Tag der Menschenrechte: Spracherwerb für Geflüchtete mit Behinderungen ermöglichen

Berlin, 10.12.2025 – Gemeinsam mit 26 Organisationen erinnert Handicap International e. V. (HI) zum Internationalen Tag der Menschenrechte an das Recht auf inklusive Bildung. Für geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen wird dieses in Deutschland nach wie vor regelmäßig verletzt – insbesondere beim Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen.

Das Recht auf inklusive, diskriminierungsfreie Bildung und Teilhabe ermöglichen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland verbindliches Recht ist, garantiert Gleichberechtigung (Art. 5), Zugänglichkeit (Art. 9), Bildung (Art. 24) sowie die volle und wirksame Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben (Art. 3, 29f. und andere). Werden geflüchtete und migrierte Menschen wegen Behinderungen vom Spracherwerb ausgeschlossen, ist dies ein klarer Verstoß gegen diese menschenrechtlichen Verpflichtungen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) wird dadurch verletzt.

Deutschland nimmt Menschenrechtsverstöße in Kauf

Handicap International und andere Organisationen des bundesweiten Netzwerks Flucht, Migration und Behinderung berichten seit Jahren: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Integrationskursen auf massive Barrieren:

  • Kursstätten sind häufig nicht barrierefrei.
  • Menschen mit Sehbehinderungen werden vielerorts nicht zu regulären Kursen zugelassen, selbst wenn sie mit geeigneten Inklusionsmaßnahmen erfolgreich teilnehmen könnten.
  • Angebote für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen existieren nur an wenigen Standorten und häufig mit Wartezeiten von mehreren Jahren. Das betrifft auch Onlinekurse.
  • Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gibt es bundesweit zudem keine bedarfsgerechten Sprachkurse.

„Teilhabe beginnt mit Sprache. Ohne sprachliche Verständigung bleiben die meisten Türen verschlossen: zu sozialen Kontakten, zu Arbeit, ja sogar beim selbstständigen Gang zum Arzt oder zur Behörde. Wer Geflüchtete mit Behinderungen vom Spracherwerb ausschließt, schließt sie von der Gesellschaft aus“, sagt Sophia Eckert, Referentin für Flucht, Migration, Behinderungen bei Handicap International e. V.

Anlässlich des Tages der Menschenrechte appellieren wir an die Bundesregierung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie an die zuständigen Innenpolitiker*innen:

„Nehmen Sie das Recht auf inklusive Bildung ernst und stellen Sie sicher, dass alle geflüchteten Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfreien Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen erhalten.”

Die Forderungen des Bündnisses zum Tag der Menschenrechte

Damit Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen endlich gerecht wird, fordern die unterzeichnenden Organisationen die Bundesregierung auf:

  1. Ausreichend barrierefreie Integrations- und Berufssprachkurse für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, flächendeckend und ohne lange Wartezeiten bereitzustellen.
  2. Integrationssprachkurse für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einzuführen, die der Vielfalt von Lernbedarfen gerecht werden.
  3. Das Integrationskurssystem inklusiv und diskriminierungsfrei auszugestalten und so zu finanzieren, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Recht auf Bildung ausgeschlossen wird.

Internationaler Gedenktag: Handicap International appelliert an Innenministerkonferenz

Berlin, 3.12.2025 – Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erinnert jedes Jahr daran, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Fluchterfahrung, ein Recht auf Barrierefreiheit, Nichtdiskriminierung und volle gesellschaftliche Teilhabe haben. Doch während an diesem Tag weltweit Sichtbarkeit geschaffen wird, bleiben diejenigen oft unsichtbar, die gleich mehrfach ausgegrenzt sind: nach Deutschland geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen.

Zwischen 10 und 15 Prozent der Menschen, die hier Schutz suchen, leben mit Behinderungen. Sie bringen Erfahrungen, Stärken und Perspektiven mit, Und sie treffen auf Strukturen, die ihre Bedarfe kaum berücksichtigen. In Unterkünften, im Asylverfahren, in der Gesundheitsversorgung und beim Zugang zu Assistenz zeigen sich Barrieren, die echte Teilhabe verhindern und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterlaufen.

