Interessenvertretung
Positionspapiere und Stellungnahmen
Handicap International setzt sich als Interessenvertretung für eine Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung und Flucht beziehungsweise Migrationshintergrund ein. In diesem Rahmen erarbeiten wir regelmäßig Positionspapiere, mit denen wir im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf strukturelle Verbesserungsbedarfe an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung in Deutschland aufmerksam machen.
Übersicht der Positionspapiere, Appelle und Expertisen
Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2025
Vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen 2025 haben Crossroads und Handicap International e. V. Forderungen und Botschaften für alle wahlwerbenden demokratischen Parteien formuliert, die sich in weiterer Folge auch an die kommende Regierung der Bundesrepublik Deutschland richten.
Im Mittelpunkt der Forderungen von Crossroads steht ein inklusiver Flüchtlingsschutz, der behinderungsspezifische Bedarfe bei der Aufnahme, im Asylverfahren und innerhalb gesellschaftlicher Teilhabe berücksichtigt. Diskriminierende Regelungen, wie der Ausschluss vom Einbürgerungsanspruch bei unverschuldetem Sozialleistungsbezug, gehören abgeschafft.
Forderungen:
- Die Schutz- und Aufnahme-Garantien der neuen EU-Aufnahme-Richtlinie, die bis Sommer 2026 umgesetzt werden muss, sind vollständig in Einklang mit der EU-Grundrechtecharta, der UN-BRK und dem Grundgesetz umzusetzen.
- Integrationskurse für Menschen mit Behinderung müssen weiter gefördert und besser auf behinderungsbedingte Bedarfe ausgerichtet werden.
- Der Ausschluss vom Einbürgerungsanspruch bei unverschuldetem Sozialleistungsbezug muss gerade für Menschen mit Behinderung aufgehoben werden.
- Es bedarf eines klaren Bekenntnisses zum internationalen Flüchtlingsschutz, zum europäischen Recht auf Asyl und dem deutschen Grundrecht auf Asyl genauso wie zur Allgemeingültigkeit von Menschenrechten und Menschenwürde.
- Komplementäre Zugangswege, wie der Familiennachzug, humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement müssen vollumfänglich erhalten bleiben und weiter ausgebaut werden.
Stellungnahme von Handicap International e.V. zu den Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums anlässlich der Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland
In der vergangenen Woche endete die Beteiligung der Verbände und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Gesetzgebungsverfahren zu den Referenten-Entwürfen des Bundesinnenministeriums, die die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Gesetz umsetzen sollen. Die Entwürfe umfassen ein GEAS-Anpassungsgesetz und ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz. Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat Handicap International e. V. zu den Entwürfen Stellung genommen.
Die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Sommer 2026 in Kraft treten soll, markiert in Deutschland die bedeutendste Änderung des Asylrechts seit dem Asylkompromiss 1993. Angesichts der Tragweite dieser Reform haben Handicap International e. V. und 27 weitere Bundesorganisationen die Bundesregierung bereits im Juli 2024 aufgefordert, die nationalen Spielräume im Sinne der Grund- und Menschenrechte bestmöglich zu nutzen. Dies ist mit den vorliegenden Gesetzentwürfen nicht geschehen.
Handicap International e. V. kritisiert scharf, dass in den Entwürfen wesentliche Aufnahme- und Versorgungsgarantien für vulnerable Personen, wie Menschen mit Behinderung, trotz klarer Vorgaben aus der neuen EU-Aufnahme-Richtlinie (RL (EU) 2024/1346) fehlen. Optionale Möglichkeiten für Verschärfungen in den europäischen Rechtstexten, vor allem in den Bereichen Haft und Leistungsrecht, wurden hingegen weitreichend in nationales Recht übernommen. Diese Verschärfungen bedeuten für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit Behinderung absehbar eine verstärkte Ausgrenzung sowie eine Zunahme psychischer und vor allem struktureller Gewalt, wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt, inhaftiert oder von Leistungen wie Pflege, Hilfsmitteln, Physio- und Psychotherapie ausgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind die Entwürfe für ein GEAS-Anpassungs- und ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz nicht tragfähig. Handicap International e. V. fordert daher dringend umfängliche Nachbesserungen, insbesondere in den folgenden Punkten:
- Die Verpflichtung zur Identifizierung von besonderen Schutz- und Aufnahmebedarfen muss bundesgesetzlich verankert werden. Sie ist geteilte Aufgabe zwischen Bund und Ländern (Stellungnahme, S. 7 ff.).
