Handicap International e. V. (HI) warnt vor Ausschluss ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen aus dem Sozialrecht.

Berlin, 19.02.2026 – Kurz vor dem vierten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am Montag, 23. Februar, die Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bundestag stattfinden. Handicap International e. V. – Crossroads kritisiert den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vor allem für Menschen mit Behinderungen würde dies einen stark eingeschränkten Zugang zu Versorgung und Pflege sowie einen faktischen Ausschluss aus Teilhabeleistungen bedeuten.

Seit Beginn des Krieges 2022 haben über 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die nach dem 31. März 2025 erteilt wurde, sowie neu ankommende Ukrainer*innen künftig Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

„Am Jahrestag des Krieges brauchen aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen Stabilität und verlässliche Unterstützung und nicht eine Rückstufung in ein System mit strukturellen Versorgungslücken”, betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V.

„Wenn eine Operation, die vor Erblindung schützt, wegen des Wechsels ins AsylbLG plötzlich nicht mehr durchgeführt werden kann, wird deutlich, was hier auf dem Spiel steht. Das Gesetzesvorhaben ist ein Bruch mit dem Anspruch auf gleiche Würde und Existenzsicherung”, so Eckert weiter.

Gefährdung des Zugangs und der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine

Das AsylbLG wird den verfassungsrechtlichen Mindeststandards wie dem Existenzminimum, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht gerecht. Für Menschen mit Behinderungen hätte das gravierende Folgen. Pflegegeld, behinderungsbedingte Mehrbedarfe, passende Hilfsmittel und Zugang zur Eingliederungshilfe würden Schutzberechtigten aus der Ukraine nicht mehr oder nur noch nach langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren gewährt.

Handicap International e. V. – Crossroads fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Rechtskreiswechsel zu stoppen und die Versorgung ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen zu sichern.


Tag der Menschenrechte: Spracherwerb für Geflüchtete mit Behinderungen ermöglichen

Berlin, 10.12.2025 – Gemeinsam mit 26 Organisationen erinnert Handicap International e. V. (HI) zum Internationalen Tag der Menschenrechte an das Recht auf inklusive Bildung. Für geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen wird dieses in Deutschland nach wie vor regelmäßig verletzt – insbesondere beim Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen.

Das Recht auf inklusive, diskriminierungsfreie Bildung und Teilhabe ermöglichen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland verbindliches Recht ist, garantiert Gleichberechtigung (Art. 5), Zugänglichkeit (Art. 9), Bildung (Art. 24) sowie die volle und wirksame Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben (Art. 3, 29f. und andere). Werden geflüchtete und migrierte Menschen wegen Behinderungen vom Spracherwerb ausgeschlossen, ist dies ein klarer Verstoß gegen diese menschenrechtlichen Verpflichtungen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) wird dadurch verletzt.

Deutschland nimmt Menschenrechtsverstöße in Kauf

Handicap International und andere Organisationen des bundesweiten Netzwerks Flucht, Migration und Behinderung berichten seit Jahren: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Integrationskursen auf massive Barrieren:

  • Kursstätten sind häufig nicht barrierefrei.
  • Menschen mit Sehbehinderungen werden vielerorts nicht zu regulären Kursen zugelassen, selbst wenn sie mit geeigneten Inklusionsmaßnahmen erfolgreich teilnehmen könnten.
  • Angebote für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen existieren nur an wenigen Standorten und häufig mit Wartezeiten von mehreren Jahren. Das betrifft auch Onlinekurse.
  • Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gibt es bundesweit zudem keine bedarfsgerechten Sprachkurse.

„Teilhabe beginnt mit Sprache. Ohne sprachliche Verständigung bleiben die meisten Türen verschlossen: zu sozialen Kontakten, zu Arbeit, ja sogar beim selbstständigen Gang zum Arzt oder zur Behörde. Wer Geflüchtete mit Behinderungen vom Spracherwerb ausschließt, schließt sie von der Gesellschaft aus“, sagt Sophia Eckert, Referentin für Flucht, Migration, Behinderungen bei Handicap International e. V.

Anlässlich des Tages der Menschenrechte appellieren wir an die Bundesregierung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie an die zuständigen Innenpolitiker*innen:

„Nehmen Sie das Recht auf inklusive Bildung ernst und stellen Sie sicher, dass alle geflüchteten Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfreien Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen erhalten.”