Innenministerkonferenz muss Schutzlücken für Menschen mit Behinderungen schließen

In diesem Jahr fällt der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen mit dem Beginn der Innenministerkonferenz (IMK) zusammen. Handicap International (HI) nimmt dies zum Anlass, Minister*innen und Senator*innen der Länder an ihre rechtlichen Verpflichtungen zu erinnern, wirksame Verfahren zur Feststellung besonderer Schutz- und Unterstützungsbedarfe geflüchteter und migrierter Menschen mit Behinderungen einzuführen.

Diese Schutzlücke hat der UN-BRK-Fachausschuss Deutschland bereits 2023 unmissverständlich benannt und die Minister*innen aufgefordert, verbindliche Verfahren einzuführen. Ohne diese Identifizierung bleiben zentrale Rechte wie barrierefreie Unterbringung, Assistenz, Hilfsmittel, Therapieangebote, ein faires und barrierefreies Asylverfahren reine Theorie.

Auch die europäische Asylrechtsreform (GEAS) verpflichtet Bund und Länder ausdrücklich, besondere Schutz- und Unterstützungsbedarfe zu erkennen. Werden diese nicht festgestellt, sind Fehlentscheidungen programmiert: Menschen mit Mobilitätseinschränkungen landen in nicht barrierefreien Unterkünften, gehörlose Personen in Regionen ohne Gebärdensprachkompetenz; Therapien, Assistenz oder notwendige Hilfsmittel bleiben monatelang aus und Anhörungen finden ohne barrierefreie Kommunikation statt.

Der Gedenktag erinnert, die Innenministerkonferenz verpflichtet

Handicap International fordert die Minister*innen und Senator*innen auf, die IMK als Wendepunkt zu nutzen und die Bedarfsidentifizierung endlich verbindlich umzusetzen. Konkret fordert HI:

  1. Einheitliche Identifizierung besonderer Bedarfe in jedem Einzelfall
  2. Qualitätsstandards für Prüfung und Dokumentation gemäß GEAS
  3. Keine Bedarfsfeststellung durch die Polizei
  4. Bundesweit einheitlicher und datenschutzkonformer Informationsfluss
  5. Rechtsbehelf bei fehlerhaften oder unterlassenen Feststellungen
  6. Unabhängige Rechtsberatung ab Beginn des Verfahrens

Ohne diese Schritte bleibt Inklusion ein Versprechen, aber keine Realität.

Unsere Solidarität gilt den Menschen, um die es geht

Der 3. Dezember mahnt uns, niemanden unsichtbar zu lassen. Crossroads arbeitet täglich daran, Barrieren abzubauen, Rechte durchzusetzen und Selbstbestimmung zu stärken. Wir informieren über Ansprüche, unterstützen beim Zugang zu Versorgung, begleiten zu Bildungs- und Arbeitsangeboten, stärken Selbstvertretung und schulen Fachkräfte in inklusivem Handeln.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller Menschen mit Behinderungen, die Barrieren benennen, Rechte einfordern und Teilhabe leben wollen. Es braucht jetzt den politischen Willen, damit Inklusion nicht nur ein Grundsatz bleibt, sondern Alltag wird.


Jahreskonferenz: Zwischen Ankunft und Ankommen – Inklusion statt Ausgrenzung

Berlin, 13.11.2025 Wie können wir Teilhabebarrieren für geflüchtete Menschen mit Behinderungen abbauen? Unter diesem Leitthema stand die diesjährige Fachkonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche zu Berlin. Rund 200 Teilnehmende aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Praxis und Selbstvertretung kamen zusammen, um Perspektiven auszutauschen und konkrete Handlungsschritte zu entwickeln.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Dr. Inez Kipfer-Didavi, Geschäftsführerin von Handicap International Deutschland und Dr. Susanne Schwalgin, Projektleiterin von Crossroads. Den Auftakt setzte Judy Gummich, die in ihrer Keynote eindrucksvoll die Verflechtung von Rassismus und Ableismus insbesondere mit Blick auf Elternschaft und Flucht beleuchtete: „Rassismus und Ableismus sind keine getrennten Phänomene, sie bedingen sich gegenseitig.“

