Neue Arbeitshilfe für die Beratungspraxis zu der Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG

Standardbild Pressemitteilungen. Zeitung und Kaffeebecher.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine aktualisierte Ausgabe ihrer Arbeitshilfe zur Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine herausgebracht. Grund ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 gemäß § 24 AufenthG.

Die aktualisierte Arbeitshilfe der BAGFW „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung“ gibt der Beratungspraxis konkrete Antworten: Welche Aufenthaltstitel können neben einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthalt möglich? Und unter welchen Voraussetzungen ist der Sprung zur Niederlassungserlaubnis möglich? Die Arbeitshilfe berücksichtigt den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 sowie die Umsetzungshinweise des BMI vom 11.08.2025 und bietet damit eine fundierte Grundlage für die tägliche Beratungsarbeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BAGFW.