Fachinformation online: Crossroads lädt Fachkräfte der Behindertenhilfe zu einem Vortrag von Dr. Barbara Weiser ein, in dem es um Rechtsansprüche von Menschen aus der Ukraine, die eine Behinderung haben, geht

Informationsveranstaltung für Fachkräfte der Behindertenhilfe am 17. November 2022 – online

Welche rechtlich fundierten Ansprüche haben geflüchtete Menschen mit einer Behinderung in Deutschland? Wie ist der Zugang zu Leistungen geregelt, zum Beispiel zu Teilhabe- oder Gesundheitsleistungen? Welche Rechtsansprüche und Leistungszugänge haben im Vergleich dazu geflüchtete Menschen mit einer Behinderung, die aus anderen Ländern kommen, zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan?

Zusammen mit Dr. Barbara Weiser geht Crossroads am 17. November von 10.00 bis 12.00 Uhr in einer Onlineveranstaltung diesen Fragen nach. Die Veranstaltung »Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine im Vergleich zur Rechtssituation asylsuchender und geduldeter Menschen mit Behinderung in Deutschland« richtet sich an Fachkräfte der Behindertenhilfe und an ehrenamtlich Tätige, die zum Beispiel ukrainische Geflüchtete in ihrem Ankommensprozess unterstützen.

Über die Referentin

Dr. Barbara Weiser ist eine ausgewiesene Expertin für die Schnittstelle Flucht und Behinderung. Sie ist eine der Verfasserinnen von »Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht« und hat bereits im Frühsommer 2022 für Crossroads beziehungsweise Handicap International einen Vortrag für Fachkräfte der Behindertenhilfe gehalten, in einer Phase der aktuellen Fluchtbewegung also, in der die Geflüchteten aus der Ukraine noch in den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes fielen. Seit dem Rechtskreiswechsel Anfang Juli gilt für diese Gruppe geflüchteter Menschen das Sozialgesetzbuch. Umso wichtiger für Fachkräfte der Behindertenhilfe sich über die veränderten Rechtsansprüche zu informieren.

Über die Onlineveranstaltung

Die Teilnahme ist kostenlos und wird von Gebärden- und Schriftdolmetschenden begleitet. Zur Veranstaltung und Anmeldung


In zwei Onlineveranstaltungen informiert Crossroads geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die eine Behinderung haben, über Pflegeleistungen, über die medizinische und die Hilfsmittelversorgung und über das System der Krankenkassen

Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und deren Angehörige am 9. November und am 23. November 2022 – online

Aufgrund der vielen Fragen, die Crossroads seit Monaten von Menschen erhalten, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und selbst eine Behinderung oder einen Angehörigen mit einer Behinderung haben, veranstaltet das Handicap-International-Projekt zwei weitere Informationsveranstaltungen für genau diese Gruppe der Geflüchteten, in denen die Teilnehmenden zielgerichtet für ihren Bedarf informiert werden. Die Veranstaltungen finden online statt, alle Informationen werden simultan ins Ukrainische und Russische übersetzt, Gebärdendolmetscher*innen übertragen den Austausch in die ukrainische Sprache.

Teil 1: Wie kommen die Geflüchteten an Pflegeleistungen und Mobilitätshilfen?

Den Auftakt macht Crossroads mit der Veranstaltung »Mit einer Behinderung in Deutschland – Teil 1: Wie erhalte ich Pflegeleistungen? Wie erhalte ich Mobilitätshilfen?« am 9. November 2022. Im Vordergrund steht die Frage: »Wie beantragen die geflüchteten Menschen und/oder deren Angehörige Leistungen der Pflege und Hilfen, die ihre Mobilität sicherstellen?« Erfahrungsgemäß gibt es hierzu viele Fragen – die teils von sehr individuellen Erfahrungen mit Behörden und Krankenkassen geprägt sind. Um den geflüchteten Menschen über die Informationsveranstaltung hinaus eine Unterstützung an die Hand zu geben, gibt Crossroads einen Überblick über die deutsche Behindertenhilfe und das System der Beratungsstellen.

Teil 2: Versorgung der Geflüchteten durch die gesetzliche Krankenversicherung

Am 23. November 2022 geht es in der Veranstaltung »Mit einer Behinderung in Deutschland – Teil 2: Medizinische Versorgung und Erhalt von Hilfsmitteln über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland« von 14.00 bis 16.00 Uhr um die Vermittlung von Wissen und Know-how zum deutschen Krankenkassensystem und die Beantragung von Hilfsmitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.


»Das Registrierungsverfahren, wie es jetzt ist, produziert Ausschlüsse von Menschen aus der Gesellschaft«

Interview mit Karsten Dietze, Referent Advocacy bei Handicap International

Crossroads: Aus der Ukraine flüchten noch immer viele Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen. Was wisst ihr über deren Ankommen in Deutschland, zum Beispiel in den Aufnahmezentren?

Karsten Dietze: Und es ist gut möglich, dass die Zahlen im Herbst und Winter wieder steigen! – Wir wissen über die Geflüchteten mit Behinderung, dass sie wie alle anderen Geflüchteten von den Städten aus, in denen sie ankommen, auf alle Bundesländer weiterverteilt werden. Manche fahren aber auch zu Verwandten oder Freunden weiter. Oder in ein anderes Land, nach Frankreich zum Beispiel.

Das klingt doch erst einmal ganz gut organisiert.

Ganz im Gegenteil! Heute wie 2015 und überhaupt bei allen Geflüchteten mit Behinderung gab und gibt es ein riesiges Problem: Die sogenannten Schutzbedarfe dieser Menschen werden nicht identifiziert. Niemand in den Aufnahmezentren, keine Behörde fragt systematisch nach deren Behinderungen und nach dem, was diese geflüchtete Person mit ihrer Behinderung braucht. Wie soll ein Mensch mit einer Querschnittslähmung, der im Rollstuhl sitzt, in einer Sammelunterkunft in den ersten oder zweiten Stock seines nicht barrierefreien Zimmers kommen? Nur ein Beispiel. Dem speziellen Bedarf der Menschen trägt das Aufnahmeverfahren keine Rechnung, oder sagen wir, manchmal tut es das, wenn Personal vor Ort für den behinderungsspezifischen Bedarf sensibilisiert ist.

Gehen wir nochmal zur Weiterverteilung zurück: Wie wirkt sich das Verfahren „Aufteilung nach dem Königsteiner Schlüssel“ auf die Geflüchteten mit Behinderung aus?

Hier setzt sich leider die Nichtidentifizierung von Schutzbedarfen fort: Auch bei der Ankunft in anderen Bundesländern werden behindertenspezifische Bedarfe nicht abgefragt. Das bringt für die Menschen große Probleme mit sich. Ein Beispiel: Eine gehörlose Person läuft Gefahr, in der Sammelunterkunft isoliert zu sein, wenn sie nicht in die Kommunikationsgemeinschaft aus anderen Gehörlosen aufgenommen werden kann, weil um sie herum nur hörende Menschen sind.  Auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können isoliert werden. Allein weil sie das Zimmer nicht verlassen können. Menschen mit Autismus ziehen sich zurück. 

Der „Königsteiner Schlüssel“: In Deutschland werden geflüchtete Menschen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Damit wird geregelt, dass große Bundesländer mehr Geflüchtete in ihre Aufnahmezentren aufnehmen als kleine. Wer wie viele Geflüchtete aufnehmen soll, wird jedes Jahr neu berechnet. Die Quote errechnet sich aus den Steuereinnahmen und der Anzahl Einwohner*innen eines Bundeslandes. So nimmt der Stadtstadt Bremen deutlich weniger Geflüchtete auf als das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das eine sehr große Bevölkerung hat.