- Die sich aus der Aufnahme-Richtlinie in Verbindung mit der UN-BRK ergebenden Versorgungsansprüche geflüchteter Menschen mit Behinderung müssen vollständig umgesetzt werden (Stellungnahme, S. 12 ff.).
- Die neu eingeführte Bewegungsbeschränkung und die Regelungen zu Migrationshaft sind zu streichen (Stellungnahme, S. 18 ff.).
Die vollständige Stellungnahme sowie das zivilgesellschaftliche Prioritätenpapier vom Juli 2024 stehen zum Download zur Verfügung. Die Referentenentwürfe können auf der Website des BMI heruntergeladen werden.
Weiterführende Links
Appell für eine menschliche Flüchtlingspolitik – Rechtsstaatlichkeit sichern, geflüchtete Menschen mit Behinderung schützen
Berlin, 10.09.2024 – Anlässlich des für heute geplanten Migrationstreffens zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der Union sowie des vorgeschlagenen „Sicherheitspakets“ appelliert Handicap International e. V. gemeinsam mit 26 weiteren Bundesorganisationen an die Bundesregierung, den Schutz von Geflüchteten als unverzichtbaren Teil unserer demokratischen Werte zu wahren. Dazu gehört auch, Schutzsuchende an den Grenzen nicht zurückzuweisen.
Handicap International e. V. kritisiert scharf die als Teil des „Sicherheitspakets“ geplante Gesetzesänderung, die einen vollständigen Leistungsausschluss für Schutzsuchende vorsieht, für deren Asylverfahren nach dem Dublin-III-Übereinkommen ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Lediglich für zwei Wochen sind Überbrückungshilfen vorgesehen; Ausnahmen vom Leistungsausschluss soll es nur in seltenen, außergewöhnlichen Fällen geben. Besonders hart würde die Regelung schutzsuchende Menschen mit Behinderung treffen: Nach aktuellem Stand werden wichtige Leistungen wie Hilfsmittel, Teilhabeleistungen, Pflegeleistungen und jegliche Unterstützung über die medizinische Notfallversorgung hinaus generell und ohne individuelle Prüfung ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf wurde gestern im Kabinett beschlossen und wird nun im Bundestag weiter diskutiert.
„Geflüchtete Menschen, darunter viele mit Behinderung, sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie lernen Deutsch, arbeiten, engagieren sich und ziehen ihre Kinder groß. Sie wünschen sich – wie alle anderen auch – eine Gesellschaft, die ihre Vielfalt als Bereicherung sieht, nicht als Bedrohung“, erklärt Sophia Eckert, Asyl- und Rechtsexpertin bei Handicap International e.V. „Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, sich auf unsere demokratischen Grundwerte zu besinnen und pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen klar abzulehnen. Auch der geplante Leistungsentzug für Dublin-Fälle, der geflüchteten Menschen mit Behinderung den Zugang zu dringend benötigten Hilfsmitteln verwehrt, muss gestoppt werden – er verstößt gegen die Verfassung und widerspricht europäischem Recht.“
Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Versorgung und Teilhabe: Gemeinsame Stellungnahme von 26 Bundesorganisationen zu Prioritäten für die gesetzliche Umsetzung der Europäischen Asylrechtsreform
Gemeinsam mit 25 weiteren Bundesorganisationen hat Handicap International e.V. eine gemeinsame Stellungnahme zu zivilgesellschaftlichen Prioritäten für die gesetzliche Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland verfasst, die auch wichtige Empfehlungen in Bezug auf Geflüchtete mit Behinderung enthält. Denn die Rechtstexte der europäischen Asylreform müssen an einigen Stellen im deutschen Gesetz konkretisiert werden. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren ist zeitnah zu erwarten.
Faire Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen sind unser Ziel, wie auch das der Bundesregierung. Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Anwaltschaft haben bereits letztes Jahr im europäischen Prozess mehrfach davor gewarnt, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems kein menschenwürdiges Asyl- und Aufnahmesystem schaffen, sondern vielmehr die aktuellen Missstände, besonders an den EU-Außengrenzen, noch weiter verschlimmern wird. Die Kritikpunkte an der Reform als Ganzes bleiben auch nach dem Beschluss der Verordnungen und der Richtlinie bestehen.