Politische Diskussion: Schutz, Teilhabe und Gleichberechtigung

In der anschließenden Diskussionsrunde betonten Yıldız Akgün (MINA), Kerstin Becker (Paritätischer Gesamtverband), Heike Heubach (SPD-Bundestagsfraktion) und Rouby Traoré (Our Voice) die dringende Notwendigkeit, Rechte geflüchteter Familien mit Behinderungen konsequent zu stärken. Heubach zeigte sich bewegt von der emotionalen Fluchtgeschichte Traorés und hob hervor: „Barrierefreiheit ist keine Kür, sondern Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Das gilt besonders für geflüchtete Familien mit Kindern mit Behinderungen. Akgün formulierte eine klare Forderung an die Politik: „Warum kann sich der Staat sich nicht so einsetzen, wie wir das tun?“ Becker ergänzte, dass der Gesetzgeber stärker an den völkerrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet werden müsse. „Zudem müssen wir Beratungsangebote auf- und nicht abbauen, um die Bedarfe der Menschen direkt nach ihrer Ankunft adäquat abdecken zu können.“

GEAS-Reform und rechtliche Perspektiven

Mit juristischem Tiefgang analysierte Sophia Eckert in ihrer Keynote die geplante GEAS-Reform und deren Auswirkungen auf geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Sie betonte, dass die Rechte Betroffener bislang unzureichend berücksichtigt würden, und sprach sich für die Einrichtung einer Sonderbeauftragten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus.

Workshops: Praxis und Perspektiven

Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden in sieben Workshops Themen aus der Praxis vertiefen.
Die Vielfalt der Beiträge zeigte: Inklusion erfordert gemeinsame Verantwortung über Fachgrenzen hinweg.

Workshop Thema Leitung / Moderation
1 Empowerment im Kontext von Flucht und Behinderung Rouby Traoré
2 Flucht, Migration, Behinderung und Sucht Antje Trauernicht
3 Neues GEAS, neue Praxis? Beratung und Begleitung nach der Reform Claire Deery, Sophia Eckert
4 Besondere Barrieren beim Familiennachzug Ulrike Schwarz, Anna Suerhoff, UNHCR-Team
5 #NichtPASSgenau? Menschen mit Behinderungen und die Einbürgerung Dr. Barbara Weiser, Rezan Shekh Muslim, Soraia Da Costa Batista
6 Herausforderungen für Familien mit Kindern mit Autismus und Fluchterfahrung Sahsenem Camoglu
7 Inklusive Sprachförderung Katharina Obens

Abschlussrunde: Medienarbeit und Aktivismus

In der lebhaften Schlussdiskussion diskutierten Amanda Brennan, Mahmoud Hassino und Raúl Krauthausen wie Medien und Kampagnen gesellschaftlichen Wandel vorantreiben können.
Hassino berichtete über die neue Instagram-Kampagne von Crossroads und der Selbstvertretenden-Gruppe NOW – Nicht ohne das Wir, die Stimmen geflüchteter Menschen mit Behinderungen sichtbar macht: „Wenn Inklusion nur theoretisch ist, müssen wir das System ändern“, rezitierte er eine Teilnehmende aus dem Video-Projekt. Krauthausen personalisiert das Thema Menschen mit Behinderungen und verspricht sich dadurch als Blogger und Aktivist Reichweite. Sein Konzept scheint aufzugehen. Krauthausen ist mit seinen Publikationen und Geschichten regelmäßig Gast in prominent besetzten Talkshows im deutschen Fernsehen. Auf dem Podium unterstrich er die Bedeutung einer respektvollen Darstellung in den Medien: „Wir schulden niemandem Diagnosen. Wir müssen weg von der Deklarierung einer Aufklärung hin zum Selbstverständlichen.“

Die Konferenz zeigte eindrucksvoll: Es gibt Fortschritte, aber auch weiterhin große Herausforderungen, um Inklusion im Kontext von Flucht Realität werden zu lassen. Heike Heubach fasste es treffend zusammen: „Nur wenn Teilhabe selbstverständlich wird, kann Ankommen wirklich gelingen.“

Handicap International – Crossroads bleibt dran, diese Debatte sichtbar zu machen und politische sowie gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen.

Alle Fotos: William Veder, Eventfotografie. https://williamveder.de/


Crossroads im Bundestag zum GEAS: Geflüchtete mit Behinderungen benachteiligt

Berlin, 3.11.25 – Heute fand im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) statt. Unsere politische Referentin für Flucht und Migration, Sophia Eckert, war als Sachverständige benannt.

Eckert mahnte in ihrer Rede: Die geplanten Gesetzesänderungen drohen, grundlegende Menschenrechte zu verletzen und besonders schutzbedürftige geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen zu übergehen. Etwa zehn bis fünfzehn Prozent aller Geflüchteten in Deutschland leben mit einer Behinderung oder mehr. Insbesondere bei psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) oder Depression seien die Tendenzen steigend. „Behinderung im Kontext von Flucht ist keine Randerscheinung“, betont Eckert. Dennoch fehle es im aktuellen Gesetzentwurf an wirksamen Schutzgarantien für vulnerable Personen, wie sie europäisches und internationales Recht verlangen. 

