GEAS-Umsetzungsgesetze – Handicap International e. V. (HI) warnt: Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen werden vernachlässigt.

Standardbild Pressemitteilungen. Zeitung und Kaffeebecher.

Berlin, 26.02.2026 – Morgen, am 27.02.2026, sollen die GEAS-Umsetzungsgesetze im Bundestag verabschiedet werden. Für geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland bedeutet die Reform Verschärfungen ohne angemessenen Schutz und ohne verlässliche Deckung von Bedarfen in Bezug auf Versorgung und Teilhabe. Trotz intensiver Warnungen von Handicap International e. V. Crossroads werden zentrale europa- und menschenrechtliche Garantien unzureichend umgesetzt.

„Das Parlament hätte den Kurs der Bundesregierung korrigieren können. Diese Chance wurde vertan“, erklärt Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V. „Bewegungsbeschränkungen, die faktisch Haft bedeuten, bleiben für Menschen mit Behinderungen zulässig. Das gefährdet ihre Diagnostik und Versorgung. Sie können ihr Recht auf Gesundheit und ein faires Asylverfahren auf diese Weise kaum wahrnehmen.“

Lückenhafte Umsetzung und fehlende Identifizierung

Schutzgarantien für Menschen mit Behinderungen aus der neuen EU-Aufnahmerichtlinie sind nur lückenhaft oder gar nicht umgesetzt. Klare gesetzliche Vorgaben zu einem verbindlichen und effektiven Mechanismus zur Feststellung besonderer Vulnerabilitäten fehlen weiterhin. Ohne eine systematische Identifizierung bleiben Behinderungen häufig unerkannt – mit direkten Folgen für Unterbringung, Versorgung und Verfahrensgarantien.

HI – Crossroads fordert die Bundesländer und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, ihrerseits der Verantwortung bei der GEAS-Umsetzung gerecht zu werden. Die Ansprüche geflüchteter Menschen mit Behinderungen aus den europarechtlichen Vorgaben und der UN-BRK sind konsequent umzusetzen.