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Thema: Anspruch und Beantragung eines Schwerbehindertenausweises für eine geduldete Frau

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  • #246
    karl
    Teilnehmende

    Liebe Mitglieder,

    Ich arbeite in einer Unterkunft für Flüchtlinge. In unserer Unterkunft lebt seit 4 Monaten eine blinde Frau aus Syrien. Sie ist bisher die einzige Frau mit einer Sinnesbeeinträchtigung, die bei uns lebt. Ich habe gehört, dass man für schwerbehinderte Menschen auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann, durch den schwerbehinderte Menschen, dann Bspw. Kostenfrei mit dem Linienbus fahren können. Unsere Unterkunft ist in Hamburg ansässig und die betreffende Frau hat bisher keinen Aufenthaltstitel. Da sie jedoch ohne Angehörige nach Deutschland gekommen ist, ist davon auszugehen, dass sie längerfristig in Deutschland bleiben wird. Bisher ist sie leider nur geduldet, ob sich ihr Status zeitnah ändern wird, hin zu einem Aufenthaltstitel ist leider nicht absehbar. Kann ich trotzdem gemeinsam einen Schwerbehindertenausweis für sie beantragen? Was bringt ihr der Schwerbehindertenausweis?

    Danke für Ihre/Eure Unterstützung!

    #247
    alice
    Teilnehmende

    Grundsätzlich können auch Flüchtlinge mit einer Duldung einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Das Bundessozialgericht hat zu diesen Fallkonstellationen schon einige Urteile gefällt, die schwerbehinderten Geflüchteten mit einer Duldung, bei denen keine unmittelbare Abschiebung droht, dass Recht auf einen Schwerbehindertenausweis zuerkennen. Wenn davon auszugehen ist, dass sich die geduldete schwerbehinderte Person länger als 6 Monate und vorzugsweise am gleichen Wohnort aufhält, spricht nichts gegen die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

    Die Zusammenfassung eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts finden Sie hier.

    In §152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist geregelt, dass schwerbehinderte Menschen, Ihren Grad der Behinderung feststellen lassen können und im Rahmen dieser Feststellung auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Wenn ihre Bewohnerin über kein Restsehvermögen verfügt, wird sie einen Grad der Behinderung von 100 erhalten. Jedoch muss ihre Blindheit durch einen in Deutschland ansässigen Augenarzt festgestellt werden. Den Antrag für den Schwerbehindertenausweis und für die Feststellung des Grades der Behinderung (GDB) können sie für die Stadt Hamburg auch online ausfüllen.

    Wenn ihre Bewohnerin einen GDB von 100 erhält, dann erhält sie auch einen Schwerbehindertenausweis mit verschiedenen Merkzeichen. Die Merkzeichen zeigen einmal an, welche Beeinträchtigung die Person hat und welche Nachteilsausgleiche sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung erhält.

    Für blinde Personen gibt es Bspw. Folgende Nachteilsausgleiche:
    – Kostenfreie Beförderung im öffentlichen Nahverkehr,
    – Kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr
    – Ermäßigter Rundfunkgebührenbeitrag
    – Erweiterter Kündigungsschutz bei Antritt einer entlohnten Beschäftigung, nach Beendigung der Probezeit
    – Erhalt eines monatlichen Blindengeldes in Höhe von 614,17 €.

    Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg.

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