Eckert kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf zentrale menschenrechtliche Verpflichtungen missachte. Im Einzelnen:

  • Schutzgarantien aus der EU-Aufnahmerichtlinie bleiben weitgehend unberücksichtigt. 

  • Leistungseinschränkungen und Haftregelungen widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). 

  • Sonderunterkünfte mit Bewegungsbeschränkungen gefährden die Teilhabe und Würde von Menschen mit Behinderungen. 

In ihrer Stellungnahme formulierte Eckert drei zentrale Forderungen an den Gesetzgeber: 

  1. Systematische Bedarfsermittlung: Schutz- und Unterstützungsrechte sind wirkungslos, wenn Bedarfe nicht identifiziert werden. Die Bedarfsermittlung muss als staatliche Pflicht formuliert sein und – und ohne Beteiligung der Polizei und mit Rechtsbehelf erfolgen. 

  1. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes: Der Leistungsentzug ist, vor allem bei Dublin-Fällen, verfassungs- und völkerrechtswidrig und mussgestrichen werden. Bedarfsdeckende Leistungen, auch zur Teilhabe, sind sicherzustellen. 

  1. Keine Haft und Bewegungsbeschränkungen: Für Menschen mit Behinderungen sind diese Maßnahmen unvereinbar mit ihren Grund- und Menschenrechten. 

„Der Gesetzgeber ist nun gefragt, diesen Missstand in der Umsetzung so weit wie möglich zu beheben“, schloss Eckert. 

GEAS-Sachverständigensitzung im Deutschen Bundestag in voller Länge
(Externer Link zur Seite des Deutschen Bundestags)


GEAS: Handicap International warnt vor „Katalog der Grausamkeiten”

Das Bundeskabinett will sich heute mit zwei Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht befassen. Handicap International bewertet die geplanten Änderungen als “Katalog der Grausamkeiten” für alle nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen. Trotz der vielfachen Forderung aus der Zivilgesellschaft, bei der Umsetzung den Schutz besonders vulnerabler Gruppen zu stärken, dominieren Abschottung, Ausgrenzung und Leistungsentzug das Vorhaben.

Handicap International fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesentwürfe grundlegend zu überarbeiten und dabei sicherzustellen, dass eine überarbeitete Fassung den Anforderungen von Verfassung, EU- und Völkerrecht gerecht wird.


GEAS-Reform birgt massive Schutzlücken für Menschen mit Behinderungen

Handicap International e. V. hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den aktuellen Referentenentwürfen des Bundesinnenministeriums Stellung genommen. Die Gesetzentwürfe setzen die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht um und sind somit Teil der tiefgreifendsten Verschärfung des deutschen Asylrechts seit 1993.

Trotz klarer europäischer Vorgaben – insbesondere aus der neuen EU-​Aufnahmerichtlinie – bleiben wesentliche Schutz-​ und Versorgungsgarantien für Menschen mit Behinderungen unberücksichtigt. Gleichzeitig werden in den Entwürfen nahezu alle Spielräume für Verschärfungen ausgeschöpft – teils überschießend, etwa in den Bereichen Haft, Bewegungsfreiheit und Leistungsausschlüsse. Teils sind die Verschärfungen unionsrechtlich überhaupt nicht vorgesehen, vor allem die „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren der Sekundärmigration.“

Für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit Behinderungen bedeutet dies absehbar strukturelle Ausgrenzung, Versorgungsdefizite und verfassungs-​ wie völkerrechtswidrige Eingriffe in Grundrechte. Handicap International fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzentwürfe – insbesondere in Bezug auf bedarfsgerechte Unterbringung, Leistungsansprüche, effektive Vulnerabilitätsprüfung und das Verbot migrationsbedingter Haft.


Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz begeht 25-Jähriges

Berlin – Mit Handicap International als mitveranstaltende Organisation blickt das Symposium auf eine bewegte Geschichte zurück. In einer Zeit, die von internationalen Krisen, politischen Spannungen und tiefen Meinungsverschiedenheiten geprägt sind, gewinnt der gemeinsame Austausch an Bedeutung. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, Räume zu schaffen, in denen konstruktiv über eine menschenrechtsbasierte Asylpolitik und ein respektvolles Miteinander gesprochen wird.