Die Menschen mit Behinderung könnten bei der Registrierung ihre Behinderung angeben.

Sprachbarrieren, traumatische Fluchterfahrungen, durch die Behinderung bedingtes Nichtsagen – Gründe dafür, warum Menschen die Behinderung nicht angeben, gibt es viele. Zumal einige die Behinderung angeben. Aber wie läuft das Registrierungsverfahren zum Beispiel am „Drehkreuz Tegel“ denn ab? Dort wird nur geprüft, ob es Gründe dafür gibt, dass die Geflüchteten in Berlin bleiben können. Gibt es keine, geht es weiter in ein anderes Bundesland. Im Grunde erhalten die Geflüchteten keine Möglichkeit, zu sagen: „Ich habe die und die schwere Krankheit, ich brauche eine barrierefreie Unterkunft.“ Oder: „Ich benötige jemanden, die meine Reise begleitet.“ Das führt für die Betroffenen zu großen Problemen. Übrigens wissen wir, dass, wenn am Anfang nicht geklärt wurde, ob und welche Behinderung jemand hat, auch im weiteren Aufnahmeprozess meist keine Identifizierung erfolgt.

Zum Beispiel bei der Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderung.

Ja genau. Zwar viel später, aber klar: Wer beispielsweise nicht zeitnah einen Sprachkurs besuchen kann, schafft es oft erst spät auf den ersten Arbeitsmarkt, wenn überhaupt. Hierfür werden die Weichen früh gestellt. Aber ich will noch mal zurück zum Verfahren selbst, da gibt es nämlich weitere Nachteile: Die ankommenden Menschen werden nicht gefragt, ob und wo in Deutschland bereits Angehörige leben …

… und die Angehörigen könnten zusammen mit den Geflüchteten den Weg bahnen, dass sie Zugang zu Sozial-, Teilhabe- und Gesundheitsleistungen erhalten.

Wichtiger Punkt! Das Registrierungsverfahren, wie es jetzt ist, produziert Ausschlüsse von Menschen aus der Gesellschaft, ganz klar. Aber man muss auch sagen: Für ukrainische Geflüchtete läuft es durch das Vorgehen der Ministerien und der Landesbehörden schon viel besser als für die Geflüchteten, die aus anderen Ländern, zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan, nach Deutschland kommen. Die Ukrainer*innen haben sofort nach ihrer Registrierung Zugang zu Leistungen nach SGB II und XII und zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist ein enormer Fortschritt in Hinblick auf die Wahrung ihrer Menschenrechte.

Der Ausschluss geflüchteten Menschen mit Behinderung aus der Ukraine passiert an anderer Stelle, nicht wahr?

Und zwar bei der Leistungskategorie der Eingliederungshilfe. Bei der Unterstützung also, die speziell für Menschen mit einer Behinderung erbracht wird. Die Gesetzgebung hat im Rahmen des sogenannten Rechtskreiswechsels die ukrainischen Geflüchteten mit Behinderung schlichtweg vergessen. Dadurch, dass damals keine Regelung für die Menschen mit Behinderung ohne dauerhaften Aufenthalt in Deutschland getroffen wurde, stehen die Betroffen nun vor einem großen Fragezeichen: Haben sie einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach SGB IX?

Trotzdem erhalten einige von ihnen Leistungen der Eingliederungshilfe.

Ja, und das entspricht unserer Rechtsauffassung, die auch die Rechtsauffassung der Bundesregierung ist, wie ein Schreiben des BMAS verdeutlicht. Trotzdem gibt es Bundesländer, die hier anders denken. 

Eine weitere Barriere ist der Mangel an barrierefreiem Wohnraum.

Das stimmt, und nicht nur der Mangel ist ein Problem, sondern auch die Bezahlung: Die Kosten liegen nämlich bei den Kommunen. Und die können oder wollen höhere Kosten für Barrierefreiheit oft nicht oder zumindest nicht vollständig übernehmen. Letztlich aber gibt es in Deutschland einen großen Mangel an barrierefreiem Wohnraum. So bleiben geflüchteten Ukrainer*innen und auch Nichtukrainer*innen nur die Unterkünfte für Geflüchtete. Und die sind schlecht ausgestattet – selbst wenn das Personal engagiert ist. In den Unterkünften leben die geflüchteten Menschen mit Behinderung oft abseits des für sie wichtigen Hilfesystems, denn viele Unterkünfte liegen eher abgelegen. Zudem ist das Personal, das dort arbeitet, oft nicht darin geschult, die Probleme, die Menschen mit Behinderung haben, zu handhaben. Das ist ein riesiges Handlungsfeld – vor allem für die Landesbehörden und die Kommunen.

Was gibt es auf diesem Handlungsfeld zu tun?

Die bedarfsgerechte Unterstützung sichern, barrierefreien Wohnraum bereitstellen, und zwar jenseits der Geflüchtetenunterkünfte, weitere Unterstützung bei der Eingliederung, da fällt mir noch einiges mehr ein, aber für jetzt ist mir noch wichtig: Das Leben in einer Sammelunterkunft ist für die meisten dort lebenden Menschen und genauso für Menschen mit Behinderung eine extreme Belastung! Als die Coronapandemie begann, erlebten wir in Geflüchtetenunterkünften ein dramatisches Ausbruchsgeschehen. Das brachte die dort lebenden Menschen mit Behinderung, die oft vulnerabel im Fall eines schweren Krankheitsverlaufes waren, in eine hochgefährliche Situation.

Wie geht das Personal in den Unterkünften mit den geflüchteten Menschen mit Behinderung um?

Oftmals ist er von Unsensibilität und Unkenntnis geprägt. Das ist gar nicht böse gemeint, aber für die Menschen mit Behinderung hat das natürlich eine große Tragweite. Wir bekommen zum Beispiel mit, dass Menschen mit Behinderung oft zu wenig Hilfe im Alltag bekommen. Fährt ein Rollstuhl nicht mehr, gibt es lange keinen Ersatz. Menschen erhalten keine Kostenübernahme für Termine bei Fachärzten. Wir hören da sehr viel, was nicht gut läuft. Die Situation in den Sammelunterkünften ist und bleibt ungeeignet für Menschen mit Behinderung.

Kann hier das Angebot des Wohnraumvermittlungsportals Hilfsabfrage helfen?

Das Ansinnen von Hilfsabfrage ist die schnelle Vermittlung von bedarfsgerechtem Wohnraum an Geflüchtete in Deutschland. Handicap International und ISL betreiben die Webseite, auf der Wohnraumgeber*innen, insbesondere Einrichtungen der deutschen Behindertenhilfe Unterbringungsangebote für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen. Das sind zum Beispiel Wohngruppen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Intensivpflege. Aber es gibt auch private Wohnangebote. Wir bemerken aber, dass die Hilfsbereitschaft nachlässt, das hat sicherlich viele Gründe. Aber der Bedarf ist nach wie vor groß. Daher noch einmal unser dringende Appell, auch an Privatpersonen: Stellen Sie Ihre Angebot für Wohnraum auf Hilfsabfrage.de ein!

Wie sähe die optimale Aufnahme geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland aus?

