Aufruf an Organisationen der Behindertenhilfe
Unterstützung für geflüchtete Ukrainer*innen
Auf der Website hilfsangebote können Organisationen der Behindertenhilfe Hilfsangebote zum Wohnen und Transfer hinterlegen.
Fragen und Antworten
Hier erhalten Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Geflüchtetenhilfe Antworten auf Fragen nach der Aufnahme geflüchteter Menschen mit Behinderung aus der Ukraine, nach Unterstützungsleistungen und nach Rechtsansprüchen.
Fragen und Antworten
Zugang zu Teilhabeleistungen
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat im März 2022 als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine Hinweise zur Umsetzung des vorübergehenden Schutzes für geflüchtete Menschen gegeben. Als anspruchsberechtigte Personen gelten danach sowohl ukrainische Staatsangehörige als auch Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, sowie Familienangehörige.
Bereits die Äußerung eines Schutzbegehrens bei einer staatlichen Stelle reicht aus, um Zugang zu Unterkunft, Essensversorgung und medizinischen Leistungen zu erhalten. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben ab 1. Juni Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII. Das wurde in der Bund-Länder-Konferenz am 7. April 2022 entschieden. Als Voraussetzung für den Erhalt von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen wurde in der Bund-Länder-Konferenz die Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Absatz 1 AufenthG genannt. Vorläufige Informationen finden Sie hier: https://www.asyl.net/view/gefluechtete-aus-der-ukraine-sollen-sgb-leistungen-erhalten
Bis dahin erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dieser Anspruch gilt, ohne dass eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde. Die GGUA Flüchtlingshilfe fasst die wichtigsten Hinweise zum § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf ihrer Webseite zusammen.
Ab Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine vollen Zugang zu allen Leistungen nach SGB XII, wahrscheinlich auch zu den Teilhabeleistungen nach SGB IX.
Die Eingliederungshilfe bezeichnet eine Sozialleistung, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt ist. Das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) befasst sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Demzufolge umfassen die Leistungen der Eingliederungshilfe Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die zuständigen Stellen für einen Antrag auf Eingliederungshilfe listet der Familienratgeber nach den verschiedenen Bundesländern auf.
Ab 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine wahrscheinlich das Recht, Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX in Anspruch zu nehmen. Aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren. Wir informieren über Änderungen.
Bis 1. Juni 2022 ist der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Ukrainer*innen kompliziert, denn: Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben grundsätzlich keinen rechtssicheren Zugang zu Eingliederungshilfe. Paragraf 100 SGB IX besagt zur Eingliederungshilfe für Ausländer, dass Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Laut § 1 AsylbLG sind Leistungsberechtigte u. a. Personen, die wegen Krieg im Heimatland nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis haben sowie Personen, die eine Duldung nach § 60a AufenthG besitzen.
Leistungen der Eingliederungshilfe können trotzdem über § 6 Absatz 2 AsylbLG beantragt werden.
Gesundheitliche Versorgung
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben Anspruch auf medizinische Leistungen. Eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist nicht nötig, alle geflüchteten Menschen haben das Recht auf eine Grundversorgung. Allgemeine Informationen zur medizinischen Versorgung in Deutschland bietet das Bundesinnenministerium (BMI). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt Informationen auf verschiedenen Sprachen, auch Ukrainisch und Russisch, bereit. Die Germany4Ukraine-App gibt einen Überblick über Informationen zu ärztlicher Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine.
Ab 1. Juni erhalten Menschen aus der Ukraine Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Voraussetzung ist auch hier die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung (nach der Rregistrierung im Ausländerzentralregister) oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Absatz 1 AufenthG.
Bis dahin erhalten Menschen aus der Ukraine Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie sind in § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) definiert. § 4 AsylbLG regelt die medizinische Grundversorgung. Dazu gehört die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. § 6 betrifft den Anspruch auf sonstige medizinische Leistungen, die nicht durch § 4 abgedeckt sind. Darunter fallen Sachleistungen und Dienstleistungen, und in Ausnahmefällen auch Geldleistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Die Bestimmungen in § 6 gehen über die reine Akutversorgung hinaus und sollen zur Einzelfallgerechtigkeit beitragen, indem sie die Anspruchsgrundlage für besondere Bedarfe bilden. Menschen mit Behinderung werden hier zwar nicht explizit genannt, allerdings werden Menschen mit besonderen Bedürfnissen als Anspruchsberechtigte ausgewiesen.