Das Berliner Symposium bietet dafür seit 25 Jahren eine verlässliche Plattform – und setzt auch in diesem Jubiläumsjahr ein starkes Zeichen für Dialog, Solidarität und menschenwürdigen Flüchtlingsschutz. Handicap International ist auf der gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Berlin und 13 weiteren Organisationen ausgerichteten zweitägigen Veranstaltung in der Friedrichstadtkirche mit Sophia Eckert und Danila Zizi vertreten. Beide sind Expertinnen zum Thema Menschenrechte und Flucht und setzen sich schon seit geraumer Zeit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Geflüchteten ein. Eckert ist als Referentin für das Programm Crossroads bestens mit der deutschen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik vertraut; Zizi kommt als Landesdirektorin von Handicap International in Syrien eigens nach Berlin, um über den aktuellen Stand nach dem Fall des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 zu berichten. 

Zerstörtes Syrien: Die Zivilgesellschaft ist müde aber willens 

Nach 14 Jahren Krieg steht Syrien vor einem Neubeginn. Wenngleich seither weit über eine Million Menschen zurückgekehrt sind, bleibe die Sicherheitslage angespannt und der Transformationsprozess zäh, so Zizi. Vielen Rückkehrer*innen böte sich in Teilen des Landes ein Bild der Zerstörung. Das bekannte Zuhause gäbe es in der Regel so nicht mehr; die Dörfer lägen zumeist in Trümmern und die Versorgungslage mit Lebensmitteln oder medizinisch sei extrem schwierig. 

„Es fehlt das, was nötig ist, um überhaupt über den Tag zu kommen“, so Zizi. Aber „die Zivilgesellschaft lebt. Sie wollen das Land verändern und wiederaufbauen. Handicap International kann sie dabei unterstützen.“ Zu den Aufgaben von Handicap International und Zizis Team gehört es auch, die Regionen und Dörfer von der Kontaminierung mit Blindgängern zu befreien und die Menschen über die lauernden Gefahren aufzuklären. „Immer noch verunglücken Zivilistinnen und Zivilisten aufgrund von explosiven Kriegsresten. Immer noch verlieren zu viele Menschen ihre Gliedmaßen oder ihre Leben durch diese Bedrohung. In den vergangenen sechs Monaten gab es rund 1.000 gemeldete Unfälle mit Minen. 451 endeten tödlich.“ 

Syrien sei derzeit noch weit weg von demokratischen Strukturen und durchliefe einen „schmerzlichen Prozess“. „Nur wenn wir alle unserer Arbeit nachgehen können, können die Menschen wieder in ihre Dörfer zurückkehren, Häuser aufbauen und das Land bewirtschaften. Die Menschenrechte müssen gesichert und die Frauen in ihren Rechten gestärkt werden“, wünscht sich Zizi für die Zukunft des Landes. 

„Krank, schutzbedürftig und trotzdem abschiebbar?“  

Viele Syrer*innen und Menschen mit Behinderungen haben in den vergangenen Jahren Schutz in Deutschland gefunden. Allerdings ist das Geltendmachen von Behinderungen als Grundlage für die Schutzgewährung hierzulande mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die mangelnde Berücksichtigung von Behinderungen als Schutzgrund und die hohen Anforderungen an Nachweise durch die Betroffenen „verstoßen in vielen Fällen gegen geltendes Recht, wie die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention und die europäischen Garantien für vulnerable Schutzsuchende“, erklärt Sophia Eckert.

Im Arbeitsforum „Krank, schutzbedürftig und trotzdem abschiebbar?“ berichtet sie für Crossroads über den rechtlichen Rahmen und „gravierende Lücken“ im deutschen System, wenn es um die Erkennung und Anerkennung körperlicher, geistiger, seelischer und Sinnesbeeinträchtigungen im Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren geht.   

Fehlende Standards zur Identifizierung von Behinderungen im Asyl- und Aufnahmesystem 

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen – etwa mit chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen, Autismus, Gehörlosigkeit oder anderen Beeinträchtigungen – gelten als besonders schutzbedürftig. Und doch sind sie immer wieder von Abschiebung bedroht. Schutz wird versagt, weil Atteste nicht anerkannt, Bedarfe zu spät oder gar nicht festgestellt und die Lage in den Herkunftsländern realitätsfern eingeschätzt wird, so Eckert. Das führe dazu, dass Abschiebungen in Länder drohen, die nicht sicher seien und in denen Menschen mit Behinderungen nicht versorgt würden oder isoliert am Rande der Gesellschaft leben müssten. 

