Selbsthilfegruppe für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine
Nach wie vor erreichen uns täglich zahlreiche Anfragen von hilfesuchenden Menschen mit Behinderung aus der Ukraine. Um möglichst viele Betroffene zu unterstützen, bieten wir Menschen mit chronischen Erkrankung, Behinderung und ihren Angehörigeneinmal im Monat Raum für gemeinsamen Austausch. Diese Initiative zielt darauf ab, Menschen mit ähnlichen Herausforderungen und Anliegen zusammenzubringen, um sich in vertrauensvollen Rahmen gegenseitig zu unterstützen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln.
Die Treffen der Selbsthilfegruppe finden an einem Mittwoch im Monat statt. Das nächste Treffen ist für 18.10.23 um 17 Uhr geplant. Dabei werden wir von Frau Larysa Vorona unterstützt, einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin des Crossroads-Projekts. Frau Vorona weiß aus eigener Erfahrung, wie es ist, eigenes Zuhause zu verlassen und das Leben mit einer Behinderung in einem neuen Land fortzuführen.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Selbsthilfegruppe willkommen zu heißen und gemeinsam eine unterstützende Gemeinschaft aufzubauen.
Weitere Informationen finden Sie im Selbsthilfe- und Unterstützungs-Chat für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine. Für die Teilnahme schreiben Sie eine kurze E-Mail an Alan Dmitriev: a.dmitriev@hi.org
Rückblick auf die Veranstaltung: „Pflege. Wie bekomme ich Hilfe?“
Am Mittwoch, dem 31.05.2023 fand unsere in diesem Jahr bereits zweite Veranstaltung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen aus der Ukraine statt. Diese drehte sich um Fragen rund um das Thema Pflege und Pflegeleistungen.
Der inhaltliche Part wurde vom Pflegestützpunkt Berlin in Kooperation mit den „Interkulturellen Brückenbauer*innen in der Pflege geleistet (IBIP)“. In Ihren informativen aber auch gut zugänglichen Redebeiträgen wurden Themen wie Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und Inanspruchnahme von Leistungsansprüchen in Deutschland beleuchtet, auch praktische Tipps konnten die Teilnehmer*innen mitnehmen. Neben den Vorträgen gab es wieder ausreichend Zeit und Raum für individuelle Fragen.
Wir bedanken uns herzlich bei Tina Westphal und Vivien Schröder (Pflegestützpunktes Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin) und Nilgün Firat (Interkulturellen Brückenbauer*innen in der Pflege (IBIP)) für die gute Zusammenarbeit. Die Präsentation zur Veranstaltung finden Sie weiter unten.
Sie haben Interesse an weiteren Veranstaltungen? Dann melden Sie sich hier für unseren Infobrief an.
Rückblick auf die Veranstaltung: „Anerkennung einer Behinderung in Deutschland“
18. April 2023 fand die kostenlose Online-Informationsveranstaltung für Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und ihre Angehörigen statt, die wir in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Flucht, Migration, Behinderung Köln, von der Diakonie Michaelshoven organisiert haben. In Rahmen der Veranstaltung wurden von Fachreferentin Flucht und BehinderungJessica Schröder (Handicap International e.V.) Themen wie Grad der Behinderung, Schwerbehindertenausweis sowie Beratungsangebote in Deutschland erläutert. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für den fruchtvollen Austausch. Unten befinden sich die Präsentationen, erarbeitet von Wolfram Buttschardt (Diakonie Michaelshoven). Die nächste Veranstaltung zum Thema „Pflege. Wie bekomme ich Hilfe?“ findet bereits 31. Mai statt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wir bieten eine telefonische und kostenlose Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
Wir beraten Sie bei Fragen rund um das deutsche Hilfesystem für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, in Kontakt mit lokalen und passenden Hilfsangeboten zu kommen.
Wir beraten Sie in ukrainischer sowie russischer Sprache. Für andere Sprachen können wir bei Terminvereinbarung einen Dolmetscher hinzuziehen.
Erklärungsvideo zum Thema: Anerkennung einer Behinderung in Deutschland
In einem neuen kurzen Video erklären wir, wie in Deutschland die Anerkennung einer Behinderung erfolgt. Wir informieren darin über die einzelnen Antragsschritte und die richtigen Ansprechpartner.
Die Bescheinigung über einen s.g. „Grad der Behinderung“ ist Voraussetzung für den Erhalt behinderungsspezifischer Teilhabe- und Unterstützungsleistungen. Das Video ist auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch sowie jeweils mit englischen Untertiteln verfügbar.
