Tag der Menschenrechte: Spracherwerb für Geflüchtete mit Behinderungen ermöglichen

Berlin, 10.12.2025 – Gemeinsam mit 26 Organisationen erinnert Handicap International e. V. (HI) zum Internationalen Tag der Menschenrechte an das Recht auf inklusive Bildung. Für geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen wird dieses in Deutschland nach wie vor regelmäßig verletzt – insbesondere beim Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen.

Das Recht auf inklusive, diskriminierungsfreie Bildung und Teilhabe ermöglichen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland verbindliches Recht ist, garantiert Gleichberechtigung (Art. 5), Zugänglichkeit (Art. 9), Bildung (Art. 24) sowie die volle und wirksame Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben (Art. 3, 29f. und andere). Werden geflüchtete und migrierte Menschen wegen Behinderungen vom Spracherwerb ausgeschlossen, ist dies ein klarer Verstoß gegen diese menschenrechtlichen Verpflichtungen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) wird dadurch verletzt.

Deutschland nimmt Menschenrechtsverstöße in Kauf

Handicap International und andere Organisationen des bundesweiten Netzwerks Flucht, Migration und Behinderung berichten seit Jahren: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen stoßen beim Zugang zu Integrationskursen auf massive Barrieren:

  • Kursstätten sind häufig nicht barrierefrei.
  • Menschen mit Sehbehinderungen werden vielerorts nicht zu regulären Kursen zugelassen, selbst wenn sie mit geeigneten Inklusionsmaßnahmen erfolgreich teilnehmen könnten.
  • Angebote für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen existieren nur an wenigen Standorten und häufig mit Wartezeiten von mehreren Jahren. Das betrifft auch Onlinekurse.
  • Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gibt es bundesweit zudem keine bedarfsgerechten Sprachkurse.

„Teilhabe beginnt mit Sprache. Ohne sprachliche Verständigung bleiben die meisten Türen verschlossen: zu sozialen Kontakten, zu Arbeit, ja sogar beim selbstständigen Gang zum Arzt oder zur Behörde. Wer Geflüchtete mit Behinderungen vom Spracherwerb ausschließt, schließt sie von der Gesellschaft aus“, sagt Sophia Eckert, Referentin für Flucht, Migration, Behinderungen bei Handicap International e. V.

Anlässlich des Tages der Menschenrechte appellieren wir an die Bundesregierung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie an die zuständigen Innenpolitiker*innen:

„Nehmen Sie das Recht auf inklusive Bildung ernst und stellen Sie sicher, dass alle geflüchteten Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfreien Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen erhalten.”

Die Forderungen des Bündnisses zum Tag der Menschenrechte

Damit Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen endlich gerecht wird, fordern die unterzeichnenden Organisationen die Bundesregierung auf:

  1. Ausreichend barrierefreie Integrations- und Berufssprachkurse für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, flächendeckend und ohne lange Wartezeiten bereitzustellen.
  2. Integrationssprachkurse für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einzuführen, die der Vielfalt von Lernbedarfen gerecht werden.
  3. Das Integrationskurssystem inklusiv und diskriminierungsfrei auszugestalten und so zu finanzieren, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Recht auf Bildung ausgeschlossen wird.

Crossroads im Bundestag zum GEAS: Geflüchtete mit Behinderungen benachteiligt

Berlin, 3.11.25 – Heute fand im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) statt. Unsere politische Referentin für Flucht und Migration, Sophia Eckert, war als Sachverständige benannt.

Eckert mahnte in ihrer Rede: Die geplanten Gesetzesänderungen drohen, grundlegende Menschenrechte zu verletzen und besonders schutzbedürftige geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen zu übergehen. Etwa zehn bis fünfzehn Prozent aller Geflüchteten in Deutschland leben mit einer Behinderung oder mehr. Insbesondere bei psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) oder Depression seien die Tendenzen steigend. „Behinderung im Kontext von Flucht ist keine Randerscheinung“, betont Eckert. Dennoch fehle es im aktuellen Gesetzentwurf an wirksamen Schutzgarantien für vulnerable Personen, wie sie europäisches und internationales Recht verlangen. 

Eckert kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf zentrale menschenrechtliche Verpflichtungen missachte. Im Einzelnen:

  • Schutzgarantien aus der EU-Aufnahmerichtlinie bleiben weitgehend unberücksichtigt. 

  • Leistungseinschränkungen und Haftregelungen widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). 

  • Sonderunterkünfte mit Bewegungsbeschränkungen gefährden die Teilhabe und Würde von Menschen mit Behinderungen. 

