfen muss bundesgesetzlich verankert werden. Sie ist geteilte Aufgabe zwischen Bund und Ländern (Stellungnahme, S. 7 ff.).
- Die sich aus der Aufnahme-Richtlinie in Verbindung mit der UN-BRK ergebenden Versorgungsansprüche geflüchteter Menschen mit Behinderung müssen vollständig umgesetzt werden (Stellungnahme, S. 12 ff.).
- Die neu eingeführte Bewegungsbeschränkung und die Regelungen zu Migrationshaft sind zu streichen (Stellungnahme, S. 18 ff.).
Die vollständige Stellungnahme sowie das zivilgesellschaftliche Prioritätenpapier vom Juli 2024 stehen zum Download zur Verfügung. Die Referentenentwürfe können auf der Website des BMI heruntergeladen werden.
Dokumente zum Download
Zivilgesellschaftliches Prioritätenpapier zur GEAS-Umsetzung
Weiterführende Links
Link zu den Referentenentwürfen auf der Webseite des BMI
Kontakt
Sophia Eckert
Referentin politische Arbeit – Flucht und Migration, Crossroads Handicap International e.V., so.eckert@hi.org
Rouven Brunnert
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Crossroads Handicap International e.V., r.brunnert@hi.org
Appell für eine menschliche Flüchtlingspolitik – Rechtsstaatlichkeit sichern, geflüchtete Menschen mit Behinderung schützen
Berlin, 10.09.2024 – Anlässlich des für heute geplanten Migrationstreffens zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der Union sowie des vorgeschlagenen „Sicherheitspakets“ appelliert Handicap International e. V. gemeinsam mit 26 weiteren Bundesorganisationen an die Bundesregierung, den Schutz von Geflüchteten als unverzichtbaren Teil unserer demokratischen Werte zu wahren. Dazu gehört auch, Schutzsuchende an den Grenzen nicht zurückzuweisen.
Handicap International e. V. kritisiert scharf die als Teil des „Sicherheitspakets“ geplante Gesetzesänderung, die einen vollständigen Leistungsausschluss für Schutzsuchende vorsieht, für deren Asylverfahren nach dem Dublin-III-Übereinkommen ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Lediglich für zwei Wochen sind Überbrückungshilfen vorgesehen; Ausnahmen vom Leistungsausschluss soll es nur in seltenen, außergewöhnlichen Fällen geben. Besonders hart würde die Regelung schutzsuchende Menschen mit Behinderung treffen: Nach aktuellem Stand werden wichtige Leistungen wie Hilfsmittel, Teilhabeleistungen, Pflegeleistungen und jegliche Unterstützung über die medizinische Notfallversorgung hinaus generell und ohne individuelle Prüfung ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf wurde gestern im Kabinett beschlossen und wird nun im Bundestag weiter diskutiert.
„Geflüchtete Menschen, darunter viele mit Behinderung, sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie lernen Deutsch, arbeiten, engagieren sich und ziehen ihre Kinder groß. Sie wünschen sich – wie alle anderen auch – eine Gesellschaft, die ihre Vielfalt als Bereicherung sieht, nicht als Bedrohung“, erklärt Sophia Eckert, Asyl- und Rechtsexpertin bei Handicap International e.V. „Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, sich auf unsere demokratischen Grundwerte zu besinnen und pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen klar abzulehnen. Auch der geplante Leistungsentzug für Dublin-Fälle, der geflüchteten Menschen mit Behinderung den Zugang zu dringend benötigten Hilfsmitteln verwehrt, muss gestoppt werden – er verstößt gegen die Verfassung und widerspricht europäischem Recht.“
Zum Appell geht es hier:
Kontakt:
Handicap International e.V., Berliner Str. 44, 10713 Berlin
Sophia Eckert, LL.M., Referentin politische Arbeit – Flucht und Migration, so.eckert@hi.org, +49 (0) 176 17610112.
Zum Weltflüchtlingstag fordert Handicap International: Ob geflüchtet oder nicht, jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht auf ein würdevolles Leben
Handicap International e. V. ist besorgt angesichts der sich stetig zuspitzenden Debatten über die Auslagerung von Asylverfahren und die soziale Ausgrenzung von Schutzsuchenden durch Maßnahmen wie die Einführung einer Bezahlkarte. Ausgerechnet am Weltflüchtlingstag diskutieren Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident*innen der Bundesländer über beide Themen. Sie betreffen auch und insbesondere Menschen mit Behinderung, die in besonderem Maße auf ein bedarfsgerechtes Aufnahmesystem, ein faires Asylverfahren und die Sicherung von Teilhabe angewiesen sind.