Geflüchtete Menschen mit Behinderung haben besondere Bedarfe und Rechte. Um diese für sich in Anspruch zu nehmen, empfiehlt es sich oft auf Beratungsangebote zurückzugreifen. Deutschlandweit existieren verschiedene Beratungsstrukturen, so etwa die EUTB-Beratungsstellen und die Migrationsberatungsstellen (MBE). Auf der Webseite des Bundesmigrationsamtes (BAMF) können verschiedene Standorte von Beratungsstellen mithilfe des BAMF-NAVI recherchiert werden.
Spezialisierte Beratungsangebote für geflüchtete Menschen mit Behinderung, die im bundesweiten Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung organisiert sind, finden sich in der Karte der Crossroads-Roadbox von Handicap International.
Darüber hinaus existieren viele weitere Beratungsangebote der Geflüchteten- und Behindertenhilfe. Im Handbook Germany gibt es spezifische Informationen für Menschen mit Behinderung. Die Webseite Die Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit enthält außerdem Filterfunktionen, mit denen Ärzt*innen u. a. nach Sprache und Praxen nach Barrierefreiheit gefiltert werden können. Die Filter ermöglichen eine Suche nach Praxen, die geeignet sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Menschen mit Rollstuhl, Menschen mit Hörbehinderung sowie Menschen mit Sehbehinderung.
Für akuten Dolmetschbedarf im medizinischen Kontext stellt u. a. die kostenlose Dolmetsch-Nothilfe TRIA:PHON ein Angebot bereit.
Geflüchtete Menschen können in Deutschland geimpft werden. Das Robert Koch-Institut stellt dazu ausführliche Informationen bereit. Menschen mit Behinderung können sich individuell beraten lassen, welche Impfungen für sie empfohlen werden. Ärzt*innen können nach Standorten über die Webseite Die Arzt-Auskunft gesucht werden. Gemäß § 1 der Corona-Impfverordnung haben Personen auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung. Der russische Covid-Impfstoff Sputnik ist nicht durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in der Europäischen Union als Impfstoff zugelassen und wird in Deutschland nicht anerkannt. Welche Impfstoffe zugelassen sind, kann bei der Europäischen Kommission nachgelesen werden. Allgemeine und aktuelle Hinweise zum Thema Flucht und Gesundheit mit Fokus auf den Ukraine-Krieg hat das Robert Koch-Institut zusammengestellt.
Umfassende Informationen
zu Teilhabe- und Gesundheitsleistungen bietet der Beratungsleitfaden der Juristin Dr. Barbara Weiser und der Sozialpädagogin Maren Gag:
LEITFADEN zur Beratung von Menschen mit einer BEHINDERUNG im Kontext von MIGRATION UND FLUCHT
Download hier
Rechtlicher Schutz
Ja, allen geflüchteten Menschen aus der Ukraine, mit und ohne Behinderung, wird vorübergehender Schutz gewährt. Es handelt sich hierbei um einen Notfallmechanismus, der bei einem sogenannten Massenzustrom angewandt wird. Der Rats-Beschluss zur Anwendung dieser Massenzustrom-Richtlinie wurde nun erstmalig getroffen. Das hat der Rat der EU am 4. März 2022 einstimmig beschlossen. Der Schutz gilt sofort und kollektiv. Das bedeutet, dass Geflüchtete aus der Ukraine keinen Asylantrag stellen müssen. Das BAMF rät ukrainischen Staatsangehörigen sogar davon ab, einen Asylantrag zu stellen, da dies den Prozess des Schutzgesuches verlangsamen würde. Davon unabhängig bleibt das Recht darauf, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, aber bestehen. Der vorübergehende Schutz aller geflüchteten Menschen aus der Ukraine gilt zunächst für ein Jahr und kann – sollte dann eine Rückkehr nicht möglich sein – um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat aus der Ukraine eingereiste Personen mit der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) vorübergehend davon befreit, einen Aufenthaltstitel vorweisen zu müssen. Sie können zunächst ohne Visum einreisen und sich bis zum 23.05.2022 ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Danach erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Aufenthaltserlaubnis muss bei der Ausländerbehörde am Wohn- bzw. Aufenthaltsort beantragt werden. Die bundesweiten Standorte der Ausländerbehörden finden sich auf der Webseite des Bundesmigrationsamtes (BAMF). Mehr Informationen zum Aufenthalt für Geflüchtete aus der Ukraine sind, neben vielen weiteren Kategorien, im Handbook Germany dargestellt.