In ihrer Stellungnahme formulierte Eckert drei zentrale Forderungen an den Gesetzgeber: 

  1. Systematische Bedarfsermittlung: Schutz- und Unterstützungsrechte sind wirkungslos, wenn Bedarfe nicht identifiziert werden. Die Bedarfsermittlung muss als staatliche Pflicht formuliert sein und – und ohne Beteiligung der Polizei und mit Rechtsbehelf erfolgen. 

  1. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes: Der Leistungsentzug ist, vor allem bei Dublin-Fällen, verfassungs- und völkerrechtswidrig und mussgestrichen werden. Bedarfsdeckende Leistungen, auch zur Teilhabe, sind sicherzustellen. 

  1. Keine Haft und Bewegungsbeschränkungen: Für Menschen mit Behinderungen sind diese Maßnahmen unvereinbar mit ihren Grund- und Menschenrechten. 

„Der Gesetzgeber ist nun gefragt, diesen Missstand in der Umsetzung so weit wie möglich zu beheben“, schloss Eckert. 

GEAS-Sachverständigensitzung im Deutschen Bundestag in voller Länge
(Externer Link zur Seite des Deutschen Bundestags)


GEAS: Handicap International warnt vor „Katalog der Grausamkeiten”

Das Bundeskabinett will sich heute mit zwei Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht befassen. Handicap International bewertet die geplanten Änderungen als “Katalog der Grausamkeiten” für alle nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen. Trotz der vielfachen Forderung aus der Zivilgesellschaft, bei der Umsetzung den Schutz besonders vulnerabler Gruppen zu stärken, dominieren Abschottung, Ausgrenzung und Leistungsentzug das Vorhaben.

Handicap International fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesentwürfe grundlegend zu überarbeiten und dabei sicherzustellen, dass eine überarbeitete Fassung den Anforderungen von Verfassung, EU- und Völkerrecht gerecht wird.


Handicap International unterstützt Klage für gleiches Einbürgerungsrecht 

Handicap International unterstützt die heute eingereichte Klage eines palästinensischen Ehepaares vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, um für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu erstreiten. 

Die zuständige Behörde in Brandenburg verweigert dem älteren Ehepaar die deutsche Staatsbürgerschaft, weil es Bürgergeld bezieht. Seit 2024 haben Ausländer*innen immer nur dann einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das Ehepaar ist aufgrund von Alter und Erkrankungen allerdings auf Unterstützung angewiesen. Nach der jetzigen Regelung gibt es keine Ausnahme für alte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Dass diese Vorgabe jene Menschen vom Anspruch auf Einbürgerung ausschließt, verstößt aus Sicht von Handicap International, der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Statefree gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). 


GEAS-Reform birgt massive Schutzlücken für Menschen mit Behinderungen

Handicap International e. V. hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den aktuellen Referentenentwürfen des Bundesinnenministeriums Stellung genommen. Die Gesetzentwürfe setzen die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht um und sind somit Teil der tiefgreifendsten Verschärfung des deutschen Asylrechts seit 1993.

Trotz klarer europäischer Vorgaben – insbesondere aus der neuen EU-​Aufnahmerichtlinie – bleiben wesentliche Schutz-​ und Versorgungsgarantien für Menschen mit Behinderungen unberücksichtigt. Gleichzeitig werden in den Entwürfen nahezu alle Spielräume für Verschärfungen ausgeschöpft – teils überschießend, etwa in den Bereichen Haft, Bewegungsfreiheit und Leistungsausschlüsse. Teils sind die Verschärfungen unionsrechtlich überhaupt nicht vorgesehen, vor allem die „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren der Sekundärmigration.“

Für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Menschen mit Behinderungen bedeutet dies absehbar strukturelle Ausgrenzung, Versorgungsdefizite und verfassungs-​ wie völkerrechtswidrige Eingriffe in Grundrechte. Handicap International fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der Gesetzentwürfe – insbesondere in Bezug auf bedarfsgerechte Unterbringung, Leistungsansprüche, effektive Vulnerabilitätsprüfung und das Verbot migrationsbedingter Haft.


Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz begeht 25-Jähriges

Berlin – Mit Handicap International als mitveranstaltende Organisation blickt das Symposium auf eine bewegte Geschichte zurück. In einer Zeit, die von internationalen Krisen, politischen Spannungen und tiefen Meinungsverschiedenheiten geprägt sind, gewinnt der gemeinsame Austausch an Bedeutung. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, Räume zu schaffen, in denen konstruktiv über eine menschenrechtsbasierte Asylpolitik und ein respektvolles Miteinander gesprochen wird.

