Erst- und Orientierungsberatung

Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

Ab sofort bieten wir eine telefonische und kostenlose Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen aus der Ukraine an. Wir beraten bei Fragen rund um die Themen Zugänge zu staatlichen Hilfen über das Sozialamt und Jobcenter, Aufenthaltsstatus oder Asyl, Kinderversorgung (Kita, Schule), Spracherwerb und Evakuierungen aus der Ukraine für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus unterstützen wir telefonisch dabei, in Kontakt mit lokalen und passenden Hilfsangeboten zu kommen. Unser Ziel ist es, dass ratsuchende Menschen eine gute und wenn nötig längerfristige Anbindung an Hilfestrukturen vor Ort finden.
Wir beraten in ukrainischer sowie russischer Sprache. Für andere Sprachen können wir bei Terminvereinbarung einen Dolmetscher hinzuziehen. Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier.
Kontakt: Alan Dmitriev

  • a.dmitriev@hi.org
  • +49 30 28043922
    +49 (0)15173023090


    Wichtiges Gerichtsurteil für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine

    Wichtiges Gerichtsurteil für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine

    Ukrainische Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX. Das stellt das Sozialgericht Nürnberg fest. Der Bezirk Mittelfranken sah das im Fall eines Kindes mit Downsyndrom anders und lehnte die Anträge der Familie auf Kostenübernahme für den Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte ab, u.a. da kein dauerhafter Aufenthalt vorhanden sei. Der Bezirk bezog sich hierbei auf § 100 Abs. 1 SGB IX. Dort heißt es: „1) Ausländer, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, können Leistungen nach diesem Teil erhalten, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Die Einschränkung auf Ermessensleistungen nach Satz 1 gilt nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten“. Zur Erläuterung siehe unsere Pressemitteilung hierzu.

    Das Gericht urteilte nun: Die für Ukrainer*innen befristete Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren spricht nicht gegen die Prognose eines dauerhaften Aufenthalts. Die Befristung ergibt sich aus europarechtlichen Vorgaben und die Aufenthaltserlaubnis ist zudem verlängerbar. Für die Entscheidung, ob es sich um einen „voraussichtlich dauerhaften“ Aufenthalt im Bundesgebiet handelt, sind daher die Umstände des Einzelfalls maßgeblich: Das Gericht argumentierte: Da die Eltern des Kindes erklärtermaßen keine schnelle Rückkehr anstreben, ist hier von einem dauerhaften Aufenthalt auszugehen und die Familie hat somit einen Leistungsanspruch ohne Ermessen auf Eingliederungshilfe.
    Das Gericht kritisierte im Urteil den Landkreis Mittelfranken. Dieser habe nicht versucht zu eruieren, ob bei der Familie individuelle Gründe für einen dauerhaften Aufenthalt sprechen und sei seiner Pflicht zur Amtsermittlung damit nicht nachgekommen. Im Gegenteil argumentierte der Landkreis, dass aufgrund der „nicht zu lange andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen“ keine Prognose hinsichtlich eines dauerhaften Aufenthaltes abgegeben werden könne. Diese Begründung wies das Gericht als „nicht ansatzweise nachvollziehbar“ zurück.
    Besonders unverhältnismäßig: Der Landkreis Mittelfranken schlussfolgerte aus einer vorliegenden und in einem „Gebietszentrum für medizinische Genetik und pränatale Diagnostik” vor Kriegsbeginn ausgestellten Bescheinigung, dass eine Versorgung des Kindes nach hohen Standards im Heimatland sichergestellt ist. Offensichtlich übersehen wurde dabei: Das betreffende medizinische Zentrum liegt aber in einem inzwischen völkerrechtswidrig von Russland annektierten Gebiet und nahe der Kampfzone.
    Das ganze Urteil finden Sie hier.


    Mehrsprachiges Video Anerkennung einer Behinderung

    „Wie kann ich in Deutschland eine Behinderung anerkennen lassen?“ Da wir täglich Fragen zu diesem Thema erhalten, hat Crossroads für Geflüchtete mit Behinderung sowie deren Angehörige ein mehrsprachiges Video erstellt:
    https://www.youtube.com/channel/UCTteYJtNHZ15229dekZEbqg


    Dossier zum Thema Behinderung

    Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein Dossier zum Thema Behinderung veröffentlicht, in welchem Expert*innen unter anderem Themen wie die UN-Behindertenrechtskonvention, Forschung zum Thema Behinderung, Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt und vieles mehr, vorstellen.

    Alle Inhalte finden Sie unter:

  • https://www.bpb.de/themen/inklusion-teilhabe/behinderungen/

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    Anfrage zum Beitreten

    Hallo, ich habe seit mehrere Wochen die Anfrage an Bayerischer Cluster geschickt. Leider, kein Antwort. Ging es womöglich verloren?

    Marina Moiseeva
    Geschäftsführerin

    Sputnik Bayern
    Rechtlich unselbständige Untergliederung
    auf Landesebene

    Die Sputniks e.V.
    Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland


    Offener Brief anlässlich der Neuregelung des Staatsangehörigengesetzes

    Liebe Netzwerkmitglieder,

    hier neue Informationen/Aktivitäten, entnommen von  Crossroads:

    „Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dürfen bei der anstehenden Neuregelung des Staatsangehörigenrechts nicht vergessen werden.
    Darauf machen wir als Handicap International gemeinsam mit der Selbstvertretungsgruppe NOW! Nicht Ohne das Wir in einem offenen Brief an die behinderungspolitischen Sprecher*innen und die jeweiligen Berichterstatter*innen der Regierungsfraktionen aufmerksam.

