Rechtsgutachten: Inklusion und Diskriminierungsschutz im Asylverfahren
Schätzungsweise 10–15 % der weltweit geflüchteten Menschen leben mit einer Behinderung. Auch in Deutschland bilden sie einen relevanten Teil der Schutzsuchenden. Im Asylverfahren werden ihre Bedarfe jedoch häufig nicht erkannt oder nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat teils gravierende Folgen für ihren Zugang zu Schutz und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Verfahren.
Unser neues Rechtsgutachten zeigt, was die UN-Behindertenrechtskonvention für Asylverfahren und Schutzentscheidungen konkret bedeutet: von barrierefreien und bedarfsgerechten Verfahren über die Berücksichtigung behinderungsspezifischer Verfolgung bis zur Anwendung des aus der UN-BRK folgenden behinderungsspezifischen Non-Refoulement-Maßstabs bei der Prüfung von subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten.
Für Beratung, anwaltliche Vertretung und Entscheidungspraxis bietet das Gutachten konkrete rechtliche Argumentationsansätze, einschlägige Rechtsprechung und Herkunftslandinformationen von Handicap International zu Afghanistan, Irak und Syrien.
Die offizielle Vorstellung des Gutachtens erfolgt im Rahmen einer Online-Veranstaltung am 17.09. von 15:00 bis 17:00 Uhr. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.