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Wichtiges Gerichtsurteil für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine
Ukrainische Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX. Das stellt das Sozialgericht Nürnberg fest. Der Bezirk Mittelfranken sah das im Fall eines Kindes mit Downsyndrom anders und lehnte die Anträge der Familie auf Kostenübernahme für den Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte ab, u.a. da kein dauerhafter Aufenthalt vorhanden sei. Der Bezirk bezog sich hierbei auf § 100 Abs. 1 SGB IX. Dort heißt es: „1) Ausländer, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, können Leistungen nach diesem Teil erhalten, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist. Die Einschränkung auf Ermessensleistungen nach Satz 1 gilt nicht für Ausländer, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines befristeten Aufenthaltstitels sind und sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten“. Zur Erläuterung siehe unsere Pressemitteilung hierzu.
Das Gericht urteilte nun: Die für Ukrainer*innen befristete Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren spricht nicht gegen die Prognose eines dauerhaften Aufenthalts. Die Befristung ergibt sich aus europarechtlichen Vorgaben und die Aufenthaltserlaubnis ist zudem verlängerbar. Für die Entscheidung, ob es sich um einen „voraussichtlich dauerhaften“ Aufenthalt im Bundesgebiet handelt, sind daher die Umstände des Einzelfalls maßgeblich: Das Gericht argumentierte: Da die Eltern des Kindes erklärtermaßen keine schnelle Rückkehr anstreben, ist hier von einem dauerhaften Aufenthalt auszugehen und die Familie hat somit einen Leistungsanspruch ohne Ermessen auf Eingliederungshilfe.
Das Gericht kritisierte im Urteil den Landkreis Mittelfranken. Dieser habe nicht versucht zu eruieren, ob bei der Familie individuelle Gründe für einen dauerhaften Aufenthalt sprechen und sei seiner Pflicht zur Amtsermittlung damit nicht nachgekommen. Im Gegenteil argumentierte der Landkreis, dass aufgrund der „nicht zu lange andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen“ keine Prognose hinsichtlich eines dauerhaften Aufenthaltes abgegeben werden könne. Diese Begründung wies das Gericht als „nicht ansatzweise nachvollziehbar“ zurück.
Besonders unverhältnismäßig: Der Landkreis Mittelfranken schlussfolgerte aus einer vorliegenden und in einem „Gebietszentrums für medizinische Genetik und pränatale Diagnostik“ vor Kriegsbeginn ausgestellten Bescheinigung, dass eine Versorgung des Kindes nach hohem Standards im Heimatland sichergestellt ist. Offensichtlich übersehen wurde dabei: Das betreffende medizinische Zentrum liegt aber in einem inzwischen völkerrechtswidrig von Russland annektierten Gebiet und nahe der Kampfzone.
Veranstaltungsankündigung: „Anerkennung einer Behinderung in Deutschland“
Online-Informationsveranstaltung für Geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und ihren Angehörigen
Wann? Dienstag, 18. April 2023 10:00-12:00 Uhr.
Wo? Online via Zoom und oder Telefoneinwahl
Mit einer Veranstaltung zum Thema „Anerkennung einer Behinderung in Deutschland“ setzen wir am 18. April unsere Reihe von Online-Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine und ihren Angehörigen fort.
Die Veranstaltung soll geflüchteten Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine die Möglichkeit geben, sich mit dem System der Feststellung des Grades der Behinderung und der Beantragung der staatlichen Anerkennung vertraut zu machen. Darüber hinaus soll die Veranstaltung praktische Hinweise geben, wie und wo geflüchtete Menschen Beratungsstellen finden, die bei der Beantragung unterstützen.
Die Veranstaltung wird von Dolmetscher*innen auf Ukrainisch und Russisch sowie durch ukrainische Gebärdensprachdolmetscher*innen und in Schriftdolmetschung übersetzt.
Viel gibt es zu tun, einiges wurde erreicht – ein Rückblick auf die Vernetzungskonferenz
In einer großen Onlinekonferenz am 6. Dezember 2022 blickte Handicap International gemeinsam mit Betroffenen, Politiker*innen und Organisationen der Behindertenhilfe auf das Fluchtjahr 2022 zurück. Millionen Ukrainer*innen hatten ihr Land verlassen, davon vermutlich ein Zehntel mit einer Behinderung.
Wie erging es den Geflüchteten mit einer Behinderung, die nach Deutschland gekommen waren?
Wie engagierten sich Organisationen der Behindertenhilfe für die Geflüchteten?
Wie blickt die Politik auf den Aufnahmeprozess in Deutschland?
Und welche – dies war die Leitfrage der Konferenz – Erfahrungen mit der Aufnahme geflüchteter Menschen mit einer Behinderung lassen sich für die Aufnahme anderer geflüchteter Menschen mit Behinderung nutzbar machen?