Die Forderungen des Bündnisses zum Tag der Menschenrechte

Damit Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen endlich gerecht wird, fordern die unterzeichnenden Organisationen die Bundesregierung auf:

  1. Ausreichend barrierefreie Integrations- und Berufssprachkurse für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, flächendeckend und ohne lange Wartezeiten bereitzustellen.
  2. Integrationssprachkurse für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einzuführen, die der Vielfalt von Lernbedarfen gerecht werden.
  3. Das Integrationskurssystem inklusiv und diskriminierungsfrei auszugestalten und so zu finanzieren, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Recht auf Bildung ausgeschlossen wird.

Internationaler Gedenktag: Handicap International appelliert an Innenministerkonferenz

Berlin, 3.12.2025 – Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erinnert jedes Jahr daran, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Fluchterfahrung, ein Recht auf Barrierefreiheit, Nichtdiskriminierung und volle gesellschaftliche Teilhabe haben. Doch während an diesem Tag weltweit Sichtbarkeit geschaffen wird, bleiben diejenigen oft unsichtbar, die gleich mehrfach ausgegrenzt sind: nach Deutschland geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen.

Zwischen 10 und 15 Prozent der Menschen, die hier Schutz suchen, leben mit Behinderungen. Sie bringen Erfahrungen, Stärken und Perspektiven mit, Und sie treffen auf Strukturen, die ihre Bedarfe kaum berücksichtigen. In Unterkünften, im Asylverfahren, in der Gesundheitsversorgung und beim Zugang zu Assistenz zeigen sich Barrieren, die echte Teilhabe verhindern und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterlaufen.

Innenministerkonferenz muss Schutzlücken für Menschen mit Behinderungen schließen

In diesem Jahr fällt der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen mit dem Beginn der Innenministerkonferenz (IMK) zusammen. Handicap International (HI) nimmt dies zum Anlass, Minister*innen und Senator*innen der Länder an ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erinnern, wirksame Verfahren zur Feststellung besonderer Schutz- und Unterstützungsbedarfe geflüchteter und migrierter Menschen mit Behinderungen einzuführen.

Diese Schutzlücke hat der UN-BRK-Fachausschuss Deutschland bereits 2023 unmissverständlich benannt und die Minister*innen aufgefordert, verbindliche Verfahren einzuführen. Ohne diese Identifizierung bleiben zentrale Rechte wie barrierefreie Unterbringung, Assistenz, Hilfsmittel, Therapieangebote, ein faires und barrierefreies Asylverfahren reine Theorie.

Auch die europäische Asylrechtsreform (GEAS) verpflichtet Bund und Länder ausdrücklich, besondere Schutz- und Unterstützungsbedarfe zu erkennen. Werden diese nicht festgestellt, sind Fehlentscheidungen programmiert: Menschen mit Mobilitätseinschränkungen landen in nicht barrierefreien Unterkünften, gehörlose Personen in Regionen ohne Gebärdensprachkompetenz; Therapien, Assistenz oder notwendige Hilfsmittel bleiben monatelang aus und Anhörungen finden ohne barrierefreie Kommunikation statt.

Der Gedenktag erinnert, die Innenministerkonferenz verpflichtet

Handicap International fordert die Minister*innen und Senator*innen auf, die IMK als Wendepunkt zu nutzen und die Bedarfsidentifizierung endlich verbindlich umzusetzen. Konkret fordert HI:

  1. Einheitliche Identifizierung besonderer Bedarfe in jedem Einzelfall
  2. Qualitätsstandards für Prüfung und Dokumentation gemäß GEAS
  3. Keine Bedarfsfeststellung durch die Polizei
  4. Bundesweit einheitlicher und datenschutzkonformer Informationsfluss
  5. Rechtsbehelf bei fehlerhaften oder unterlassenen Feststellungen
  6. Unabhängige Rechtsberatung ab Beginn des Verfahrens

Ohne diese Schritte bleibt Inklusion ein Versprechen, aber keine Realität.

