Handicap International e. V. (HI) warnt vor Ausschluss ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen aus dem Sozialrecht.

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Berlin, 19.02.2026 – Kurz vor dem vierten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine soll am Montag, 23. Februar, die Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bundestag stattfinden. Handicap International e. V. – Crossroads kritisiert den geplanten Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vor allem für Menschen mit Behinderungen würde dies einen stark eingeschränkten Zugang zu Versorgung und Pflege sowie einen faktischen Ausschluss aus Teilhabeleistungen bedeuten.

Seit Beginn des Krieges 2022 haben über 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die nach dem 31. März 2025 erteilt wurde, sowie neu ankommende Ukrainer*innen künftig Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

„Am Jahrestag des Krieges brauchen aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit Behinderungen Stabilität und verlässliche Unterstützung und nicht eine Rückstufung in ein System mit strukturellen Versorgungslücken”, betont Sophia Eckert, politische Referentin im Programm Crossroads von Handicap International e. V.

„Wenn eine Operation, die vor Erblindung schützt, wegen des Wechsels ins AsylbLG plötzlich nicht mehr durchgeführt werden kann, wird deutlich, was hier auf dem Spiel steht. Das Gesetzesvorhaben ist ein Bruch mit dem Anspruch auf gleiche Würde und Existenzsicherung”, so Eckert weiter.

Gefährdung des Zugangs und der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine

Das AsylbLG wird den verfassungsrechtlichen Mindeststandards wie dem Existenzminimum, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nicht gerecht. Für Menschen mit Behinderungen hätte das gravierende Folgen. Pflegegeld, behinderungsbedingte Mehrbedarfe, passende Hilfsmittel und Zugang zur Eingliederungshilfe würden Schutzberechtigten aus der Ukraine nicht mehr oder nur noch nach langwierigen Widerspruchs- und Klageverfahren gewährt.

Handicap International e. V. – Crossroads fordert den Gesetzgeber auf, den geplanten Rechtskreiswechsel zu stoppen und die Versorgung ukrainischer Geflüchteter mit Behinderungen zu sichern.