Erfahrungsberichte
Die Konferenz begann mit den Erfahrungsberichten von drei geflüchteten Menschen, die selbst eine Behinderung haben, oder deren Angehöriger eine Behinderung hat.
Impulsvorträge
In zwei Impulsvorträgen zu politischen Handlungsfeldern und Verbesserungsbedarfen kamen Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus zu Wort. Jürgen Dusel sprach über die fehlenden Identifizierungsverfahren bei der Ankunft geflüchteter Menschen mit einer Behinderung in Deutschland und deren Notwendigkeit, er lobte das zivilgesellschaftliche Engagement und wies auf erste Verbesserungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen hin.
Staatsministerin Reem Alabali-Radovan bedankte sich zuerst für das zivilgesellschaftliche Engagement. Wie Jürgen Dusel bemängelte sie die unzureichende Identifizierung der Bedarfe vulnerabler Gruppen unter den Geflüchteten. Sie wünschte sich, dass geflüchtete Menschen mit Behinderung bessere Zugänge zu wichtigen Leistungen erhalten und unterstrich die Bedeutung von Qualifizierung als wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
Podiumsgespräch
Im Podiumsgespräch diskutierten die Politiker*innen Takis Mehmet Ali, MdB (SPD-Fraktion im Bundestag), Muhanad Al-Halak, MdB (FDP-Fraktion im Bundestag), Corinna Rüffer, MdB (Bündnis 90/Die Grünen – Fraktion im Bundestag) sowie Wolfgang Rombach (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) mit Harald Löhlein, Abteilungsleiter Migration beim Paritätischen Gesamtverband und Prof. Dr. Gerhard Trabert von Ambulanz ohne Grenzen die Frage:
„Zehntausende Menschen mit Behinderung aus der Ukraine fliehen 2022 nach Deutschland – Welche Erkenntnisse ergeben sich für eine Aufnahme geflüchteter Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen in Deutschland?“
Eine ausführliche Vorstellung der Diskussion folgt in der Dokumentation zur Konferenz Anfang 2023.
Vorstellung ausgewählter Initiativen
Am Nachmittag stellten sich Initiativen und Organisationen vor, die bei der Evakuierung, Unterbringung, Beratung und Unterstützung geflüchteter Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und darüber hinaus tätig sind. Sie berichteten von der Ankunft der Menschen, von den Herausforderungen bei der Aufnahme, von dem, was die Einrichtungen für die Aufnahme bereitstellen konnten.
Die Konferenz endete mit einem Blitzlicht auf die Workshops, die kurz zuvor in break out rooms stattgefunden hatten, und einer Zusammenfassung des Tages.
Die gesamte Konferenz sowie weiterführende Informationen veröffentlicht Crossroads im neuen Jahr.
Handouts zur Informationsveranstaltung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine: »Mit einer Behinderung in Deutschland« – Teil 1 und Teil 2
Teil 1: Wie erhalte ich Pflegeleistungen? Wie erhalte ich Mobilitätshilfen?
Das System der deutschen Behindertenhilfe / Німецька система надання допомогиособам з інвалідністю / Немецкая система оказания помощи лицам с инвалидностью
Referent: Klaus Lerch, Referent »Teilhabe von Menschen mit Behinderung«, Der Paritätische Bayern
Mobilitätshilfen und deren Beantragung / Допомiжнi засоби пересування та їх застосування / Вспомогательные средства передвижения и подача заявления заявление на их получение
Referentin: Lina Lachmann, Diplom-Philologin, Diplom-Sozialarbeiterin, Mitarbeiterin der Landeshauptstadt Hannover, hypnosystemische Beraterin mit dem Schwerpunkt Antidiskriminierung, Lehrbeauftragte an der Hochschule Hannover und selbst betroffene schwerbehinderte Referentin für menschenrechtbasierte Behindertenpolitik
Teil 2: Medizinische Versorgung und Erhalt von Hilfsmitteln über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
Impulsvortrag zu Hilfsmitteln
Referentin: Lina Lachmann, Diplom-Philologin, Diplom-Sozialarbeiterin, Mitarbeiterin der Landeshauptstadt Hannover, hypnosystemische Beraterin mit dem Schwerpunkt Antidiskriminierung, Lehrbeauftragte an der Hochschule Hannover und selbst betroffene schwerbehinderte Referentin für menschenrechtbasierte Behindertenpolitik
Crossroads bringt in einer Onlinekonferenz zivilgesellschaftliche Akteure, Politik und Fachkräfte zusammen
Das Projekt »Crossroads« von Handicap International veranstaltet am 6. Dezember 2022 eine Onlinekonferenz, bei der sich Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung und Akteure der Behindertenhilfe informieren, austauschen und vernetzen können. Die Veranstaltung ist wesentlich für die Aufnahme geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Erfahrungen mit der Aufnahme geflüchteter Ukrainer*innen mit Behinderung in Deutschland,
die gesetzliche Rahmung eines Aufenthaltes dieser Gruppe in Deutschland,
Impulse für politische Handlungsfelder und Verbesserungsbedarfe,
Erkenntnisse von Organisationen der Behindertenhilfe, Verwaltung und Politik aus den Erfahrungen mit der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter mit Behinderung,
die Nutzbarmachung der Erkenntnisse für die Verbesserung des Aufnahmeprozesses für alle geflüchteten Menschen, die eine Behinderung haben,
die Organisationen und Initiativen, die sich engagiert in die Evakuierung, Unterbringung, Beratung und Unterstützung ukrainischer Geflüchteter mit Behinderung einbringen.
