Appell von Handicap International, Landesbehindertenbeauftragte und Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderung an Länder, Kommunen und Städte

Grundlegende Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderung müssen in Deutschland angewendet werden!

In einem gemeinsamen Appell weisen Handicap International, mehrere Landesbehindertenbeauftragte und eine Vielzahl Wohlfahrtsverbände und Fachverbände für Menschen mit Behinderung auf die mangelhafte Anwendung grundlegender Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderung hin. Der größte Kritikpunkt der Organisationen ist die unzureichende Identifizierung von Unterstützungsbedarfen bei der Ankunft der Geflüchteten in Deutschland. Infolgedessen werden Hilfsbedarfe oft nicht erkannt, was sich insbesondere auf den Erhalt von Hilfsmitteln oder die Entscheidung über Wohnort und -form auswirkt.

Die letzte große Fluchtbewegung nach Deutschland hält noch an, da zeigen sich Ungerechtigkeiten im Umgang mit den Geflüchteten: Wer aus der Ukraine geflüchtet ist, fällt in Deutschland in den Rechtskreis des SGB II und XII. Wer aus anderen Ländern flüchtet, wird in Deutschland dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zugeordnet. Während geflüchtete Menschen aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen müssen und Zugang zur Grundsicherung und zu Sozialleistungen sowie zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse haben, erhalten Geflüchtete aus anderen Ländern nur eine Minimalversorgung. Gerade beim Zugang zu wichtigen Leistungen haben es letztere sehr viel schwerer, zum Beispiel bei der medizinischen Versorgung, bei Hilfsmitteln und Teilhabeleistungen. Zudem müssen sie in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, die oft nicht bedarfsgerecht sind.

Gemeinsamer Appell 

des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung des Saarlandes, der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Hamburg, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holstein

sowie von

AWO Bundesverband e. V., Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF), Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP), Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte, Menschen e. V. (bvkm), Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB), Der Paritätische Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V. – Generalsekretariat (DRK), Handicap International e. V. (HI), Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), LIGA Selbstvertretung, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST)

Forderungen der Initiatoren

Behinderungsspezifische Schutz- und Teilhabebedarfe müssen bei der Ankunft geflüchteter Menschen identifiziert und in der Folge berücksichtigt werden.

Für schutzsuchende Menschen mit Behinderungen muss die Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen massiv verkürzt und im Bedarfsfall ganz aufgehoben werden. 

Schutzsuchende Menschen mit Behinderung müssen Zugang zu Hilfsmitteln, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Teilhabeleistungen erhalten.