Die Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich auf eine gemeinsame Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verständigt. Über einen Teil der Schutzgesuche wird nun bereits an den EU-Außengrenzen entschieden.
Bereits vor Beschluss der Reform hat Handicap International e.V. gemeinsam mit dem bundesweiten Netzwerk für Flucht, Migration und Behinderung auf die negativen Auswirkungen dieser Reform unter anderem auf Geflüchtete mit Behinderung aufmerksam gemacht und Forderungen gestellt, um die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten.
Kernpunkte der Reform sind u.a.:
• Personen die einreisen möchten, sollen früh an der EU-Außengrenze identifiziert werden, in grenznahen Auffanglagern untergebracht und nur bei realistischer Aussicht auf Asyl eingelassen oder abgewiesen werden (Ausnahme bilden unbegleitete Minderjährige)
• Neuregelung der Verteilung auf Mitgliedsstaaten
• Durch „Solidaritätsmechanismus“ sollen Staaten entweder Geflüchtete aufnehmen oder finanzielle Beiträge leisten
• Verhinderung Sekundärmigration (z.B. durch Wohnortbindung durch behördliche Meldepflichten
• Abschiebung in „sichere Drittstaaten“ und Lockerung der Kriterien für diese (BPB,2023)
Weitere Informationen zur Reform des GEAS finden Sie hier:
Gemeinsamer Appell des bundesweiten Netzwerks Flucht, Migration und Behinderung an die Bundesregierung zu den Auswirkungen ihrer Position zur geplanten GEAS-Reform für geflüchtete Menschen mit Behinderungen
Fakten zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Bundesministerium des Innern und für Heimat)
Fragen und Antworten zur EU-Asyl-Reform (Mediendienst Integration)