Gemeinsam mit über 300 weiteren Organisationen fordert Handicap International daher in einem offenen Brief zum Treffen von Bundeskanzler und Ministerpräsident*innen der Länder, geflüchtete Menschen, vor allem Menschen mit Behinderungen, zu schützen, anstatt ihre Asylverfahren auszulagern. „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe, Schutz und ein würdevolles Leben, auch wenn sie geflüchtet sind. Davon scheint man sich politisch aktuell jedoch immer weiter zu verabschieden, insbesondere, wenn man sich ernsthaft über Maßnahmen wie die Auslagerung von Asylverfahren in außereuropäische Länder Gedanken macht,“ sagt Sophia Eckert, Asyl- und Rechtsexpertin bei Handicap International.
Wie im gemeinsamen offenen Brief dargelegt, will auch Handicap International zu einer Gesellschaft gehören, die Flüchtende menschenwürdig aufnimmt. Dazu gehört neben dem Verzicht auf die Auslagerung von Asylverfahren auch, dass die massiven strukturellen Defizite bei der Identifizierung, Versorgung und Achtung von Bedarfen und Rechten geflüchteter Menschen mit Behinderung endlich behoben werden. „Im deutschen Aufnahme- und Asylsystem gäbe es genug nachzuholen in Bezug auf Menschen mit Behinderung. Es geht so weit, dass Geflüchteten mit behinderungsbedingter Inkontinenz Inkontinenzartikel, die wenigstens ein Mindestmaß an Würde für sie herstellen würden, nicht bereitgestellt werden. Wir wünschen uns von Bund und Ländern, dass wir endlich wieder darüber diskutieren, wie ein zukunftsfähiges und menschenwürdiges Aufnahme- und Asylsystem in Deutschland gestaltet werden kann, anstatt uns mit unrealistischen und menschenrechtswidrigen Auslagerungsphantasien zu beschäftigen. “
Der offene Brief mit den unterzeichnenden Organisationen ist hier zu finden.
Kontakt:
Sophia Eckert, LL.M.,Referentin politische Arbeit – Flucht und Migration, so.eckert@hi.org, +49 (0) 176 17610112.
Rückblick: „Identifizierung von Schutz- und Unterstützungsbedarfen im Asylverfahren“- Ein Fachgespräch im Bundestag
Schutz- und Unterstützungsbedarfe geflüchteter Menschen werden im Rahmen des Aufnahmesystems in Deutschland nicht systematisch identifiziert und in der Folge oft übersehen.
Gemeinsam mit Helge Lindh (MdB- SPD) und Filiz Polat (MdB Bündnis 90/ Die Grünen) organisierte Handicap International am 7. September ein Fachgespräch zum Thema im Bundestag. Ausgehend von den Unterstützungsbedarfen geflüchteter Menschen mit Behinderung tauschten sich Mitglieder des deutschen Bundestages, deren Mitarbeiter*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft darüber aus, wie eine flächendeckende Erkennung bestimmter Vulnerabilitäten geflüchteter Menschen gelingen kann. Spannende Impulse erhielt die Veranstaltung von Mohammed Jolo – Selbstvertreter der Gruppe NOW! Nicht ohne das Wir, der eigenen Erfahrungen seines Ankommens in Deutschland teilte. Friederike Folz (UNHCR Deutschland) gab einen Einblick zu den rechtlichen Implikationen fehlender Identifizierung von Vulnerabilitäten für das Asylverfahren.
Auf Basis eines Gesetzentwurfs von 2015 schlug Handicap International vor, die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe zum Gegenstand deutscher Gesetzgebung zu machen. Das entsprechende Positionspapier finden Sie hier.

Gemeinsames Statement von 62 Organisationen: Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
Seit 1993 existiert in Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz. Es regelt die Versorgung asylsuchender Menschen über einen im Vergleich zu den Sozialgesetzbüchern stark reduzierten Leistungskatalog. Darunter finden sich auch viele Menschen mit Behinderung. Das Asylbewerberleistungsgesetz schränkt den Zugang zu medizinischen, Sozial- und Teilhabeleistungen empfindlich ein. Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Menschen mit Behinderung finden Sie hier.
