Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem wegweisenden Beschluss vom Dezember 2023 die Einschränkungen des Zugangs von Ausländer*innen zu Leistungen der Eingliederungshilfe thematisiert.
Nachdem der Bezirk Mittelfranken mit der Begründung der begrenzten Aufenthaltserlaubnis bis März 2024 und einem geringen Hilfebedarf einem ukrainischen Kind den Besuch einer Tagesstätte verwehrte, entschied das Gericht im Sinne des Mädchens. Das Gericht argumentierte, dass ein dauerhafter Aufenthalt trotz befristeter Aufenthaltserlaubnis immer anhand des individuellen Bedarfs festzustellen sei. Der Leistungsträger muss nun vorläufig Leistungen der Eingliederungshilfe durch Kostenübernahme erbringen.
Den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg finden Sie hier:
2023_100_SGB_IX_SozG_Nürnberg.pdf
Zudem informiert Rechtsanwalt Volker Gerloff über diesen Beschluss in seinem Newsletter:
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