Optimal wäre es so: Die Menschen kommen an, stellen sich bei den Behörden vor, die befragen sie kurz, auf freiwilliger Basis, um festzustellen, ob es Hinweise auf Schutzbedürftigkeit gibt. Abhängig vom Ergebnis suchen die Behörden eine Unterkunft, die für die betreffende Person geeignet ist; und zwar eine möglichst dezentrale Unterkunft, keinen Wohnraum, den der geflüchtete Mensch mit Behinderung mit hunderten Anderen teilen muss. Im nächsten Schritt erhält die Person eine Beratung, in der sie über ihre Rechte informiert wird. Auch über den Zugang zu Leistungen oder über Integrationsmöglichkeiten. Und last but not least bekommt die Person genügend Zeit, sich auf das Asylverfahren vorzubereiten, und erhält die dafür notwendige Beratung. Und sie bekommt Leistungen des Staates, zum Beispiel Leistungen für die Gesundheit. Sie muss nicht jeden Besuch in einer ärztlichen Praxis im Sozialamt erst beantragen. Sie sollte einen für ihre Lernbedürfnisse geeigneten Sprachkurs besuchen können, auch wenn sie gehörlos ist oder eine kognitive Beeinträchtigung hat. Im Grunde müsste Deutschland das alles leisten, schließlich hat es die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet.

Vielen Dank für das Interview.


„Der Gesetzgeber hat ein Talent, sehr komplizierte Regelungen zu treffen“

Bei der Fachveranstaltung „Leistungszugänge für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine“ sprach Volker Gerloff vor Fachkräften der Behindertenhilfe und Unterstützer*innen ukrainischer Geflüchteter über den Rechtsrahmen, in dem sich geflüchtete Ukrainer*innen mit und ohne Behinderung bewegen, über den umstrittenen Paragrafen 100 Absatz 1 SGB IX und über eine Gesetzgebung, die so komplex ist, dass sie die Hilfebedürftigen sogar behindert – obwohl sie viele gute Regelungen für deren Teilhabe enthält. 

Volker Gerloff ist Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin. Für Handicap International beziehungsweise dessen Projekt „Crossroads“ legte er am 6. Oktober 2022 bei einer Fachveranstaltung mit 185 Teilnehmer*innen dar, auf welche Gesetzeslage Menschen mit einer Behinderung stoßen, wenn sie nach Deutschland flüchten. Sein Vortrag war zugeschnitten auf die spezielle Situation der Ukraine-Geflüchteten, aber der Fachanwalt zeigte auch auf, dass die Lage derer ausgesprochen schwierig ist, die aus anderen Ländern als der Ukraine flüchten und damit nicht in den Rechtskreis des SGB, sondern in den des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) fallen. Mehrfach verwies Gerloff darauf, dass die EU-Aufnahmerichtlinie vorgibt, dass besondere Schutzbedarfe nach der Aufnahme einer Person unverzüglich festgestellt werden müssen. 

Der Vortrag im Überblick – Themen

  • Soziale Sicherheit geflüchteter Menschen, speziell von Geflüchteten aus der Ukraine
  • Wesentliche Leistungssysteme, denen die Geflüchteten zugewiesen sind:
    • SGB II für Arbeitssuchende
    • SGB XII für Nichtarbeitssuchende bzw. die, die nicht arbeiten gehen können
    • SGB VIII für Kinder und Jugendliche
    • AsylbLG als Spezialgesetz
  • Was bedeutet der Rechtskreiswechsel für die Ukrainer*innen?
  • Zugang zu Pflege und Leistungen nach AsylbLG und SGB II und SGB XII
  • Wer zahlt den Umzug und die Miete für eine barrierefreie Wohnung nach AsylbLG und SGB II und SGB XII?

Schon während seiner Erklärung zum Rechtskreis, unter den die Ukraine-Geflüchteten fallen, wies Gerloff auf einen bekannten Umstand hin: 

Der Gesetzgeber hat das Talent, sehr komplizierte Regelungen zu treffen, was insofern problematisch ist, weil die Adressaten der Gesetze Leute sind, die weder die Sprache können noch mit dem Rechtssystem Erfahrung haben. Für die Betroffenen besonders komplizierte Gesetze zu machen, das ist zumindest fragwürdig.

Bezogen auf die Ukraine-Geflüchteten bedeutet dies, dass die Gesetzgebung dadurch, dass sie verhindern will, dass die ukrainischen Geflüchteten im AsylbLG landet, eine Spezialregelung eingeführt hat – die alles noch komplizierter macht. „Das ist ein typischer Effekt in der sozialen Sicherung von geflüchteten Menschen oder Ausländer“, sagte Gerloff. Dass der Rechtskreiswechsel Ende Juni regional unterschiedlich geklappt habe („mal gut, mal holprig“) kann er ebenfalls berichten.

Ohne Antrag keine Leistungen

Seit die Ukrainer*innen dem Rechtskreis des SGB zugehören, gilt auch für sie der Antragsgrundsatz in SGB II: „Leistungen gibt es nur dann, wenn ein Antrag gestellt wurde“, erklärt Volker Gerloff. Sind die Geflüchteten erwerbsunfähig vor, fallen sie unter das SG XII. Auch hier gilt: „Ohne Antrag keine Leistung“. Nun nennt Gerloff den wichtigen § 28 SGB X, der besagt, dass, wenn man beim falschen Amt einen Antrag stellt, dem Antragsteller kein Schaden entstehen soll, und er äußert sich positiv über das Sozialrecht – und über die Probleme in der Praxis:

Das ist das Schöne am Sozialrecht: Es enthält viele Regelungen, die die soziale Sicherheit optimal gewährleisten. Aber die Regeln kennen nicht alle, besonders die Berliner Behörden kennen sie nicht bzw. verschweigen sie sie den Betroffenen. Das ist in der Praxis ein ernstes Problem.

Zugang zur Eingliederungshilfe für Geflüchtete mit Behinderung

Grundsätzlich gilt nach § 100 Abs. 2 SG IX, dass keinen Zugang zur Eingliederungshilfe hat, wer Leistungen nach AsylbLG bezieht. Hier gibt es laut Volker Gerloff wegen des sogenannten Ermessensanspruchs (§ 6 Abs. 1 AsylbLG) weitgehende Ausnahmen. Auch ein geflüchteter Mensch mit Behinderung hat Bedarfe, und die müssen gedeckt werden. Dafür ist die Eingliederungshilfe zuständig. Dabei dürfe die Bedarfsdeckung aber nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen, sagt Gerloff, obwohl sie es aufgrund der Gesetzgebung tue. Gerichte hingegen entschieden überwiegend, dass, wenn ein Eingliederungsbedarf und über den § 6 nur ein Ermessensanspruch bestehe, das Ermessen auf Null reduziert sei. 

In der Praxis müsste eine Behörde also den gesamten Umfang der Eingliederungshilfe zur Verfügung stellen. Allerdings entscheiden Behörden sehr oft im eigenen Ermessen, dass jemand keine Leistung braucht. Oft argumentieren sie damit, dass bei jemandem, der im Asylverfahren ist, nicht klar sei, ob er in Deutschland bleiben werde. Möglicherweise aber wollen die Behörden die Kosten der Eingliederungshilfe einsparen, und weil die Gerichte dies aber als rechtswidrig betrachten, sollten die Betroffenen vor Gericht ziehen, ist Gerloff überzeugt. Das hingegen tun sie allermeist nicht, obwohl sie vor Gericht gute Chancen haben, Recht zu bekommen. „Auf politischer Ebene muss für die Abschaffung des § 100 Abs. 2 SGB IX gekämpft werden“, meint Gerloff. 

Das „Privileg“ der ukrainischen Geflüchteten

Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Behinderung haben, sind gegenüber Geflüchteten mit Behinderung, die aus anderen Ländern kommen, fast schon privilegiert: Sie haben einen Aufenthaltsstatus, daher gilt für sie § 6 Absatz 2, wenn sie einen besonderen Schutzbedarf haben; eine Behinderung zeitigt einen besonderen Schutzbedarf. Mit § 6 haben die Geflüchteten Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Volker Gerloff betont hier noch einmal die Bedeutung der EU-Aufnahmerichtlinie, auf die sich die positive Rechtsprechung stütze.