Referentin Sophia Eckert, stehend am Laptop den Zeigefinger erklärend hebend.
Sophia Eckert, Referentin Flucht und Migration im Programm Crossroads. (C) Handicap International/Rouven Brunnert

Eckert fordert dringend benötigte einheitliche Verfahren zur Identifizierung von Behinderungen , die gesetzlich verankert und mehrstufig aufgebaut sein sollten, um Vulnerabilitäten zuverlässig zu erkennen. „Eine frühzeitige Identifikation direkt nach der Ankunft ist die Voraussetzung dafür, dass Betroffene in Deutschland den Schutz erhalten, der ihnen im Asyl- und Aufnahmeverfahren tatsächlich zusteht.“ 

„Menschen fliehen nicht, weil sie fliehen wollen, sie fliehen, weil sie müssen, und ihre Bedürfnisse werden systematisch übersehen“, kritisiert Eckert. Behörden und Gesetzgeber sind verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zwingend für die nationale Gesetzgebung und Gesetzesauslegung heranziehen, die Deutschland und die EU ratifiziert und in ihre eigene Rechtsordnung übernommen haben,. Wichtig sei vor allem, realistische Anforderungen an die Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen zu formulieren. Eckert empfiehlt zudem die gesetzliche Klarstellung der Sachaufklärungspflicht und fordert eine/n Sonderbeauftragte/n für Menschen mit Behinderungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Diskussionsrunde: Sophia Eckert von Crossroads, Ärztin Dr. Luciana Degano Kieser von Zentrum Überleben, Aktivist Rex Osa von Refugee4Refugees.
(v.l.n.r.) Sophia Eckert von Handicap International – Crossroads, Ärztin Dr. Luciana Degano Kieser von Zentrum Überleben, Aktivist Rex Osa von Refugee4Refugees. (C) Handicap International/Rouven Brunnert

Weitere Informationen:

25. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz – Evangelische Akademie zu Berlin

Syrien | Handicap International

Positionspapiere und Stellungnahmen – Projektseite: Crossroads


Interdisziplinäre Netzwerke erfolgreich gründen und entwickeln

Mit dem neuen Crossroads-Leitfaden: „Interdisziplinäre Netzwerke erfolgreich gründen und entwickeln“ möchten wir Sozialarbeiter*innen, Jurist*innen, medizinische Fachkräfte und Mitarbeiter*innen kommunaler Behörden, Expert*innen der Flüchtlings-​ und Migrationsberatung, der Behindertenhilfe, der Migrant*innenselbsthilfe, aber auch Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete bestärken, sich zu vernetzen.

Weder das Bundesteilhabegesetz noch die Asylgesetzgebung berücksichtigen die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen ausreichend und angemessen. Das führt dazu, dass diese Gruppe oft vernachlässigt wird und weder durch die Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für geflüchtete Menschen die notwendige Unterstützung erhält.

Seit 2022 unterstützt Crossroads mit dem Projekt „Qualifizierung regionaler Inklusionscluster Flucht und Behinderung“ Beratungsstellen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Behörden dabei, sich zu vernetzen, um geflüchtete Menschen mit Behinderungen besser beraten und unterstützen zu können.

Die Handreichung steht in kleiner Auflage als Print-Version zur Verfügung und kann kostenlos bestellt werden. Das pdf können Sie gerne downloaden und in Ihren Wirkungskreis einbringen.


Menschenrechte verteidigen – CDU muss klare Grenze zur AfD ziehen

Gemeinsam mit 144 Bundes-​ und Landesorganisationen appellieren wir anlässlich des heutigen Parteitags an die CDU Deutschland: Verzichten Sie auf weitere rechtswidrige Forderungen zur Verschärfung des Asyl- und Migrationsrechts und ziehen Sie eine klare Grenze zur AfD. Menschenrechte sind nicht verhandelbar – sie sind das Fundament unserer Demokratie.

Die aktuellen Vorschläge zur Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, zur Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, zu Rückführungen in Kriegs-​ und Krisengebiete oder zur Inhaftierung aller ausreisepflichtigen Personen untergraben nicht nur unsere Verfassung und verstoßen gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, sondern schwächen auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie lösen keine realen Probleme, sondern schüren Spaltung und Unsicherheit.