Das Berliner Symposium bietet dafür seit 25 Jahren eine verlässliche Plattform – und setzt auch in diesem Jubiläumsjahr ein starkes Zeichen für Dialog, Solidarität und menschenwürdigen Flüchtlingsschutz. Handicap International ist auf der gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Berlin und 13 weiteren Organisationen ausgerichteten zweitägigen Veranstaltung in der Friedrichstadtkirche mit Sophia Eckert und Danila Zizi vertreten. Beide sind Expertinnen zum Thema Menschenrechte und Flucht und setzen sich schon seit geraumer Zeit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Geflüchteten ein. Eckert ist als Referentin für das Programm Crossroads bestens mit der deutschen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik vertraut; Zizi kommt als Landesdirektorin von Handicap International in Syrien eigens nach Berlin, um über den aktuellen Stand nach dem Fall des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 zu berichten. 

Zerstörtes Syrien: Die Zivilgesellschaft ist müde aber willens 

Nach 14 Jahren Krieg steht Syrien vor einem Neubeginn. Wenngleich seither weit über eine Million Menschen zurückgekehrt sind, bleibe die Sicherheitslage angespannt und der Transformationsprozess zäh, so Zizi. Vielen Rückkehrer*innen böte sich in Teilen des Landes ein Bild der Zerstörung. Das bekannte Zuhause gäbe es in der Regel so nicht mehr; die Dörfer lägen zumeist in Trümmern und die Versorgungslage mit Lebensmitteln oder medizinisch sei extrem schwierig. 

„Es fehlt das, was nötig ist, um überhaupt über den Tag zu kommen“, so Zizi. Aber „die Zivilgesellschaft lebt. Sie wollen das Land verändern und wiederaufbauen. Handicap International kann sie dabei unterstützen.“ Zu den Aufgaben von Handicap International und Zizis Team gehört es auch, die Regionen und Dörfer von der Kontaminierung mit Blindgängern zu befreien und die Menschen über die lauernden Gefahren aufzuklären. „Immer noch verunglücken Zivilistinnen und Zivilisten aufgrund von explosiven Kriegsresten. Immer noch verlieren zu viele Menschen ihre Gliedmaßen oder ihre Leben durch diese Bedrohung. In den vergangenen sechs Monaten gab es rund 1.000 gemeldete Unfälle mit Minen. 451 endeten tödlich.“ 

Syrien sei derzeit noch weit weg von demokratischen Strukturen und durchliefe einen „schmerzlichen Prozess“. „Nur wenn wir alle unserer Arbeit nachgehen können, können die Menschen wieder in ihre Dörfer zurückkehren, Häuser aufbauen und das Land bewirtschaften. Die Menschenrechte müssen gesichert und die Frauen in ihren Rechten gestärkt werden“, wünscht sich Zizi für die Zukunft des Landes. 

„Krank, schutzbedürftig und trotzdem abschiebbar?“  

Viele Syrer*innen und Menschen mit Behinderungen haben in den vergangenen Jahren Schutz in Deutschland gefunden. Allerdings ist das Geltendmachen von Behinderungen als Grundlage für die Schutzgewährung hierzulande mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die mangelnde Berücksichtigung von Behinderungen als Schutzgrund und die hohen Anforderungen an Nachweise durch die Betroffenen „verstoßen in vielen Fällen gegen geltendes Recht, wie die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention und die europäischen Garantien für vulnerable Schutzsuchende“, erklärt Sophia Eckert.

Im Arbeitsforum „Krank, schutzbedürftig und trotzdem abschiebbar?“ berichtet sie für Crossroads über den rechtlichen Rahmen und „gravierende Lücken“ im deutschen System, wenn es um die Erkennung und Anerkennung körperlicher, geistiger, seelischer und Sinnesbeeinträchtigungen im Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren geht.   

Fehlende Standards zur Identifizierung von Behinderungen im Asyl- und Aufnahmesystem 

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen – etwa mit chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen, Autismus, Gehörlosigkeit oder anderen Beeinträchtigungen – gelten als besonders schutzbedürftig. Und doch sind sie immer wieder von Abschiebung bedroht. Schutz wird versagt, weil Atteste nicht anerkannt, Bedarfe zu spät oder gar nicht festgestellt und die Lage in den Herkunftsländern realitätsfern eingeschätzt wird, so Eckert. Das führe dazu, dass Abschiebungen in Länder drohen, die nicht sicher seien und in denen Menschen mit Behinderungen nicht versorgt würden oder isoliert am Rande der Gesellschaft leben müssten. 

