Fortbildung: Neuer Maßstab zur Auslegung der medizinischen Versorgung nach § 4 AsylbLG

Kostenfreie Online-Veranstaltung

Erstmals seit der Schaffung des AsylbLG1993 entschied das Bundessozialgericht (BSG) im Februar 2024 über Ansprüche nach § 4 AsylbLG. Der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe der akuten Erkrankung und Erforderlichkeit kommt in den Entscheidungen zentrale Bedeutung zu.

Das BSG weicht in seiner Entscheidung von der bisherigen herrschenden juristischen Meinung und Rechtsprechung ab und definiert die Abgrenzung des Leistungsanspruchs nach § 4 AsylbLG nicht zwischen akuten und chronischen Erkrankungen, sondern maßgeblich sei die akute Behandlungsbedürftigkeit. Damit legt das Gericht die Norm weit aus, um das verfassungsrechtlich garantierte medizinische Existenzminimum im AsylbLG zu verorten.

In der halbtägigen Fortbildung wird diese höchstrichterliche Entscheidung, ihre Implikationen für die Leistungsgewährung sowie Argumentation für die Beantragung intensiv behandelt und abschließend gemeinsam diskutiert.

Mirjam Schülle ist Gesundheitswissenschaftlerin (M. Sc. Public Health) mit einem Schwerpunkt im Sozialrecht. Sie forscht und lehrt derzeit an der Universität Kassel, speziell zur Intersektion Flucht und Behinderung in der gesundheitlichen Versorgung. Zudem ist sie langjährige Referentin in diesem Handlungsfeld.

Anmeldung zur Veranstaltung