Quelle: Handbook Germany
Ja, die Massenzustrom-Richtlinie gilt für alle Menschen, die sich am 24.02.2022 rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben bzw. nicht lange vor dem 24.02.2022 aus der Ukraine geflohen sind. Dies umfasst auch Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine anerkannte GFK-Flüchtlinge sind, internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen oder die am 24.02.2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht dort aufgehalten haben. Als Drittstaatsangehörige gelten Angehörige von Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten neben Staatsangehörigen anderer Drittländer auch Staatenlose, sofern sie nachweisen können, dass sie sich vor dem 24.02.2022 rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren. In seinen FAQ zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland vom 07.04.2022 erklärt das Bundesmigrationsamt (BAMF), dass Deutschland dagegen Staatenlosen, die nicht nachweisen können, dass sie sich am 24.02.2022 rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, keinen vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG gewährt.
Bei nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörige oder Staatenlosen, die weder einen vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG noch einen anderen Aufenthaltstitel erhalten können, kann eine Duldung gemäß Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz greifen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen empfiehlt den betroffenen Personen mit einer Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen. Einen Überblick zu Kontaktstellen für Menschen ohne Papiere bietet die Refugees Welcome Map.
Ja, geflüchtete Menschen mit Behinderung stehen, wie auch schwangere Geflüchtete oder minderjährige Geflüchtete, unter besonderem Schutz und haben entsprechend besondere Rechte. Mehr Informationen zu den Schutzrechten von geflüchteten Menschen mit Behinderung gibt es in der Crossroads-Roadbox von Handicap International und im Beratungsleitfaden von Maren Gag und Barbara Weiser sowie im Familienratgeber der Aktion Mensch.
Schwerbehindertenausweis
Ja, ukrainische Geflüchtete können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Wie der Ausweis beantragt werden kann, wird auf der Webseite einfach teilhaben, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Schritt für Schritt erklärt. Wird eine Schwerbehinderung anerkannt, erhalten die Betroffenen Zugang zu verschiedenen Leistungen. Die jeweiligen Leistungen unterscheiden sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Der Schwerbehindertenausweis gewährt zum Nachteilsausgleich spezielle Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrdienst, Sonderurlaub und Wohngeld.
Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern. Das Antragsformular muss auf Deutsch ausgefüllt werden und relevante Dokumente wie ärztliche Gutachten, Fachärzt*innenbriefe und Entlassungsberichte des Krankenhauses beigelegt werden. Die Beantragung kann wesentlich beschleunigt werden, wenn die Betroffenen bereits vorhandene Atteste vorlegen. Die Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt sein. Mehr Information zum Schwerbehindertenausweis finden sich in der Crossroads-Roadbox von Handicap International.
Barrierefreie Kommunikation
Das Bilderwörterbücher Ukrainisch ist entstanden, um die Kommunikation zwischen geflüchteten Menschen und ehrenamtlich Aktiven zu vereinfachen. Es liegt auch eine Sprachversion für Ukrainisch und Russisch vor. Das Bilderwörterbuch enthält Illustrationen und Übersetzungen zu wichtigen Wörtern, die in verschiedenen Situationen im Alltag gebraucht werden: Kleidung, Baby, Hygieneartikel, Haus, Küche, Badezimmer, Waschen, Krankheit, Ausländerbehörde, Einreise, Schule, Schulfächer, Sport, Unterhaltung, Essen und Trinken, Einkaufen, Familie und Freunde. Das Bilderwörterbuch darf frei verwendet und geteilt werden. Es wird regelmäßig aktualisiert.
Quelle: Bilderwörterbücher Ukrainisch
Barrierefreie Unterkünfte
Unterbringungen für ukrainische Geflüchtete mit Behinderung sind zwar vorhanden, allerdings ist in der gegenwärtigen Situation nicht gewährleistet, dass die Unterbringung auch bedarfsgerecht ist. Die Erstaufnahme- und Geflüchteteneinrichtungen sind nur teilweise barrierefrei, Notunterkünfte sind es in der Regel gar nicht. Insgesamt ist aktuell somit nicht gewährleistet, dass eine bedarfsgerechte Unterbringung erfolgt.