Gesprächsformate sind eine Podiumsdiskussion mit Politiker*innen, Vertreter*innen des BMAS, des Paritätischen und von Ambulanz ohne Grenzen, aber auch Arbeitsgruppen und Impulsvorträge von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Reem Alabali-Radovan, der Bundesintegrationsbeauftragten, sowie Workshops für die Vernetzung bietet das Programm.
Die Veranstaltung wird simultan ins Ukrainische, Russische, Englische, Arabische sowie in Farsi (bei Bedarf) übersetzt. Außerdem übersetzen Gebärdendolmetscherinnen in deutsche und ukrainische Gebärdensprache. Schriftdolmetscherinnen übernehmen die deutsche und russische Schriftdolmetschung.
Verbesserungen auch für nichtukrainische Geflüchtete nutzbar machen
»Seit dem 24. Februar 2022 gibt es vonseiten der Behindertenhilfe, der Sozialverbände und von vornehmlich ehrenamtlich geführten Initiativen ein enormes Engagement für die Menschen, die aus der Ukraine flüchten und eine Behinderung haben«, sagt Dr. Susanne Schwalgin, Leitung des Projektes Crossroads. »Die geplante Konferenz wird ein Forum sein, in dem die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Akteure, Fachkräfte und Ehrenamtlichen sichtbar werden wird.« Aber nach acht Monaten Krieg und Flucht nach Deutschland gehe es nun auch darum, den Blick zu weiten und die Verbesserungen, die unter anderem durch Anpassungen des gesetzlichen Rahmens, in dem die Aufnahme der Geflüchteten erfolgt, auf Geflüchtete zu übertragen, die nicht aus der Ukraine kommen. Denn für die gelte bislang weiterhin das Asylbewerberleistungsgesetz, das eine menschenwürdige Versorgung geflüchteter Menschen mit Behinderung nicht erlaube (siehe »Da sind eklatante Lücken in der Versorgung von Geflüchteten mit Behinderung«). »Hier wollen wir schauen, welche Erfahrungen und Erkenntnisse aus der aktuellen Fluchtbewegung wir nutzen können, um die Lage geduldeter und asylsuchender Menschen zu verbessern«, sagt Karsten Dietze, Referent bei Handicap International. Dafür wird im Rahmen der Veranstaltung ein Vergleich angestellt: zwischen der Aufnahme und Situation geflüchteter Menschen mit Behinderung aus der Ukraine und der Aufnahme und Situation der gleichen Personengruppe aus Ländern wie Syrien oder aus afrikanischen Ländern.
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine wurden in Deutschland Stand Oktober 2022 laut Bundesinnenministerium mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus der Ukraine registriert. Geschätzt 10 bis 15 Prozent von ihnen haben eine Behinderung. Die Behinderung kann angeboren sein, sie kann aber auch erworben sein, zum Beispiel durch den Krieg oder durch einen Unfall. Menschen mit einer Behinderung benötigen barrierearmen/-freien Wohnraum, eine medizinisch-therapeutische Versorgung, Hilfsmittel wie einen Rollstuhl, Prothesen oder Hörhilfen und die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Diese Leistungen erbringt Deutschland für geflüchtete Menschen mit Behinderung oftmals nicht, Grund dafür ist die Gesetzeslage oder Behörden, die bei der Bewilligung von Leistungen oftmals gegen die unterstützungsbedürftigen Menschen entscheiden. Weiterhin ursächlich für die mangelhafte, sogar menschenunwürdige Behandlung der geflüchteten Menschen mit Behinderung ist die fehlende Identifizierung der Bedarfe dieser Menschen bei der Aufnahme, sobald die Leute in Deutschland eintreffen. Handicap International weist seit langem auf diesen Missstand und dessen Konsequenzen für die Betroffenen hin (zum Beispiel hier).