In der EU-Aufnahmerichtlinie ist festgeschrieben, dass alle EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass alle Menschen vollen Zugang zu allen notwendigen Gesundheitsleistungen haben, inklusive der Eingliederungshilfe. Laut Richtlinie ist der besondere Schutzbedarf unverzüglich festzustellen – was Deutschland bislang nicht tut. Kaum ein Geflüchteter nimmt seine vollständige Krankenakte mit, wenn er flüchtet, und legt sie der Behörde vor, wenn er seine Behinderung angibt. Daher kann eine Behörde eben auch sagen: „Das kann ja jeder behaupten!“, und Nachweise fordern. Nachweise zu erbringen kann dauern. Daher gibt es eigentlich die Regelung, dass die Behörden die Bedarfe von Amts wegen feststellen müssen. Volker Gerloff beispielsweise fordert von der Politik, dass die Behörden die Regelung endlich umsetzen. 

Derweil im Chat

Während Volker Gerloffs Vortrag tauschten sich die Teilnehmenden parallel zu den Inhalten des Vortrags im Chat aus und gaben einander wertvolle Hinweise, zum Beispiel auf die Frage „Auf welchen Gesetzestext kann man sich beziehen, um die Behörden darauf hinzuweisen, dass sie die Zuständigkeiten untereinander klären können?“. Hier verwies eine Teilnehmerin auf § 16 Absatz 2 SGB I. Die Arbeit der Pflegestützpunkte bei der Beantragung von Leistungen wurde gelobt („Mit den Pflegestützpunkten klappt es super!“). Eine Fachkraft wies daraufhin, dass Landkreise die sogenannten Gesundheitskioske beantragen könnten, mit denen das Bundesgesundheitsministerium die Beratung von Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in benachteiligten Regionen ermöglichen will. Auch auf die Brückenbauer*innen wurde hingewiesen, die weniger die Geflüchteten selbst als die Fachkräfte bei ihrer Arbeit unterstützen.

Im Chat wurde problematisiert, dass nie klar ist, wer dolmetscht, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt, bzw. wer den*die Dolmetscher*in bezahlt.

Das Crossroads-Team unterstützt im Chat

Weil die Veranstaltung sich an Fachkräfte der Behindertenhilfe, die ukrainische Geflüchtete mit Behinderung beraten, richtete, gab es keine Übersetzung ins Russische und Ukrainische. Dr. Susanne Schwalgin verwies daher auf die Veranstaltungen für ukrainische Geflüchtete hin, die im November anstehen. Weil sich die Frage nach dem Rechtskreis bzw. dem Gesetzbuch, unter das Kinder fallen, wiederholt, bat eine Fachkraft darum, dass es zum Thema „Kinder und SGB XIII“ eine eigene Veranstaltung geben möge. Dr. Schwalgin nahm die Bitte in die Veranstaltungsplanung für 2023 mit auf.

Immer wieder verwies das Crossroads-Team auf künftige Veranstaltungen, auf die FAQ für Fachkräfte und den Newsletter, den das Team an Fachkräfte versendet, und die Webseite Hilfsabfrage, über die eben auch Wohnraum, aber auch andere Unterstützung von Einrichtungen der Behindertenhilfe gefunden werden kann.

Auf die Frage hin, wer die Dolmetscher zahle, nannte Dr. Schwalgin beispielhaft die Caritas Osnabrück, die einen Leitfaden erstellt hat, wie man Sprachmittlung beantragen kann. Auch riet sie dazu, bei der Beratung von Geflüchteten mit Behinderung systematisch mit einer Beratungsstelle der Behindertenhilfe zusammenarbeiten, dafür infrage kämen unter anderem die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungen.

Hilfe bei der Wohnungssuche

Kann man für die Wohnungssuche einen Makler beauftragen? Diese Frage einer Teilnehmerin brachte Erstaunliches und Erfreuliches zutage: Dafür gibt es bei der Wohnungsbeschaffungshilfestelle einen Antrag, aber man müsse aufpassen, ob der Maklerschein wirklich helfen kann. In Köln beispielsweise akzeptierten Makler den Schein nicht. Aber nicht nur ein*e Makler*in kann beauftragt werden, auch eigene Anzeigen können geschaltet werden, man müsse dazu aber nachweisen, dass man entweder selbst nicht in der Lage sei, zu suchen, oder aber die Suche erfolglos geblieben sei. Auch hier sei die Unterstützung eine Ermessensleistung. Bei einer Familie mit zwei Kindern, eines davon ein Neugeborenes, hat es geklappt, berichtete eine Fachkraft. Die Familie hatte in einem Heim in einem kleinen Zimmer gewohnt, zusammen mit einer weiteren Erwachsenen. Ihr Antrag auf die Unterstützung durch einen Makler sei genehmigt worden.

(Kontakt-)Adressen auf einen Blick

Hilfsabfrage – Wohnungen, Transport und Hilfsmittel von Einrichtungen der Behindertenhilfe: https://www.hilfsabfrage.de

Bundesgesundheitsministerium – Informationen zu den Gesundheitskiosken: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/gesundheitskiosk.html

Brückenbauer*innen – Modellprojekt für Fachkräfte in der Palliativversorgung von Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte: https://brueckenbauerinnen.de

Caritas Osnabrück – Angebot zur Sprach- und Kommunikationsmittlung: https://www.caritas-os.de/themen/migration-und-integration/angebote/2176184

Unabhängige Teilhabeberatungsstellen: https://www.teilhabeberatung.de


„Da sind eklatante Lücken in der Versorgung von Geflüchteten mit Behinderung“

Geflüchtete Menschen mit Behinderung sind besonders schutzbedürftig. Um sie bedarfsgerecht mit Hilfsmitteln und Wohnraum zu versorgen, müsste ihre Einschränkung schon früh identifiziert werden, am besten gleich bei ihrer Ankunft in Deutschland. Viel zu oft geschieht genau das nicht. Dabei entstehen durch die Nichterfassung sogenannte Versorgungslücken – mit fatalen Folgen für die Geflüchteten. 

Der schwer körperlich behinderte Elfjährige, der in der Erstaufnahmeeinrichtung ohne Fahrstuhl mit seiner Mutter im zweiten Stock untergebracht wird. Der sterbende Patient im Mehrbettzimmer, der eine palliativmedizinische Behandlung braucht und sie nicht bekommt, weil er in den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes fällt. Die an Multipler Sklerose erkrankte Rollstuhlfahrerin in der Unterkunft voller Barrieren. – Wer in Deutschland als geflüchteter Mensch mit einer Behinderung in einer Unterkunft lebt, tut dies oftmals unter Umständen, die menschenrechtlich höchst bedenklich sind. Aber diese Umstände belasten die Betroffenen nicht nur, sie gefährden sie sogar.

Im Herbst flüchten wieder mehr Ukrainer*innen nach Deutschland

Organisationen der Behindertenhilfe fordern seit Jahren, dass Länder und Kommunen Behinderungen und damit verbundene Bedarfe systematisch identifiziert, dokumentieren und darauf aufbauend eine bedarfsgerechte Versorgung in die Wege leiten. Für eine erste Identifizierung schlägt beispielsweise Handicap International das Fragenset der sogenannten Washington Group Questions vor (Identifizierung einer Behinderung). Mit der neuen Bundesregierung bewegt sich nun etwas, wenn auch nur leicht: SPD, GRÜNE und FDP haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass vulnerable Gruppen während ihrem Asylverfahren stärker unterstützt und ihre Schutzbedarfe bei ihrer Ankunft identifiziert werden sollen. In Brandenburg geht man seit Längerem einen eigenen Weg: Geflüchtete Menschen mit Behinderung, die in Erstaufnahmeeinrichtungen Zuflucht gefunden haben, sollen an Kommunen vermittelt werden, in denen es eine gute Versorgungsstruktur gibt. Dadurch sollen die Betroffenen zu dieser Struktur leichter Zugang erhalten.