Referentin Sophia Eckert, stehend am Laptop den Zeigefinger erklärend hebend.
Sophia Eckert, Referentin Flucht und Migration im Programm Crossroads. (C) Handicap International/Rouven Brunnert

Eckert fordert dringend benötigte einheitliche Verfahren zur Identifizierung von Behinderungen , die gesetzlich verankert und mehrstufig aufgebaut sein sollten, um Vulnerabilitäten zuverlässig zu erkennen. „Eine frühzeitige Identifikation direkt nach der Ankunft ist die Voraussetzung dafür, dass Betroffene in Deutschland den Schutz erhalten, der ihnen im Asyl- und Aufnahmeverfahren tatsächlich zusteht.“ 

„Menschen fliehen nicht, weil sie fliehen wollen, sie fliehen, weil sie müssen, und ihre Bedürfnisse werden systematisch übersehen“, kritisiert Eckert. Behörden und Gesetzgeber sind verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zwingend für die nationale Gesetzgebung und Gesetzesauslegung heranziehen, die Deutschland und die EU ratifiziert und in ihre eigene Rechtsordnung übernommen haben,. Wichtig sei vor allem, realistische Anforderungen an die Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen zu formulieren. Eckert empfiehlt zudem die gesetzliche Klarstellung der Sachaufklärungspflicht und fordert eine/n Sonderbeauftragte/n für Menschen mit Behinderungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Diskussionsrunde: Sophia Eckert von Crossroads, Ärztin Dr. Luciana Degano Kieser von Zentrum Überleben, Aktivist Rex Osa von Refugee4Refugees.
(v.l.n.r.) Sophia Eckert von Handicap International – Crossroads, Ärztin Dr. Luciana Degano Kieser von Zentrum Überleben, Aktivist Rex Osa von Refugee4Refugees. (C) Handicap International/Rouven Brunnert

Weitere Informationen:

25. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz – Evangelische Akademie zu Berlin

Syrien | Handicap International

Positionspapiere und Stellungnahmen – Projektseite: Crossroads


Handicap International lehnt Einschränkung des Familiennachzugs ab

Zum Internationalen Tag der Familie erinnern Handicap International und zahlreiche zivilgesellschaftliche Partnerorganisationen daran: Familiennachzug rettet Leben, ausdrücklich für Kinder mit Behinderungen und andere besonders schutzbedürftige Menschen, die nicht eigenständig fliehen können. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, diese Zugangswege zu schützen, und nicht weiter zu beschneiden. 


Neue Bundesregierung: Crossroads fordert inklusive Flüchtlingspolitik

Anlässlich der Vereidigung der neuen Bundesregierung fordert Handicap International – Crossroads gemeinsam mit 292 unterzeichnenden Organisationen eine verantwortungsvolle und diskriminierungsfreie Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, anstatt ihn weiter zu gefährden.


Koalitionsvertrag: Harter Kurs für Menschen mit Behinderungen

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD äußert sich die Nicht-Regierungsorganisation Handicap International – Crossroads zu den Auswirkungen der geplanten politischen Ausrichtung auf die Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik kritisch. Wie bereits nach den Zwischenergebnissen von Ende März zu erwarten war, fallen auch in der finalen Fassung der Koalitionsvereinbarung die im Bereich Asyl, Migration, Integration und Soziales vereinbarten Ziele weit hinter die menschenrechtlichen Verpflichtungen zurück. Insbesondere finden die geltenden Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenig Beachtung.


Schutz und Inklusion geflüchteter Menschen mit Behinderungen sichern

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD hat Handicap International – Crossroads Empfehlungen an der Schnittstelle Flucht, Migration und Behinderung zusammengestellt. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Deutschland, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Gesetzgebung sowie in allen politischen Konzepten und Programmen zu achten – auch im Bereich der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik. Das heißt: Es ist sicherzustellen, dass Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Autonomie und Selbstbestimmung für nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und ihre gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion aktiv zu fördern.

Die künftige Bundesregierung muss sich klar zur Einhaltung dieser Gewährleistungen bekennen. Unsere Empfehlungen sind daher vor allem:

1. Bekenntnis zu menschenrechtskonformen Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen
2. Erarbeitung eines bundeseinheitlichen, menschenrechtskonformen Verfahrens zur Identifizierung von Schutz- und Aufnahmebedarfen
3. Wahrung von angemessenem Schutz von Menschen mit Behinderungen und Achtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung
4. Inklusion in Bildung und Arbeit fördern, langfristige Teilhabe sichern