Bei der Umsetzung der Reformtexte in Deutschland gibt es noch etwas Spielraum, im Sinne der Menschenrechte auf das neue Asyl- und Aufnahmesystem Einfluss zu nehmen. Dieser sollte genutzt werden. Menschenrechtliche Verträge, wie die EU-Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention sind kein Beiwerk, sondern Verpflichtung und müssen geachtet werden. Insbesondere muss bei der Umsetzung oberste Priorität sein, vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Behinderung, zu identifizieren und zu schützen. Auch eine menschenwürdige Versorgung von Geflüchteten ist sicherzustellen, entsprechende auf EU-Ebene vereinbarte Garantien in nationalem Recht zu verankern.
Staatsangehörigenrecht
#NichtPASSgenau? Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der anstehenden Neuregelung des Staatsangehörigenrechts nicht vergessen!
Aktuell arbeitet die Regierungsfraktion daran, das Staatsangehörigenrecht neu zu regeln. Dabei drohen u.a. zwei Gruppen vergessen zu werden: Menschen mit Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen. Beide Personengruppen können in vielen Fällen keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen und daher ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig vollumfänglich sichern.
Bisher eröffnet das Gesetz auch für diese Personengruppen den Weg zu einer deutschen Staatsbürgerschaft, sofern der/die Antragsteller*in die Inanspruchnahme von Transferleitungen „nicht zu vertreten hat“. Dieser Satz soll im aktuellen Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden. Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige bliebe damit eine Staatsbürgerschaft versagt. Dabei übersieht der Gesetzgeber die vielen Barrieren beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung sowie den großen persönlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Dienst pflegender Angehöriger.
Unter dem Motto #NichtPASSgenau? setzen sich verschiedene Organisationen und Selbstvertretungsgruppen dafür ein, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der anstehenden Neuregelung des Staatsangehörigenrechts nicht vergessen werden!
Gemeinsam laden wir am 10. November 2023 zu einer NICHT-Einbürgerungszeremonie vor dem Bundestag ein. Menschen, denen mit der anstehenden Gesetzesänderung ein Ausschluss von der Möglichkeit des Erwerbs einer deutschen Staatsangehörigkeit droht berichten dort von Ursachen, die eine vollständige Lebensunterhaltssicherung erschweren oder unmöglich machen und den Gründen, aus denen sie eine Staatsangehörigkeit anstreben.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung unserer Kampagne. Schreiben Sie dafür:
Maria Stehle ABC Freiburg
stehle@diakonie-freiburg.de
Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen beim Staatsangehörigenrecht beenden
Die Neuregelung des Staatsangehörigenrechts Ende 2023 hat eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen zur Folge.
Die für eine Einbürgerung zu erbringenden Voraussetzungen der vollständigen Lebensunterhaltssicherung sind sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für ihre pflegenden Angehörigen oft nicht erfüllbar. Gründe dafür liegen u.a. in den Barrieren beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, im Fehlen bedarfsgerechter und inklusiver Integrationssprachkurse und nicht zuletzt in den großen Herausforderungen, die die Pflege von Angehörigen mit Behinderung oft mit sich bringt. Eine bisher bestehende Ausnahmeregelung für diese Fälle wurde durch die Bundesregierung im Zuge der Gesetzesänderung gestrichen.
Schutz- und Unterstützungsbedarfe geflüchteter Menschen mit Behinderung frühzeitig identifizieren
Schutz- und Unterstützungsbedarfe geflüchteter Menschen werden im Rahmen des Aufnahmesystems in Deutschland nicht systematisch identifiziert und in der Folge oft übersehen. Eine entsprechende EU Verpflichtungen wird in Deutschland derzeit weder flächendeckend noch systematisch umgesetzt.
Auf Basis eines Gesetzentwurfs von 2015 schlagen wir deshalb vor, die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe zum Gegenstand bundesdeutscher Gesetzgebung zu machen.