Momentan bestehende Versorgungslücken werden damit aber nicht geschlossen. Nun ist der Herbst da, noch immer herrscht in der Ukraine Krieg, die Zahl der Flüchtenden wird wieder steigen und damit auch die Zahl der Geflüchteten mit einer Behinderung. Handicap International fürchtet, dass sich die Situation für geflüchtete Ukrainer*innen mit Behinderung noch einmal verschärfen wird, und appelliert wieder und wieder an die Verantwortlichen, endlich mit einer systematischen Identifizierung zu beginnen.

Auch ist es wichtig, dass Einrichtungen der Behindertenhilfe, freien Wohnraum und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen (Angebot machen / Angebot finden).

Rechtsrahmen versus Realität

Versorgungslücken gibt es bei barrierefreiem Wohnraum, bei Hilfsmitteln und bei der medizinischen Behandlung. Mittlerweile muss man unterscheiden zwischen Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten aus anderen Ländern. Erste sind nämlich vergleichsweise privilegiert: Seit Juni 2022 fallen sie in den Rechtskreis der Sozialgesetzgebung, also SGB V und XII und eingeschränkt auch XI (siehe die Kritik daran von Handicap International hier). Rechtlich gesehen haben sie also Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen, auch zu Rehabilitationsleistungen wie einer Physiotherapie. Ob die Geflüchteten allerdings in der Lage sind, sich Zugang zu diesen Leistungen zu verschaffen, ist fraglich. Viele wohnen in Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen es – auch aufgrund der Lage außerhalb von Städten – nur selten eine Beratung gibt. Hinzu kommen Sprachbarrieren oder behinderungsbedingte Hürden: Wer gehörlos ist, benötigt eine Sprachmittlung, die es in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht gibt. 

Unterstützungsbedarfe geflüchteter Menschen mit Behinderung

Wer aus anderen Ländern als der Ukraine nach Deutschland flüchtet, für den gilt das Asylbewerberleistungsgesetz. Das trifft geflüchtete Menschen mit Behinderung sehr hart: Die medizinische Behandlung ist auf akute Schmerzen und Erkrankungen (§ 4 AsylbLG) begrenzt. Menschen mit Behinderung brauchen jedoch viel häufiger eine medizinische Betreuung – eine umfassende. Sie reicht von häufigen Besuchen in ärztlichen Praxen über Krankenhausaufenthalte bis hin zu einer durchgehenden Versorgung mit (teuren) Medikamenten. Darüber hinaus brauchen die Menschen Therapien: Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik. Sie benötigen Hilfsmittel wie Geh- oder Sehhilfen, Blutdruckmessgeräte, Pflegebetten etc. Vorenthält man ihnen das, ist nicht nur ihr Alltag beschwerlich, sie sind in Gefahr, isoliert zu werden, finden keinen Zugang zur Gesellschaft und ihre Schmerzen und Einschränkungen können sich bis hin zur Chronifizierung verschlechtern. Mit Kontrakturen lässt sich nicht mehr laufen, wer nicht laufen kann, muss liegen oder sitzen, wer ständig sitzt oder liegt, bekommt multiple Probleme: vom Wundliegen und Luftnot über einen insulinpflichtigen Diabetes bis hin zu schweren psychischen Problemen. Das ist menschenunwürdig!

Deutschland muss die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderung verwirklichen

In dem Moment, als Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, hat es sich verpflichtet, die Rechte geflüchteten Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Folgende Rechte sind bedeutsamsten: 

  • Das Recht auf eine bedarfsgerechte und barrierefreie Unterbringung (Artikel 28 in Verbindung mit Artikel 9 UN-BRK)
  • Das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit (Artikel 25 UN-BRK) 
  • Das Recht auf Rehabilitationsleistungen (Artikel 26 UN-BRK)

Die von den Organisationen der Behindertenhilfe geforderte systematische Identifikation von Behinderung und Bedarfen findet ihre Entsprechung in der EU-Aufnahmerichtlinie: Sie schreibt den EU-Staaten vor, bei der Aufnahme Geflüchteter die Situation besonders schutzbedürftiger Menschen zu berücksichtigen. Würde dies geschehen, würden langfristig Versorgungslücken nachhaltig geschlossen werden.

Sozialbehörden entscheiden über behinderungsspezifische staatliche Leistungen

Die Verpflichtung Deutschlands wurde in die Amtsstuben der Kommunen und Städte geschoben – in die Sozialbehörden. Dort aber wendet man vor allem § 6 Absatz 1 AsylbLG an und erkennt Leistungen zu, „wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich“ sind. Behörden, also nicht geschulte Fachkräfte, entscheiden vom Schreibtisch aus oft über eine medizinische Versorgung und die Ausstattung mit Hilfsmitteln, ohne das sie das Fachwissen besitzen, auf dem eine gute und richtige Entscheidung basiert. Das ist eine staatlich initiierte Überforderung der Sachbearbeiter*innen; hier wird Verantwortung delegiert.

Nicht geschulte Menschen entscheiden über die Gesundheit, das Leben, die Zukunft eines anderen Menschen. Und dies zu oft so, dass dieser Mensch Schaden erleidet. 

Strukturelle Gegebenheiten, durch die Versorgungslücken entstehen 

Ob es bei den geflüchteten Ukrainer*innen so wie beschrieben ist, wird sich zeigen, aber bei Geflüchteten aus anderen Ländern, Syrien oder Eritrea beispielsweise, bewilligen die Sozialbehörden selten Unterstützungsleistungen bei einer Behinderung. Oft gehen dem aufwendige Beantragungen voran, die von den Betroffenen fast nicht leistbar sind. Ein Grund hierfür sind Probleme mit der Kommunikation zwischen ihnen und den Ämtern. Solche Probleme verhindern ebenso oft eine umfassende Versorgung der Menschen, weil unklar bleibt, welche Bedarfe vorliegen. 

Den Betroffenen bleibt der Zugang zu Informationen verwehrt, entweder aufgrund ihrer Behinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit) oder aufgrund fehlender Sprachkenntnisse. Beim Spracherwerb stoßen die Menschen auf eine weitere Barriere: ein mangelhaftes bis fehlendes barrierefreies Angebot an Sprach- und Integrationskursen. Bei dessen Ausbau ist das BAMF gefragt. 

Ein weiteres strukturelles Problem ist die Lage der Erstaufnahmeeinrichtungen. Sie lässt sich oft so beschreiben: weit ab vom Schuss. Beratungsstellen, Praxen, Behörden haben ihren Sitz jedoch oft in den Städten. Und sind zudem nicht ganz leicht zu finden, wenn man ein Mensch aus einem anderen Land ist, der zudem körperlich oder kognitiv beeinträchtigt ist. 

Karsten Dietze von Handicap International kennt die Situation seit Jahren: „Da sind eklatante Lücken in der Versorgung von Geflüchteten mit Behinderung“, sagt er. Dietze begrüßt die Verbesserungen, die die Gesetzeslage für die ukrainischen Geflüchteten herbeigeführt hat, weiß aber auch, dass es bis zu einem „Nun sind geflüchtete Menschen mit Behinderung gut versorgt“ noch ein sehr weiter Weg ist. 

Die wichtigsten Versorgungslücken auf einen Blick

Welche Lücken geschlossen werden müssen, lässt sich schnell benennen:

  • bei barrierefreien Unterkünften 
  • in der medizinischen Versorgung
  • bei Hilfsmitteln und Leistungen des Sozialstaates 
  • bei Fachberatungen
  • bei den Informationen zu Unterstützungsleistungen 

Hilfegesuche ukrainischer Geflüchteter mit Behinderung

Wohnung gesucht!