„Menschenrechte gelten für alle – oder für niemanden. Die CDU muss sich auf unsere gemeinsamen Werte besinnen und menschenrechtliche Prinzipien verteidigen, anstatt sie zu untergraben. Gerade geflüchtete Menschen mit Behinderungen haben durch die UN-​Behindertenrechtskonvention Anspruch auf besonderen Schutz und Förderung. Dazu gehört, dass sie nicht an den Grenzen abgewiesen und in gefährliche Länder wie Syrien abgeschoben werden dürfen. Das verbietet die UN-​BRK eindeutig,“ so Sophia Eckert, Referentin für Flucht und Migration.

Wir fordern die CDU auf, ihre Verantwortung als demokratische Partei wahrzunehmen und ihre Politik der Spaltung und Polarisierung aufzugeben. Sie führt in eine gefährliche Richtung; das haben Entwicklungen in anderen europäischen Ländern bewiesen, wie etwa in Ungarn und Polen. Stattdessen braucht es realistische, wertebasierte und rechtskonforme Lösungen, die den gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden.


Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2024

Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Schutz, Teilhabe, Gleichbehandlung und Selbstbestimmung

Berlin – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung fordert Crossroads, der Arbeitsbereich von Handicap International e. V. an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung in Deutschland, politische Verantwortliche auf, mehr für die Verwirklichung der Rechte von nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderung zu tun.

Diese sind nach Ansicht von Crossroads trotz eindeutiger Vorgaben aus der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) und der EU- Aufnahmerichtlinie mit zahlreichen Barrieren und Diskriminierungen konfrontiert. Das betrifft unter anderem die mangelnde systematische Erfassung ihrer Bedarfe und die unzureichende Versorgung. Letztere ist vor allem auf das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen.

Crossroads befürchtet aufgrund einer verstärkt rechtspopulistischen Stimmung eine weitere Entwertung menschenrechtlicher Vorgaben, wie die der UN-BRK, und eine zunehmende Abkehr vom Schutz Geflüchteter in Deutschland und Europa.

Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention gelten auch für Deutschland vollumfänglich

„Gerade zum Tag der Menschen mit Behinderung warnen wir eindringlich davor, völkerrechtliche Verpflichtungen wie die Vorgaben der UN-BRK und den internationalen und europäischen Flüchtlingsschutz hintenanzustellen. Nach unseren Informationen soll beim Treffen der Innenminister*innen der Bundesländer ab Mittwoch unter anderem wieder darüber diskutieren werden, schutzsuchende Menschen trotz Asylgesuch an den deutschen Grenzen abzuweisen, die Auslagerung von Asylverfahren voranzutreiben, Abschiebungen um jeden Preis voranzubringen und den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sowie alle Aufnahmeprogramme des Bundes abzuschaffen“, so Sophia Eckert, Expertin für Asylrecht bei Crossroads.

„Menschen mit Behinderung, deren Vulnerabilität keineswegs immer sofort sichtbar ist, haben das Recht auf besonderen Schutz“, so Eckert weiter. „Dieser wird in der Debatte jedoch konsequent übergangen. Wir erwarten von den politischen Verantwortlichen von diesen Forderungen Abstand zu nehmen. Sie sind weder europa- noch völkerrechtskonform und vergiften die gesellschaftliche Stimmung. Insbesondere in Zeiten, in denen sich die Gesellschaft immer weiter zu spalten scheint, müssen Menschlichkeit, Inklusion und die Einhaltung der UN-BRK und des Flüchtlingsschutzes politisches Handeln umso stärker leiten.“


Crossroads ist der Arbeitsbereich von Handicap International e. V. an der Schnittstelle Flucht, Migration, Behinderung. Ziel von Crossroads ist die Berücksichtigung der Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderung und die Verbesserung deren Lebenssituation in Deutschland. Auf Grundlage der UN-Behindertenkonvention setzt sich Crossroads politisch und gesellschaftlich ein, stärkt die Selbstvertretung geflüchteter Menschen mit Behinderung und informiert sie über ihre Rechte und das Unterstützungssystem in Deutschland. Ebenso berät und schult Crossroads Fachkräfte aus der Flüchtlings- und Behindertenhilfe und fördert deren Vernetzung.