Bedarfsgerechte Versorgung aller geflüchteten Menschen mit Behinderung
Viele Menschen mit Behinderung aus der Ukraine suchen seit 2022 Schutz in Deutschland. In Deutschland erhielten sie weitgehend unbeschränkt Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, zum Sozial- und Gesundheitssystem. Der Gesetzgeber erleichterte mit dieser progressiven
Entscheidung die Lebensumstände vieler Betroffener und öffnete die Türen zu echter gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion. Gleichzeitig erzeugte dieser Schritt ein Zwei-Klassen-System für geflüchtete Menschen, denn: Schutzsuchende mit Behinderung aus anderen Ländern sind weiterhin mit zahlreichen Barrieren konfrontiert und von Exklusion und Diskriminierung betroffen. Wir fordern, dass die positiven Erfahrungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderung aus der Ukraine auch auf Schutzsuchende Personen aus anderen Ländern übertragen werden.
Deutsch lernen inklusiv. Positionspapier zu barrierefreien Integrationskursen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
Das Erlernen der deutschen Sprache ist Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe geflüchteter Menschen. Leider berücksichtigt das Sprachkursangebot in Deutschland nicht ausreichend die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Viele seh- und hörbeeinträchtigt Menschen finden keine passenden Sprachkurse in ihren jeweiligen Bundesländern. Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung werden im Rahmen des offiziellen Integrationskursangebotes bisher keine Sprachkurse angeboten.
Leistungsausschlüsse für geflüchtete Menschen mit Behinderung beenden
Geflüchtete Menschen mit Behinderung erhalten in Deutschland oft nicht die Unterstützung, die sie benötigen. Ihr Zugang zu medizinischer Unterstützung, zu Teilhabe, Pflege-und Sozialleistungen ist durch das Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Sozialgesetzbuch IX stark eingeschränkt. Crossroads setzt sich dafür ein, dass diese Leistungsausschlüsse und Barrieren abgebaut werden.
Geflüchtete Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht unterbringen
Mit dem Migrationspaket wurde im Juni 2018 die Dauer der Unterbringung geflüchteter Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv ausgeweitet. Solche Einrichtungen sind als „Sammelunterkünfte“ gestaltet, das heißt, viele Menschen leben auf engem Raum. Sie teilen sich die Räume – ob den Essens- oder den Schlafraum oder den Sanitärbereich. Dies lässt den Rückzug ins Private kaum zu. Bei all dem bleiben behinderungsspezifische Schutzbedarfe oftmals unberücksichtigt. Hinzukommt, dass die Einrichtungen oft abseits gelegen sind. Ihre Lage verhindert gesellschaftliche Teilhabe und schafft zahlreiche Barrieren.
Geflüchtete Menschen mit Behinderung vor Corona schützen
Die Corona Pandemie zeigte beispielhaft auf, dass Bedürfnisse geflüchteter Menschen mit Behinderung im Rahmen der aktuellen Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen für Asylsuchende oft nicht berücksichtigt werden können. Als besonders vulnerable Gruppe sind Menschen mit Behinderung in Zeiten einer Pandemie auf besonderen Schutz angewiesen. Vor dem Hintergrund dramatischer Infektionszahlen in Massenunterkünften für geflüchtete Menschen und dem gleichzeitigem Festhalten vieler Behörden an der s.g. Wohnsitzverpflichtung wurde dem nicht ausreichend Rechnung getragen.
Inklusion ist keine Frage des Aufenthaltstitels! Forderungen zur Bundestagswahl 2021
Geflüchtete Menschen mit Behinderung sind in Deutschland mit zahlreichen Barrieren und Exklusion konfrontiert. Unser Forderungspapier zur Bundestagswahl 2021:
Zur Finanzierung qualitativer Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung
Hohe Barrieren beim Spracherwerb – zum Beispiel durch ein lückenhaftes Angebot an Sprachkursen für Menschen mit Behinderung – sind eine große Herausforderung für die Teilhabe zugewanderter Menschen mit Behinderung. Besonders schwer wiegen die Barrieren, wenn sie den Grundrechten entgegenstehen, beispielsweise bei der medizinischen Behandlung. Deshalb müssen qualitativ gute Angebote der Sprachmittlung die Verständigung sicherstellen. Hierfür fehlt eine verlässliche und belastbare Finanzierungsregelung.