Immer wieder erhält Crossroads E-Mails von geflüchteten Ukrainer*innen, in deren Familie ein Angehöriger mit einer Behinderung lebt. Die Geflüchteten suchen dringend barrierearmen/-freien Wohnraum. Die Gesuche veröffentlichen wir hier und auf der Facebook-Seite von Hilfsabfrage. Bitte senden Sie Ihr Wohnungsangebot an hilfsabfrage@posteo.de.

Sehbehindertengerechte Wohnung für Mutter mit zwei Töchtern in Hannover

Eine ukrainische Familie (Mutter, erwachsene Tochter und eine Tochter im Teenageralter) sucht dringend eine Wohnung in Hannover! Die vierzehnjährige Tochter ist sehbehindert und soll in Hannover das staatliche Bildungszentrum für Blinde besuchen. Im Moment wohnt die Familie in Süddeutschland, wo es für die Tochter jedoch keine geeignete Schule gibt, sodass sie weder altersentsprechend lernen, noch bedarfsgerecht gefördert werden kann. Sie ist auf einem Auge erblindet und hat auf dem anderen Auge ein Sehvermögen von vier bis sechs Prozent. Die Familie möchte so schnell wie möglich nach Hannover ziehen, damit die Tochter sobald es geht weiter die Schule besuchen kann. Wenn Sie der Familie eine Wohnung vermitteln bzw. anbieten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail hilfsabfrage@posteo.de. Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft! (Gesuch vom 27. September 2022)

Wohnung in Baden-Württemberg

Eine ukrainische Familie, die in einem Flüchtlingslager in Süddeutschland gemeldet ist, sucht ab sofort eine Wohnung in Baden-Württemberg. Der Mann ist Rentner, die Frau und der Sohn haben beide eine Behinderung. Ob die Wohnung barrierefrei sein soll, wäre mit der Familie zu klären. Bitte sende dein Wohnungsangebot an hilfsabfrage@posteo.de. Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft! (Gesuch vom 9. September 2022)

Sehbehindertengerechte Wohnung für zwei Personen

Wir bitten um Ihre Hilfe. Ich bin sehbehindert und meine Schwiegermutter hat ein Herzleiden. Wir wohnen unter absolut schrecklichen Bedingungen. Unsere Wohnung ist nicht behindertengerecht. Wir sind in einem sehr kleinen Raum untergebracht. Er ist für ein normales Leben völlig ungeeignet. Nicht mal einen Schrank für unsere Sachen haben wir. Wir wissen nicht, wo wir alles hinstellen sollen. Das Etagenbett ist für Sehbehinderte völlig ungeeignet, ich kann nicht hinaufklettern. Unter solch schrecklichen Bedingungen zu leben, ist für uns sehr schwierig. Ich wurde an den Augen operiert und fühle mich körperlich und seelisch sehr schlecht. Bitte helfen Sie uns! Wir suchen ein anständiges Zuhause. Vielen Dank! – Du kannst der Familie helfen? Sende dein Wohnungsangebot an hilfsabfrage@posteo.de. Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft! (Gesuch vom 9. September 2022)


Hilfsangebote von Einrichtungen der Behindertenhilfe und Privatpersonen für geflüchtete Ukrainer*innen mit Behinderung

Nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges war im Handicap-International-Projekt „Crossroads“ schnell klar, dass unter den Geflüchteten Personen sein werden, die besonders schutzbedürftig sind, weil sie eine Behinderung haben. Die Frage war: „Wie lässt sich speziell ihnen möglichst passgenau und vor allem niedrigschwellig helfen?“

Um den geflüchteten Menschen mit Behinderung schnell und unkompliziert Hilfsangebote machen zu können, betreiben Crossroads und die Initiative Selbstbestimmt Leben (ISL) seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine die Vermittlungsplattform Hilfsabfrage. Über die Website werden geflüchtete Menschen und deren Angehörige, aber auch Hilfsorganisationen an den Grenzen zur Ukraine mit Einrichtungen der Behindertenhilfe in Deutschland zusammengebracht. Damit sollen Lücken in der Versorgung geflüchteter Menschen mit Behinderung geschlossen werden.

Über Hilfsabfrage werden Unterstützungsangebote vermittelt

Hilfsabfrage eine digitale Plattform für die digitale Vermittlung von Hilfsangeboten an Einzelpersonen via Matching: Ein Pflegebett in einer Einrichtung, Transporte in ärztliche Praxen, Rollstühle, die eine Einrichtung für den Gebrauch aus dem Lager holt – die Angebote sind alltagsnah und kommen von den Trägern selbst. Bislang beteiligen sich ca. 200 Einrichtungen, über 80 Personen haben eine bedarfsgerechte Unterstützung gefunden. Größere Wohneinrichtungen wie die Lebenshilfe oder die Deutsche Fachpflege machen mehr Angebote und sind dadurch sichtbarer, aber alle Wohneinrichtungen sind gleichermaßen aktiv.

El Mahdi Elidrissi: „Über Hilfsabfrage treffen wir auf Menschen mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen. Häufig sind darunter Familien, in denen eine oder zwei Personen Behinderungen haben. Unser Ziel ist es nun natürlich, zu vermeiden, dass die Familien getrennt werden, und für sie einen passenden Ort zu finden. Dieser Prozess ist sehr zeitraubend, deswegen ist die Hilfe von ehrenamtlich Tätigen sehr wichtig.

Auf der Suche nach Unterstützungsangeboten

Aufgesetzt wurde die Plattform vom Büro des Landesbehindertenbeauftragten in Bremen. Nachdem Crossroads und ISL die Betreibung von Hilfsabfrage übernommen haben, kamen Ehrenamtler*innen hinzu, aktuell sind es fünf. Zusammen entwickeln sie Hilfsabfrage nicht nur weiter, sondern sind auch ständig auf der Suche nach Wohneinrichtungen, die geflüchtete Menschen mit Behinderung aufnehmen können. 

Bei Hilfsabfrage spielt das Ehrenamt eine große Rolle

Um ehrenamtlich tätige Personen für Hilfsabfrage zu gewinnen, schaltete Crossroads eine Anzeige. Daraufhin kamen Martin, Maren, Lena, Sergej und Wiebke ins Team. Martin ist technikaffin, er betreut wie alle Ehrenamtler*innen die Datenbank und tauscht sich mit den Einrichtungen aus. Maren unterstützt als Onlineredakteurin bei E-Mails und Telefonaten mit Einrichtungen und bei Matching-Anfragen, zusammen mit Wiebke, Lena und Sergej, der mit den Geflüchteten auf Russisch sprechen kann. 

Die ehrenamtlich tätigen Personen rufen in Einrichtungen an, die auf Hilfsabfrage eine „Statusänderung“ vornehmen, um zu erfahren, ob ein Angebot bereits vergeben ist. Auch klärt es Fragen einer Einrichtung, nachdem sie jemanden aufgenommen haben, und sammelt die Erfahrungen der Einrichtungen mit der Aufnahme der Geflüchteten. Die Informationen werden in eine Datenbank übernommen. Immer wieder bitten die Ehrenamtler*innen die Organisationen, für Hilfsabfrage zu werben und ihr Angebot auf dem Laufenden zu halten.

Manchmal finden Suchende keine Einrichtung. Dann wenden sie sich an Crossroads, und die Ehrenamtler*innen versuchen, auf Hilfsabfrage etwas Passendes zu finden. Finden sie hier nichts, sprechen sie andere Einrichtungen an, die noch keine Angebote eingestellt haben, aber passen könnten. Bei der Gelegenheit werben sie für die Plattform. 