In kürzester Zeit haben sich vor allem viele zivilgesellschaftliche Initiativen zur Unterstützung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine gebildet. Spezielle Angebote für geflüchtete Menschen mit Behinderung gibt es jedoch nur wenige oder Barrierefreiheit ist nicht als Kriterium ausgewiesen. Besonders barrierefreie Transfers und Unterkünfte werden jedoch dringend benötigt. Im Folgenden geben wir einen (unvollständigen) Überblick über aktuelle Hilfsangebote.
Unterbringung durch zivilgesellschaftliche Initiativen
Unter www.hilfsabfrage.de werden gebündelt Angebote verschiedener Organisationen aus Deutschland zur Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in Pflegeeinrichtungen dargestellt. Die Webseite ist durch den Zusammenschluss verschiedener Organisationen entstanden, darunter Handicap International, Arbeiterwohlfahrt und Deutsches Rotes Kreuz, und wurde vom Landesbehindertenbeauftragten Bremen initiiert. Alle Organisationen, die Unterbringungs- und Transfermöglichkeiten für geflüchtete Menschen mit Behinderung anbieten, können sich hier registrieren. Das Angebot ist teilweise barrierefrei, Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind im Wesentlichen erfüllt.
Die Plattform www.unterkunft-ukraine.de vermittelt private Unterkünfte. Hier wird abgefragt, ob die angebotenen Unterkünfte barrierefrei sind, wobei nicht erläutert wird, in welcher Form eine Wohnung barrierefrei ist. Bei Anfragen kann in einem freien Feld aber näher beschrieben werden, welche besonderen Bedürfnisse bestehen. Die Webseite steht auf Englisch, Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.
Quelle: Unterkunft Ukraine
Unter HotelSwaps können sich geflüchtete Menschen mit Behinderung für bis zu fünf Tage kostenlos in einem Hotel einmieten. Die teilnehmenden Hotels können nicht nach Barrierefreiheit gefiltert werden. Beim Absenden einer Anfrage können in der Kommentarspalte jedoch besondere Bedürfnisse angegeben werden. Die teilnehmenden Hotels sind auf einer Karte gelistet, so dass man vorab nachsehen kann, welche Hotels in welchen Städten und Ländern mitmachen und gegebenenfalls die Barrierefreiheit im Vorhinein auf den Webseiten der Hotels überprüfen kann.
HomeToGo, eigentlich ein Online-Marktplatz für Ferienwohnungen, hat eine Rubrik zur Ukraine-Hilfe eingerichtet, wo verschiedene Webseiten für Unterkünfte gelistet sind. Die Übersicht ist sowohl für geflüchtete Menschen, die eine Wohnung suchen, als auch für Menschen, die eine Unterkunft anbieten können, gedacht.
Unterbringung durch staatliche Stellen
Die Bundesregierung hat ein Hilfe-Portal für Geflüchtete aus der Ukraine bereitgestellt, das auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch abrufbar ist. Es enthält die Rubriken Basisinformationen, Unterkunft, Medizinische Versorgung, Arbeit und Soziales sowie FAQs. Zudem hat die Bundesregierung die Germany4Ukraine-App entwickelt, die einen Überblick über Informationen zu Unterkünften und ärztlicher Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine gibt. Die App ist auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
Das Handbook Germany listet diverse Anlaufstellen für eine kurzfristige Unterbringung auf und stellt auch Informationen zur Anmietung einer eigenen Wohnung bereit. Um eine eigene Wohnung mieten zu können, muss eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestehen.
Schutz von Mädchen und Frauen
Das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung bereitet Informationen zu zahlreichen Themen mit dem Fokus auf Mädchen und Frauen auf. Für geflüchtete Frauen aus der Ukraine hat das Netzwerk eine Liste nützlicher Sätze für die Begegnung mit geflüchteten Frauen auf Ukrainisch und Russisch sowie in ukrainischer Gebärdensprache erstellt, um Verständigungsproblemen der geflüchteten Frauen zu begegnen.
