Crossroads im Bundestag zum GEAS: Geflüchtete mit Behinderungen benachteiligt
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Berlin, 3.11.25 – Heute fand im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) statt. Unsere politische Referentin für Flucht und Migration, Sophia Eckert, war als Sachverständige benannt.
Eckert mahnte in ihrer Rede: Die geplanten Gesetzesänderungen drohen, grundlegende Menschenrechte zu verletzen und besonders schutzbedürftige geflüchtete und migrierte Menschen mit Behinderungen zu übergehen. Etwa zehn bis fünfzehn Prozent aller Geflüchteten in Deutschland leben mit einer Behinderung oder mehr. Insbesondere bei psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) oder Depression seien die Tendenzen steigend. „Behinderung im Kontext von Flucht ist keine Randerscheinung“, betont Eckert. Dennoch fehle es im aktuellen Gesetzentwurf an wirksamen Schutzgarantien für vulnerable Personen, wie sie europäisches und internationales Recht verlangen.
Eckert kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Entwurf zentrale menschenrechtliche Verpflichtungen missachte. Im Einzelnen:
- Schutzgarantien aus der EU-Aufnahmerichtlinie bleiben weitgehend unberücksichtigt.
- Leistungseinschränkungen und Haftregelungen widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
- Sonderunterkünfte mit Bewegungsbeschränkungen gefährden die Teilhabe und Würde von Menschen mit Behinderungen.
In ihrer Stellungnahme formulierte Eckert drei zentrale Forderungen an den Gesetzgeber:
- Systematische Bedarfsermittlung: Schutz- und Unterstützungsrechte sind wirkungslos, wenn Bedarfe nicht identifiziert werden. Die Bedarfsermittlung muss als staatliche Pflicht formuliert sein und – und ohne Beteiligung der Polizei und mit Rechtsbehelf erfolgen.
- Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes: Der Leistungsentzug ist, vor allem bei Dublin-Fällen, verfassungs- und völkerrechtswidrig und mussgestrichen werden. Bedarfsdeckende Leistungen, auch zur Teilhabe, sind sicherzustellen.
- Keine Haft und Bewegungsbeschränkungen: Für Menschen mit Behinderungen sind diese Maßnahmen unvereinbar mit ihren Grund- und Menschenrechten.
„Der Gesetzgeber ist nun gefragt, diesen Missstand in der Umsetzung so weit wie möglich zu beheben“, schloss Eckert.
GEAS-Sachverständigensitzung im Deutschen Bundestag in voller Länge
(Externer Link zur Seite des Deutschen Bundestags)