Hilfsangebote von Privatpersonen

Dass Privatpersonen Angebote auf Hilfsabfrage veröffentlichen können, war anfangs gar nicht so klar. Zu groß schien das Risiko, dass die Geflüchteten an Kriminelle geraten. Dass das aber mittlerweile geht, liegt daran, dass Crossroads zusammen mit ISL ein Verfahren zur Identitätsprüfung von Privatpersonen, die Geflüchtete mit Behinderung aufnehmen möchten, entwickelt hat.

Die Bedarfe der Geflüchteten sind sehr unterschiedlich, aber manche möchten in eine Wohneinrichtung in der Stadt, in der Familie und/oder Bekannte. Um hier möglichst große Erfolgschancen bieten zu können, sind die Angebote der Einrichtungen wichtig. In einem Aufruf an die Einrichtungen der Behindertenhilfe wirbt Crossroads dafür, sich mit Angeboten rege zu beteiligen.


„Wieder einmal erschwert ein Gesetz den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Teilhabe.“

Anfang Juni fand der sogenannte Rechtskreiswechsel statt: Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, beziehen nun nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), sondern nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII). Gute Regelungen für die Eingliederungshilfe hat der Gesetzgeber aber vernachlässigt. Die Folgen für Menschen mit Behinderung sind fatal.

Aus der ganzen Ukraine flüchten Menschen in die Nachbarländer, über Polen bis nach Deutschland. Hier können sie ankommen, arbeiten, vielleicht sogar für lange Zeit bleiben. Ihnen brachte der sogenannte Rechtskreiswechsel nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung, sondern auch den Zugang zum Gesundheitssystem. Sie können nun arbeiten. Kurzum: Sie können in Deutschland Fuß fassen. 

Teilhabe hängt von Ermessensentscheidungen ab

Nun sind unter den Geflüchteten viele Menschen mit einer Behinderung – angeborener oder erworbener, körperlicher oder geistiger. Auch sie wollen ankommen und bleiben, auf eine Zukunft in der Gemeinschaft blicken. Anders als bei deutschen Menschen mit einer Behinderung – für die der Zugang zur Gesellschaft nun beileibe auch nicht immer leicht ist – hängt ihre Teilhabe vom Ermessen der Mitarbeiter*innen in den Sozialämtern ab. Das kann gut, das kann aber auch ganz schlecht laufen. Meistens läuft es so mittel. Aber der Reihe nach. 

Was ist der Rechtskreiswechsel?

Im Rahmen des Rechtskreiswechsels sind erwerbsfähige, obgleich durch die Flucht hilfebedürftige Menschen vom Anwendungsbereich des AsylbLG in den des SGB gewechselt. Nun erhalten sie die Grundsicherung („Hartz 4“) statt der reduzierten Sozialleistungen des AsybLG. Im Wesentlichen vereinfacht der Rechtskreiswechsel ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Leistungen der Grundsicherung. 

Auch Nichterwerbstätige ziehen Vorteile aus dem Rechtskreiswechsel. Das sind

  • Rentner*innen und 
  • nichterwerbsfähige Menschen mit einer Behinderung.

Sie fallen unter den Anwendungsbereich von SGB XII und bekommen also Sozialhilfe. Um dazu Zugang zu erhalten, reicht ein Kurzantrag (Formulare sind auf den Websites der Bundesländer erhältlich, hier zum Beispiel für Berlin).

Wer darf den Rechtskreiswechsel vollziehen?

Menschen aus der Ukraine wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Wer diese Erlaubnis hat, kann den Rechtskreis wechseln. Aber er oder sie muss bis spätestens Ende Oktober erkennungsdienstlich erfasst worden sein. Das verdient Kritik, und die taz weiß, woran: „Warum eine derartige Behandlung, die sonst nach einer Festnahme wegen einer Straftat vorgenommen wird, für die Beantragung von Sozialleistungen notwendig sein soll, ist nur schwer nachvollziehbar.“ (Zum taz-Artikel

Personen, die die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erst beantragt haben und erst eine Fiktionsbescheinigung haben, sind noch gestrafter: Sind sie „nur“ im Ausländerzentralregister gespeichert, müssen sie außerdem erkennungsdienstlich behandelt werden. 

Wer die Anforderungen „Aufenthaltserlaubnis und erkennungsdienstliche Behandlung“ oder „Fiktionsbescheinigung und Aufnahme im AZR und/oder erkennungsdienstliche Behandlung“ nicht erfüllt, verbleibt im Rechtskreis des AsylbLG. 

Besser als 2015

Der Rechtskreiswechsel basiert auf einem Beschluss des Bundesrates vom 20. Mai 2022. Das neue Gesetz gilt bundesweit. Dankenswerterweise hat das IQ-Netzwerk Niedersachsen die Leistungsansprüche in einer übersichtlichen Tabelle veröffentlicht: „Sozialrechtliche Rahmenbedingungen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. nach Antrag auf vorübergehenden Schutz“

Anders als bei den Geflüchteten aus Syrien im Jahr 2015 wollte die Bundesregierung es dieses Mal besser machen. Ziel des Beschlusses war es, den Geflüchteten aus der Ukraine den Start in Deutschland zu vereinfachen.

Allen Geflüchteten? Nein, für eine Gruppe besonders schutzbedürftiger Menschen wurde keine befriedigende Lösung für einen gelingenden Start gefunden: für die Menschen, die eine Behinderung haben. Wer von ihnen die Eingliederungshilfe erhält, bleibt den JobCentern und dem Sozialamt überlassen. 

Betroffene werden sich die Eingliederungshilfe erkämpfen müssen

Karsten Dietze von Handicap International kennt die Vernachlässigung geflüchteter Menschen in der deutschen Gesetzgebung seit langem: „Wieder einmal erschwert ein Gesetz den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Teilhabe.“ Dietze kritisiert den Beschluss des Bundesrates. Ein klarer Leistungsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX wurde im Gesetz nicht verankert. Zwar weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf hin, dass Menschen aus der Ukraine Leistungen der Eingliederungshilfe zu erteilen ist. Einige Länder verweisen aber stattdessen auf Paragraf 100 Absatz 1 SGB IX. Der schränkt den Erhalt von SGB IX Leistungen für Menschen ohne voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt empfindlich ein. „Schlussendlich wird es so sein, dass etliche Anträge abgelehnt werden“, ist sich Dietze sicher, „Leistungen werden zum Teil hart erkämpft sein.“ Das werde ein harter Weg für viele der Betroffenen und deren Angehörige. 

Was ist die Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe nach SGB IX fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Menschen erhalten Geld-, Sach- oder Dienstleistungen, die ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Die Leistungen sollen nicht nur weitere Behinderungen vermeiden, sondern auch die Folgen einer Behinderung abmildern. 

Was muss passieren?

Handicap International fordert gemeinsam mit Behindertenverbänden und -vereinen:

  • Eine gesetzliche Regelung für den Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine
  • Aufhebung des Paragrafen 100 Absatz 2. Dieser schließt den größten Teil der asylsuchenden, auch nicht ukrainischen Menschen mit Behinderung aus der Eingliederungshilfe aus.

Fatale Folgen für geflüchtete Menschen mit Behinderung

Aus einer Behinderung folgt fast immer ein Hilfebedarf.

Erhalten Betroffene keine Hilfsmittel, zum Beispiel einen Rollstuhl, sind sie unter Umständen ans Haus gefesselt. 

Sie können und wollen arbeiten – das geht nicht.

Was nicht nur ihnen selbst schadet, auch freie passende Arbeitsplätze bleiben unbesetzt und die Arbeit unerledigt.

Sie sind weitgehend aus der Gesellschaft ausgeschlossen.

Sie vereinsamen. Behinderungen können sich verschlimmern, Schmerzen und psychische Probleme sind die Folge. 