Unsere Solidarität gilt den Menschen, um die es geht

Der 3. Dezember mahnt uns, niemanden unsichtbar zu lassen. Crossroads arbeitet täglich daran, Barrieren abzubauen, Rechte durchzusetzen und Selbstbestimmung zu stärken. Wir informieren über Ansprüche, unterstützen beim Zugang zu Versorgung, begleiten zu Bildungs- und Arbeitsangeboten, stärken Selbstvertretung und schulen Fachkräfte in inklusivem Handeln.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller Menschen mit Behinderungen, die Barrieren benennen, Rechte einfordern und Teilhabe leben wollen. Es braucht jetzt den politischen Willen, damit Inklusion nicht nur ein Grundsatz bleibt, sondern Alltag wird.


GEAS: Handicap International warnt vor „Katalog der Grausamkeiten”

Das Bundeskabinett will sich heute mit zwei Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht befassen. Handicap International bewertet die geplanten Änderungen als “Katalog der Grausamkeiten” für alle nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen. Trotz der vielfachen Forderung aus der Zivilgesellschaft, bei der Umsetzung den Schutz besonders vulnerabler Gruppen zu stärken, dominieren Abschottung, Ausgrenzung und Leistungsentzug das Vorhaben.

Handicap International fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesentwürfe grundlegend zu überarbeiten und dabei sicherzustellen, dass eine überarbeitete Fassung den Anforderungen von Verfassung, EU- und Völkerrecht gerecht wird.


Handicap International unterstützt Klage für gleiches Einbürgerungsrecht 

Handicap International unterstützt die heute eingereichte Klage eines palästinensischen Ehepaares vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, um für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu erstreiten. 

Die zuständige Behörde in Brandenburg verweigert dem älteren Ehepaar die deutsche Staatsbürgerschaft, weil es Bürgergeld bezieht. Seit 2024 haben Ausländer*innen immer nur dann einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das Ehepaar ist aufgrund von Alter und Erkrankungen allerdings auf Unterstützung angewiesen. Nach der jetzigen Regelung gibt es keine Ausnahme für alte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Dass diese Vorgabe jene Menschen vom Anspruch auf Einbürgerung ausschließt, verstößt aus Sicht von Handicap International, der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Statefree gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). 


GEAS-Reform birgt massive Schutzlücken für Menschen mit Behinderungen

Handicap International e. V. hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den aktuellen Referentenentwürfen des Bundesinnenministeriums Stellung genommen. Die Gesetzentwürfe setzen die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht um und sind somit Teil der tiefgreifendsten Verschärfung des deutschen Asylrechts seit 1993.

Trotz klarer europäischer Vorgaben – insbesondere aus der neuen EU-​Aufnahmerichtlinie – bleiben wesentliche Schutz-​ und Versorgungsgarantien für Menschen mit Behinderungen unberücksichtigt. Gleichzeitig werden in den Entwürfen nahezu alle Spielräume für Verschärfungen ausgeschöpft – teils überschießend, etwa in den Bereichen Haft, Bewegungsfreiheit und Leistungsausschlüsse. Teils sind die Verschärfungen unionsrechtlich überhaupt nicht vorgesehen, vor allem die „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren der Sekundärmigration.“

Für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit Behinderungen bedeutet dies absehbar strukturelle Ausgrenzung, Versorgungsdefizite und verfassungs-​ wie völkerrechtswidrige Eingriffe in Grundrechte. Handicap International fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzentwürfe – insbesondere in Bezug auf bedarfsgerechte Unterbringung, Leistungsansprüche, effektive Vulnerabilitätsprüfung und das Verbot migrationsbedingter Haft.


Handicap International lehnt Einschränkung des Familiennachzugs ab

Zum Internationalen Tag der Familie erinnern Handicap International und zahlreiche zivilgesellschaftliche Partnerorganisationen daran: Familiennachzug rettet Leben, ausdrücklich für Kinder mit Behinderungen und andere besonders schutzbedürftige Menschen, die nicht eigenständig fliehen können. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, diese Zugangswege zu schützen, und nicht weiter zu beschneiden. 


Neue Bundesregierung: Crossroads fordert inklusive Flüchtlingspolitik

Anlässlich der Vereidigung der neuen Bundesregierung fordert Handicap International – Crossroads gemeinsam mit 292 unterzeichnenden Organisationen eine verantwortungsvolle und diskriminierungsfreie Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, anstatt ihn weiter zu gefährden.