Workshop: Teilhabeleistungen für zugewanderte Menschen mit Behinderungen – Möglichkeiten und Grenzen des Ermessens vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen

Teilhabeleistungen werden für geflüchtete Menschen im Asylverfahren lediglich eingeschränkt im Einzelfall nach Ermessen gestattet (§ 6 AsylbLG; § 100 SGB IX). Die Beantragung und Durchsetzung der bedarfsgerechten Leistungen erfordert i.d.R. ein hohes Maß an Rechtskenntnis des höherrangigen Rechts (UN-BRK, EU-RL 2013/33 bzw. 2024/1346), Argumentationsgeschick und Durchsetzungsvermögen.

In diesem Workshop werden die Leistungs- und Abgrenzungsfragen zu § 6 AsylbLG und § 100 SGB IX dargelegt, um anschließend gemeinsam die Gelingensbedingungen der Leistungsgewährung zu erörtern.

Referentin: Mirjam Schülle, Universität Kassel

Diese Veranstaltung ist aufgrund der großen Nachfrage eine Wiederholung des Workshops vom 26.11.2025.

Die Veranstaltung ist kostenfrei

Mit Dolmetschung in Deutsche Gebärdensprache

Schriftzug DGS und zwei Hände

Anmeldung zur Veranstaltung