    Der gesetzliche Rahmen (§10 StAG) zur Einbürgerung berücksichtigt beide Gruppen nicht ausreichend. Insbesondere pflegende Angehörige werden zu wenig bedacht. Diese können auf Grund anspruchsvoller Unterstützung und Pflege von Familienangehörigen oft keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Das führt dazu, dass sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, wie Lebensunterhaltssicherung oder Spracherwerb auf B1 Niveau, in vielen Fällen nicht erfüllen. Pflegende Angehörige werden auf diese Weise benachteiligt und ihre gesellschaftlich wertvolle Tätigkeit nicht ausreichend anerkannt.

    Menschen mit Behinderung werden ebenfalls bei Fragen der Einbürgerung noch zu wenig wahrgenommen. Barrieren beim Zugang in den ersten Arbeitsmarkt spielen bei der Bewertung, ob eine Ausnahme beim Kriterium der Lebensunterhaltssicherung vorgenommen wird, eine oft zu geringe Rolle.

    Deshalb weisen wir in dem offenen Brief darauf hin, dass im Zuge der Neuregelung des Staatsangehörigengesetzes die tatsächliche Lebenssituation geflüchteter Menschen mit Behinderung und vor allem ihrer pflegenden Angehörigen berücksichtigt werden muss:

    Ende Mai werden wir den offenen Brief verschicken. Bis dahin möchten wir möglichst viele Mitzeichner*innen gewinnen.

    Unterstützen Sie dieses Anliegen, indem Sie den Brief mit zeichnen!“

    Alle Informationen finden Sie hier.


    Praxisempfehlungen für Sprachmittler*innen

    Liebe Netzwerkmitglieder,

    wir möchten auf eine neue Paritätische Arbeitshilfe hinweisen:

    Sprachmittlung für geflüchtete Menschen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte: Praxisempfehlungen für Sprachmittler*innen

    Diese Arbeitshilfe ist für die Arbeit mit geflüchteten Menschen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte gedacht. Sie gibt Handlungsempfehlungen für Sprachmittler*innen und ist im Rahmen des Projekts:

    “Empowerment mit Sprach- und Kulturmittler*innen als Multiplikator*innen für die Vermittlung und Wahrnehmung von sexuellen und reproduktiven Rechten geflüchteter Menschen“ entstanden.

    Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden:

    https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/sprachmittlung-fuer-gefluechtete-menschen-im-bereich-der-sexuellen-und-reproduktiven-gesundheit-und-rechte-praxisempfehlungen-fuer-sprachmittlerinnen/


    Ihre Wünsche für Cluster Berliner Fachkräfte

    Herzlich Willkommen beim regionalen Cluster Berliner Fachkräfte,

    gemeinsam mit Ihnen möchten wir diese Plattform so gestalten, dass sie den optimalen Nutzen für Sie erzielt.

    Die Foren sind bisher als Vorschläge eröffnet worden – gerne eröffnen wir Ihnen alternative oder zusätzliche Foren zu weiteren Themen. Um diese Seite für Sie zu optimieren, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Unter anderem zu diesen Fragestellungen:

    – Welche Kriterien sind Ihnen bei der Freischaltung für ein Cluster wichtig und haben Sie Wünsche für den Prozess der Freischaltung?
    Welche Foren wünschen Sie sich in Ihrem Cluster Berliner Fachkräfte? Administrator*innen erstellen für Sie immer gerne weitere Foren. Nutzer*innen ohne besondere Berechtigungen können keine Foren erstellen, nur Themen (Beiträge).
    – Haben Sie Interesse, für diese Cluster eigene Administrator*innen zu bestimmen? Zurzeit haben nur HI-Mitarbeiter*innen Administrationsberechtigungen.

    Wir freuen uns auf Ihr Feedback!


    Ihr Feedback zu CONNEX

    Herzlich Willkommen beim Cluster Bundesweiter Austausch,

    gemeinsam mit Ihnen möchten wir diese Plattform so gestalten, dass sie den optimalen Nutzen für Sie erzielt. Deswegen freuen wir uns sehr auf Ihr Feedback!

    Der Cluster Bundesweiter Austausch ist im Gegensatz zu den regionalen Clustern öffentlich und somit ohne eine Freischaltung zugänglich. Die regionalen Cluster sind, auf geäußerten Wunsch, nur durch eine Freischaltung nutzbar.

    Die Foren sind bisher als Vorschläge eröffnet worden – gerne eröffnen wir Ihnen alternative oder zusätzliche Foren zu weiteren Themen.

    Nachdem Sie Ihrem regionalen Cluster beigetreten sind und von uns genehmigt werden, diskutieren Sie dort gerne, wie Sie Ihren regionalen Cluster nutzen möchten. Unter diesem Beitrag teilen Sie aber gerne z.B. Ihr allgemeines Feedback zu CONNEX.

    Über Feedback, Anregungen, Kritik und Wünsche würden wir uns freuen!