Grundlagen des Völker- und Europarechts: Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinie im Kontext des Asylbewerberleistungsgesetzes

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Geflüchtete Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von Beginn an ein Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer, psychosozialer und teilhabeorientierter Versorgung. Dieses Recht wird durch europarechtliche Vorgaben, insbesondere die EU-Aufnahmerichtlinie, gestützt, die im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) nochmals präzisiert und gestärkt wurde.

In der Praxis bleiben die spezifischen Bedarfe geflüchteter Menschen mit Behinderungen in Deutschland jedoch häufig unberücksichtigt: Die medizinische und psychosoziale Versorgung beschränkt sich vielfach auf Akutmaßnahmen, während bedarfsdeckende Leistungen im Einzelfall nur mit erheblichem Aufwand gegenüber den zuständigen Behörden durchgesetzt werden können – und selbst dann nicht immer gewährt werden. Diese strukturellen Hürden sind Ausdruck intersektionaler Diskriminierung gegenüber geflüchteten Menschen mit Behinderungen und verstärken diese Diskriminierung zugleich. In der Veranstaltung werden die rechtlichen Vorgaben der UN-BRK und der EU-Aufnahmerichtlinie – in ihrer bisherigen und reformierten Fassung – sowie deren Anwendung im Kontext des Asylbewerberleistungsgesetzes erläutert und diskutiert.

 

Referentin: Sophia Eckert, LL.M.
Referentin politische Arbeit – Flucht und Behinderung Handicap International e. V. – Crossroads

Mit Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache

Schriftzug DGS und zwei Hände

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