Quelle: NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung
Alle Frauen können sich an das Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen wenden, wo sich Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung, und auch Fachkräfte anonym, barrierefrei und kostenlos rund um die Uhr in 17 Sprachen beraten lassen können und konkrete Hilfe erhalten. Auf der Webseite des Hilfetelefons kann Gebärdensprache sowie Leichte Sprache ausgewählt werden.
Kostenlose Beratungsangebote
Die Crossroads-Roadbox von Handicap International enthält eine interaktive Karte mit Suchfunktion zu allen Angeboten, die es für geflüchtete Menschen mit Behinderung in ganz Deutschland gibt.
Das bundesweite Netzwerk DeafRefugees besteht aus verschiedenen Gehörlosenverbänden und -vereinen, die barrierefreie Informationen speziell für gehörlose Geflüchtete sammeln und außerdem Anlauf- und Kontaktstellen von Verbänden und Vereinen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene vermitteln. Hintergründe zum Rechtsanspruch auf Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen beleuchtet einfach teilhaben.
Das Zentrum Überleben bietet eine Übersicht wichtiger Ansprechpersonen für die Beratung für Geflüchtete und auch für Fachkräfte, ehrenamtlich Engagierte und Mediziner*innen. Außerdem sind Schulungsangebote sowohl für hauptamtlich als auch ehrenamtlich Engagierte im Aufbau. Themen der Schulungen sind die traumasensible Arbeit und die Selbstfürsorge. Für ukrainische Fachkräfte gibt es darüber hinaus ein Schulungsangebot zur Einführung in die Struktur und Versorgungslandschaft der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten in Deutschland.
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) stellt außerdem eine Deutschlandkarte mit bundesweiten Kontaktdaten für die psychosoziale und therapeutische Betreuung von Geflüchteten bereit.
Das One World Medical Network hat die Plattform Refugee Talk ins Leben gerufen, wo geflüchtete Menschen mit Ärzt*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen ins Gespräch kommen und sich professionelle Hilfe holen können.
Quelle: One World Medical Network
Anlaufstellen für geflüchtete Ukrainer*innen mit Behinderung
MINA berät unter anderem zu Möglichkeiten der Teilhabe und bietet seit Kriegsausbruch geflüchteten Ukrainer*innen mit Behinderung donnerstags und freitags eine Beratung mit ukrainisch/russischer Sprachmittlung.
Auf der Website von Deaf Refugees finden unter anderem gehörlose Ukrainer*innen eine Übersicht mit ehrenamtlich Dolmetschenden, die hörend oder taub sind.
Zudem informiert Deaf Refugees über Anlaufstellen für Geflüchtete.
Das BNS berät besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen und deren Angehörige hinsichtlich ihrer individuellen Situation und ihrer individuellen Belange und Bedarfe. Die Beratung ist mehrsprachig, kostenlos und vertraulich.
Auch das BNS berät und unterstützt besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen. Unter anderem klären die Ansprechpersonen mit den Betroffenen im Orientierungsgespräch deren Bedarfe, unterstützen bei Anträgen und bescheinigen die Schutzbedürftigkeit aufgrund der Behinderung.
Der Verein unterstützt und berät geflüchtete Familien, in denen ein Angehöriger eine Behinderung hat, zum Beispiel mit erstsprachlichen Selbsthilfegruppen und mehrsprachigen Informationsveranstaltungen. Im Rahmen der Beratung geht es um Bedürfnisse der geflüchteten Menschen mit Behinderung und deren Vermittlung an Fachstellen. Ziel der Beratung ist der Abbau von Zugangsbarrieren. Die Beratung ist mehrsprachig.
Spenden für Geflüchtete mit Behinderung
Es gibt eine überwältigende Bereitschaft in der deutschen Zivilgesellschaft, geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu helfen. Um geflüchteten Menschen mit Behinderung zu helfen, müssen ihre besonderen Bedarfe berücksichtigt werden. Daher werden Spenden hier dringend benötigt. Geldspenden können im Gegensatz zu Sachspenden bedarfsgerecht und zielgenau verwendet werden und sind daher besonders hilfreich. Wenn Sie geflüchteten Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und anderen Ländern helfen möchten, können Sie die Nothilfe von Handicap International finanziell unterstützen.