In einem gemeinsamen Statement fordern nun 62 Organisationen, darunter auch Handicap International: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
Offener Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser: geflüchtete Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige nicht vergessen!
In einem Offenen Brief von „NOW! Nicht ohne das Wir“ an Nancy Faeser appelliert die Gruppe aus Selbstvertreter*innen an die Bundesinnenministerin, auch geflüchtete Menschen, die eine Behinderung haben, und deren pflegende Angehörigen bei der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsgesetz zu berücksichtigen.
Berlin, 15.12.2022
Sehr geehrte Frau Ministerin,
gerade sind Sie dabei, die Fragen von Staatsangehörigkeit und Einbürgerung in einem Gesetz neu zu regeln. Dabei droht eine Gruppe vergessen zu werden: Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Als Gruppe NOW! Nicht ohne das Wir wenden wir uns mit der Bitte an Sie, Menschen mit Behinderungen und ihre pflegenden Angehörigen nicht zu vergessen. Im derzeitigen Gesetzesrahmen wird deren Situation nicht ausreichend berücksichtigt.
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen und ihre pflegenden Angehörigen stoßen derzeit auf große Probleme, wenn sie versuchen, eine Staatsbürgerschaft zu bekommen. Der Grund dafür ist, dass in der aktuellen Gesetzeslage ihre Lebenswirklichkeit zu wenig abgebildet ist. Die für eine Einbürgerung zu erbringenden Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung sowie des Spracherwerbs sind sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für ihre pflegenden Angehörigen oft nicht erfüllbar. Grund dafür sind zahlreiche Barrieren, die den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt verstellen, ein lückenhaftes Sprachlernangebot für Menschen mit Behinderungen und nicht zuletzt die großen Herausforderungen, die die Pflege eines Angehörigen mit sich bringt. Der derzeitige gesetzliche Rahmen (§10 StAG) zur Einbürgerung berücksichtigt diese besondere Situation beider Gruppen nicht genügend.
So ist eine Inanspruchnahme von Sozialleistungen unschädlich, wenn der Antragsteller diese „nicht zu vertreten hat“ (§ 10 Abs. 1. StAG) Im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen führt diese Formulierung aber oft zu Problemen. Ausländerbehörden gehen in vielen Fällen von der gesundheitlichen Situation von Antragssteller*innen und ihrer theoretischen Erwerbsfähigkeit aus. Vorhandene Barrieren beim Zugang in den ersten Arbeitsmarkt werden dabei oft übersehen. Das hat z. B. Auswirkungen auf Personen, die zwar erwerbsfähig, aber auf einen Rollstuhl angewiesen sind, und deren Bewerbungen auf Grund fehlender Barrierefreiheit potentieller Arbeitsplätze oft nicht berücksichtigt werden. Lückenhafte Sprachkursangebote für Menschen mit Behinderungen erschweren einen Arbeitsmarktzugang zusätzlich.
Die herausfordernde Situation pflegender Angehöriger wird im Gesetz derzeit leider gar nicht erwähnt. Pflegende Angehörige haben keine Kapazitäten um Vollzeit zu arbeiten, wodurch sie ebenfalls häufig nicht ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können. Die Pflege von Angehörigen ist oft sehr anspruchsvoll und benötigt viel Kraft und Zeit. Das wirkt sich auch auf den Besuch von Sprachkursangeboten und das Erlernen der deutschen Sprache mit dem erforderlichen Lernziel B1 aus. Auch hier fehlen im Gesetz derzeit Ausnahmen, welche die Lebenswirklichkeit der Gruppe der pflegenden Angehörigen von Menschen mit Behinderungen abbilden.
Was muss sich ändern?
Wir wünschen uns in der aktuellen Gesetzesinitiative zur Einbürgerung ein klares Bekenntnis zur Existenz von Geflüchteten mit Behinderungen und die Anerkennung der oft sehr fordernden Tätigkeit pflegender Angehöriger.
- Pflegende Angehörige sollten von Lebensunterhaltssicherung und dem Erreichen des Sprachlernziels B1 ausgenommen werden. So wird Pflege als wichtige Arbeit gewürdigt und eine Benachteiligung auf Grund einer privaten Pflegetätigkeit vermieden.