Was ist zu tun?

Die Entscheidung über den Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe muss als Rechtsanspruch gefasst sein. Nur eine klare gesetzliche Regelung erspart den Geflüchteten mit Behinderung den Kampf um Unterstützung – und den Behörden einige Arbeit.


Der Informationsbedarf ist sehr groß – Rückblick auf eine Infoveranstaltung für geflüchtete Ukrainer*innen

Am Ende waren es dann doch 340 Teilnehmende bei der Informationsveranstaltung „Mit einer Behinderung in Deutschland: Was sind meine Rechte? Wo bekomme ich Hilfe? Austausch für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine“ am 22. Juni 2022.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die zum Teil selbst eine Behinderung haben oder von denen ein Angehöriger betroffen ist. Vertreter*innen von EUTBs (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB) aus ganz Deutschland, mehrere Redner*innen und natürlich die Organisator*innen, zum Beispiel Karsten Dietze und Caroline Still von Handicap International (Moderation, technischer Support, Betreuung des Chat) und Thomas Künneke und Emine Kalali von der ISL und Mitbetreiber von hilfsabfrage.de trafen sich im virtuellen Raum, die einen, um zu informieren, die anderen, um Antworten auf ihre drängendsten Fragen zu bekommen, wie sie in Deutschland Unterstützung erhalten für ihre ganz individuellen Ausgangslagen.

Der Chat zeigt: Der Informationsbedarf ist sehr groß

Gleich nach der Begrüßung erreichen die Fachkräfte viele Fragen, vor allem über den Chat. Die Geflüchteten fragen auf Ukrainisch und Russisch, die Dolmetscher*innen übertragen ins Deutsche und die deutschen Antworten ins Ukrainische und ins Russische. Für die gehörlosen Anwesenden übersetzen Gebärdendolmetscherinnen das gesprochene Wort. Digitale Meetings ermöglichen so viel mehr als in den Zeiten vor der Pandemie – auch wenn man sich daran fast kaum noch erinnern kann. 

Die Fragenden beschäftigten höchst unterschiedliche Anliegen

Einige Auszüge aus dem sehr lebendigen Austausch:

Wer hilft Menschen mit einer Sehbehinderung bei Antragstellung oder Arztbesuch?

Ottmar Miles-Paul von der LIGA Selbstvertretung, ist seit Jahrzehnten in der deutschen und internationalen Behindertenvertretung engagiert. Er spricht über die Institutionen, die für die Beantragung von Leistungen zuständig sind: Sozialamt, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände. Sein Tipp – und damit adressiert er den Fragenden: 

Je besser man informiert ist, je besser man sich hat beraten lassen, desto leichter erhält man eine Leistung: Beantragt man eine Wohnung, muss man als behinderter Mensch sagen, was man braucht. 

Miles-Paul weist explizit auf die Beratungsleistungen der EUTB hin und unterstreicht deren Bedeutung für das erfolgreiche Ankommen in Deutschland. Auch im Chat besprechen die Anwesenden das Thema EUTB und deren Beratung. 

Wie kann ich mit einer Einschränkung mein Studium in Deutschland fortsetzen und Deutsch lernen?

Hier weiß eine der Dolmetscher*innen: An den Universitäten helfen Beratungsstellen, dort gibt es auch Sprachkurse.

Mein Bruder ist schwerbehindert (ICP), wir leben in Halle, bekamen Leistungen nach SGB XII, aber das Sozialamt hat gesagt, dass mein Bruder erwerbsfähig sei, er müsse erst für erwerbsunfähig erklärt werden, daher sei das Jobcenter zuständig, das die Erwerbsunfähigkeit prüfen muss,

schildert eine Angehörige ihr Problem. Andere berichten: Die Behörde hat ihr Kind mit Down-Syndrom für die Sonderschule vorgesehen. Die Eltern aber möchten das Kind inklusiv beschulen:

Wie kann das umgesetzt werden?

Die Fragende wird auf das Down-Syndrom-Bündnis Ukraine hingewiesen (https://ds-buendnis-ukraine.de).

Zwei Kinder, ein 8-jähriges Kind mit schwerer Behinderung, der Vater braucht eine Beratung.

Wo bekomme ich die Beratung und wer ist für die Rehabilitation zuständig?

Die Familie wohnt in Itzehoe, Ottmar Miles Paul weist auf Beratungsstellen in Hamburg hin.

Stellt das JobCenter eine Schwerbehinderung fest?

Nein, das ist nicht Job des JobCenters, sondern der Versorgungsämter. Zweierlei sei wichtig: den Antrag mit einer Beratungsstelle zusammen ausfüllen – und kämpfen!

Fachleute helfen mit zielgerichteten Informationen

Die Teilnahme an dem Onlinetermin, den Handicap International und ILS organisiert haben, hat sich vollauf gelohnt. Die überwiegend vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Teilnehmer*innen erhielten von Klaus Förster, Rechtsanwalt in Berlin, umfassende Informationen über Teilhabeleistungen, die Gesetzeslage und den Rechtskreiswechsel. Karsten Dietze macht auf Beratungsstellen aufmerksam, zum Beispiel die der Lebenshilfe und der Caritas. 

„EUTBs beraten auf Augenhöhe“

Jenny Bießmann von akse e. V. empfiehlt dringend die Beratung der EUTBs: „Gehen Sie in eine EUTB-Stelle, lassen Sie sich beraten und bei Anträgen unterstützen und vernetzen Sie sich!“ Auch würden die EUTB bei der Hilfsmittelbeantragung helfen, sie berieten auf Augenhöhe und zu Rechten geflüchteter Menschen mit Behinderung. Sie gäben Rat und Orientierung, damit die Geflüchteten gut und sicher in Deutschland ankommen. Nachdem sie das Konzept „Peer Counseling“ vorgestellt hat, weist Bießmann darauf hin, dass die EUTB eine Rechtsberatung nicht ersetzen können. 

Veranstaltungshinweis

Schon steht eine weitere Onlineveranstaltung für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, an. Hier finden Sie die Einladung und Sie können sich hier anmelden.


Aufruf an die Organisationen der Behindertenhilfe

Unterstützen Sie geflüchtete Menschen aus der Ukraine, insbesondere die mit einer Behinderung!

Noch immer kommen täglich Ukrainer*innen mit und ohne Behinderung in Deutschland an. Sie benötigen dringend Unterstützung – vom Transport von der polnischen Grenze nach Deutschland über eine Gehhilfe wie einen Rollator bis hin zur Unterkunft in einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Hier können die Organisationen der Behindertenhilfe mit wenig Zeitaufwand aktiv werden: Indem sie ihre Kapazitäten auf der Website hilfsabfrage.de eintragen.

Handicap International und ILS betreiben die Vermittlungsplattform hilfsabfrage.de. Seit Inbetriebnahme der Vermittlungsplattform im April 2022 haben zahlreiche Organisationen der Behindertenhilfe Hilfsangebote eingestellt. Aber noch immer brauchen Geflüchtete Unterstützung, von einer Unterkunft mit Pflegebett über innerstädtische Transporte bis hin zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Daher appellieren ILS und Handicap International an die Einrichtungen der Behindertenhilfe:

Werfen Sie einen Blick auf die Ressourcen, die in Ihrer Einrichtung momentan ungenutzt sind – Zimmer, Pflegebetten, Rollstühle, aber auch Transporte in ärztliche Praxen werden weiterhin benötigt. Stellen Sie Ihr Angebot auf hilfsabfrage.de ein; es dauert nur einige wenige Minuten, bis es online ist.

Sie kennen die Plattform hilfsabfrage.de noch gar nicht? Informieren Sie sich über hier über Ziele, Sinn und Initiatoren.