Das Hilfesystem für Familienangehörige von Kindern mit Behinderung

Familien von Kindern mit Behinderung erhalten staatliche Hilfen. Staatliche Hilfe bedeutet, dass es Angebote gibt, mit denen Behörden, Ämter und Einrichtungen Kinder mit Behinderung unterstützen. Die Angebote sollen den Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, und sie sollen die Familien vor allem in den ersten Lebensjahren des Kindes unterstützen.
Manche Leistungen sind speziell für Kinder mit Behinderung und ihre Familien. Dazu gehören die Frühförderung, Hilfs- und Heilmittel, Pflege- und Assistenzleistungen. Andere Leistungen erhalten alle Familien – auch wenn ihr Kind keine Behinderung hat, zum Beispiel die kostenlosen Kinder-Vorsorge-Untersuchungen („U-Untersuchung“) oder das Kindergeld.

Broschüre

Wir geben dir in dieser Broschüre einen Überblick über die Rechte von dir und deinem Kind und über die finanziellen Hilfen. Außerdem stellen wir dir Bildungsangebote von Schulen für Kinder mit Behinderung vor. Zuletzt erklären wir, was eine gesetzliche Betreuung ist.
Es gibt Rechte und staatliche Hilfen, die allen Menschen mit Behinderung zustehen: Kindern und Erwachsenen. Wir zeigen dir vor allem die staatlichen Hilfen für Kinder mit Behinderung und ihre Familien. Aber wir informieren dich auch, in welchen Broschüren du etwas über Hilfen erfährst, die allen Menschen mit Behinderung zustehen. Außerdem beschreiben wir staatliche Hilfen , die alle Kinder erhalten können – mit oder ohne Behinderung.

Verweisberatung

Wir bieten eine telefonische und kostenlose Erst- und Orientierungsberatung für geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

Wir beraten Sie bei Fragen rund um das deutsche Hilfesystem für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, in Kontakt mit lokalen und passenden Hilfsangeboten zu kommen.