- Bei der Entscheidung über die Anwendung von Ausnahmen bei der Lebensunterhaltssicherung für Menschen mit Behinderungen muss das Vorhandensein von Barrieren im Arbeitsmarktzugang Berücksichtigung finden. Die derzeitigen Gesetzesformulierungen sollten diesbezüglich konkretisiert werden.
Über die Selbstvertretungsgruppe „NOW! Nicht ohne das Wir“
Wir, die Selbstvertretungsgruppe „NOW! Nicht ohne das Wir“, setzen uns für die Inklusion von Geflüchteten mit Behinderung ein. Sie sollen zu Deutschland dazugehören. Außerdem sollen sie ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben führen. Das ist das Ziel von „NOW! Nicht ohne das Wir“.
Appell von Handicap International, Landesbehindertenbeauftragte und Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderung an Länder, Kommunen und Städte
Grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderung müssen in Deutschland angewendet werden!
In einem gemeinsamen Appell weisen Handicap International, mehrere Landesbehindertenbeauftragte und eine Vielzahl Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderung auf die mangelhafte Anwendung grundlegender Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderung hin. Der größte Kritikpunkt der Organisationen ist die unzureichende Identifizierung von Unterstützungsbedarfen bei der Ankunft der Geflüchteten in Deutschland. Infolgedessen werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, was sich insbesondere auf den Erhalt von Hilfsmitteln oder die Entscheidung über Wohnort und -form auswirkt.
Die letzte große Fluchtbewegung nach Deutschland hält noch an, da zeigen sich Ungerechtigkeiten im Umgang mit den Geflüchteten: Wer aus der Ukraine geflüchtet ist, fällt in Deutschland in den Rechtskreis des SGB II und XII. Wer aus anderen Ländern flüchtet, wird in Deutschland dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zugeordnet. Während geflüchtete Menschen aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen müssen und Zugang zur Grundsicherung und zu Sozialleistungen sowie zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse haben, erhalten Geflüchtete aus anderen Ländern nur eine Minimalversorgung. Gerade beim Zugang zu wichtigen Leistungen haben es letztere sehr viel schwerer, zum Beispiel bei der medizinischen Versorgung, bei Hilfsmitteln und Teilhabeleistungen. Zudem müssen sie in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, die oft nicht bedarfsgerecht sind.
Gemeinsamer Appell
des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung des Saarlandes, der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Hamburg, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein
sowie von
AWO Bundesverband e. V., Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF), Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP), Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte, Menschen e. V. (bvkm), Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB), Der Paritätische Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V. – Generalsekretariat (DRK), Handicap International e. V. (HI), Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), LIGA Selbstvertretung, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)
Forderungen der Initiatoren
Behinderungsspezifische Schutz- und Teilhabebedarfe müssen bei der Ankunft geflüchteter Menschen identifiziert und in der Folge berücksichtigt werden.
Für schutzsuchende Menschen mit Behinderungen muss die Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv verkürzt und im Bedarfsfall ganz aufgehoben werden.
Schutzsuchende Menschen mit Behinderung müssen Zugang zu Hilfsmitteln, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Teilhabeleistungen erhalten.
Neues Positionspapier
Seit 2018 setzt sich das bundesweite Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung für eine Verbesserung der Lebenssituation geflüchteter Menschen mit Behinderung im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Die am Netzwerk beteiligten Fach- und Beratungsstellen fordern mit dem neuen Positionspapier eine grundlegende Änderung der Gesetze, die geflüchtete Menschen mit Behinderung vom Erhalt wichtiger Leistungen ausschließen und die im Widerspruch zu höherrangigen Rechtsnormen stehen. Für alle in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderung gelten die gleichen Menschenrechte. Sie müssen deshalb unabhängig von Herkunftsgeschichte und Aufenthaltstitel verwirklicht werden.
Das Positionspapier, welches unsere Forderungen zur Bundestagswahl ergänzt, enthält Vorschläge für einen besseren Zugang zu Sozial-, Gesundheits- und Teilhabeleistungen für geflüchtete Menschen mit Behinderung:
Im Papier schlagen wir u. a. Gesetzesänderungen für:
- einen besseren Zugang zu medizinischer Rehabilitation
- zum Schwerbehindertenausweis
- zu Instrumente der Teilhabe am Arbeitsleben vor.
Das Papier wird durch eine umfassende Rechtsexpertise von Frau Dr. Barbara Weiser ergänzt.