© Mariia Vishedska
Fragen und Antworten für geflüchtete
Menschen aus der Ukraine
Täglich erhält Crossroads telefonisch oder per E-Mail Fragen von Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zu Hilfeleistungen für geflüchtete Menschen mit Behinderung in Deutschland.
FAQ
Bei Fragen rund um das Hilfesystem für Menschen mit Behinderung in Deutschland, zu Anträgen oder Hilfeleistungen raten wir Ihnen, eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Gern können Sie sich an unsere Erst- und Orientierungsberatungsstelle wenden, wo wir erste Fragen beantworten und eine passende Beratungsstelle für Sie suchen, die Sie weiter begleitet.
In Deutschland gibt es viele sich unterscheidende Beratungsstellen, die Sie vor Ort unterstützen können, so z.B.:
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderung
Hier finden sie EUTB-Beratungsstellen: Beratungsangebote der EUTB | www.teilhabeberatung.de
Bundesverband für Körper-und Mehrfachbehinderte Menschen e.V.:
Mitgliedsorganisationen | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
Bundeskontaktstelle des DRK:
Bundeskontaktstelle - Aktuelles - DRK Wohlfahrtspflege (drk-wohlfahrt.de)
Caritas
Hier können Sie sich online beraten lassen:
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/anleitung
Diakonie
Hier können Sie Beratungsangebote suchen:
Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Migrationsberatungsstellen hin:
Beratungsstellen in Ihrer Nähe
Nutzen Sie für Ihre Suche diese Karte: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband:
Landesvereine - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (dbsv.org)
Deaf Refugees Welcome:
Deafrefugees. Netzwerk für die taube Geflüchteten.
Lebenshilfe e.V.:
Hier bekommen Eltern von Kindern mit Behinderung eine Beratung:
Die Lebenshilfe in der Nähe | Standorte in Deutschland | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
BAG Selbsthilfe – Linksammlung:
Linksammlung für Geflüchtete aus der Ukraine | BAG Selbsthilfe (bag-selbsthilfe.de)
In Bezug auf Sozialleistungen zur Lebensunterhaltssicherung
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung haben Anspruch darauf, Bürgergeld vom JobCenter oder Hilfe zum Lebensunterhalt /Grundsicherung vom Sozialamt zu erhalten.
Entscheidender Faktor dafür, bei welcher der beiden Institutionen man im Endeffekt landet, ist, ob man erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig ist. Die Erwerbsfähigkeit ist gesetzlich geregelt. Laut Gesetz (§ 8 SGB II) ist man dann nicht erwerbsfähig, wenn man „wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“
Das heißt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund Ihrer Behinderung keine 3 Stunden am Tag und 15 Stunden in der Woche einer Lohnarbeit nachgehen können und das für mind. 6 Monate, sind Sie nicht erwerbsfähig, Dann bekommen Sie Hilfe zum Lebensunterhalt /Grundsicherung vom Sozialamt. Wenn es auf Sie nicht zutrifft, gelten Sie als erwerbsfähig. In dem Fall ist das JobCenter für Ihre Lebensunterhaltssicherung zuständig.
Die Anerkennung einer Behinderung erfolgt in Deutschland über die Ausstellung eines s.g. Grad der Behinderung. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Das Amt entscheidet auf der Basis von ärztlichen Attesten, die Sie Ihrem Antrag beilegen müssen. Die Atteste erhalten Sie bei den entsprechenden Ärzten in Deutschland im Rahmen medizinischer Untersuchungen. Ärztliche Unterlagen, die Sie bereits bei sich haben, bringen Sie am besten mit.
Sollten Sie Atteste aus Ihrem Herkunftsland mitgebracht haben, müssen diese für die Antragsstellung übersetzt werden. Normalerweise muss das durch beglaubigte Übersetzer erfolgen. Manche Ämter akzeptieren aber auch bezeugte Übersetzungen. Das bedeutet, dass zwei Muttersprachler*innen, die am besten bei offiziellen Beratungsstellen arbeiten, neben der Übersetzung mit ihrer Unterschrift bezeugen, dass die Übersetzung stimmt.
Haben Sie eine Bescheinigung über einen Grad der Behinderung erhalten, können Sie auf dieser Basis Hilfsmittel oder andere Unterstützungsleistungen erhalten. Diese müssen Sie aber jeweils extra beantragen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Video:
Hilfsmittel sind sächliche, materielle und technische Produkte, die Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen im Alltag helfen sollen.
In meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten für Hilfsmittel. Die Entscheidung der GKV über einen Antrag auf Hilfsmittel muss zügig, spätestens jedoch drei Wochen nach Antragseingang erfolgen. Eine gutachtliche Prüfung verlängert diese Frist auf fünf Wochen.
Das Hilfsmittel wird entweder von der GKV selbst gekauft oder leihweise zur Verfügung gestellt, oder die Kosten für das Hilfsmittel werden übernommen. Hochwertige technische Produkte wie z.B. Rollstühle, Beatmungsgeräte, Kommunikationshilfen werden oft leihweise zur Verfügung gestellt. Am Ende des Nutzungszeitraums gehen leihweise abgegebene Hilfsmittel zurück in den Gerätepool der Krankenkasse. Es besteht kein Anspruch auf eine Versorgung mit neuen Geräten.
Es ist wichtig zu beachten, dass man beim Hilfsmittel eine Zuzahlung leisten muss; Kinder und Jugendliche sind jedoch von der Zuzahlung grundsätzlich befreit.
Manchmal finanzieren mehrere Stellen den Hilfebedarf einzelner Menschen. Sie müssen bei der Antragstellung keine Sorgen haben. Falls Sie nicht wissen, wer für die Hilfsmittel zuständig ist, muss der Empfänger Ihres Antrages diesen selbstständig an den richtigen Leistungsträger weiterleiten.
Brauchen Sie Unterstützung beim Antrag oder haben Sie allgemeine Fragen zur Leistung? Wenden Sie sich an Unabhängige Patientenberatung Deutschland, einen Pflegestützpunkt oder eine andere der oben genannten Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Mit dem Schwerbehindertenausweis erhalten Sie je nach Schwere Ihrer Behinderung s.g. Nachteilsausgleiche, zum Beispiel Steuererleichterungen, billigeres Fahren mit Nahverkehrsmitteln. Allerdings müssen Sie die meisten Hilfsmittel und Unterstützungsleistungen unabhängig vom Schwerbehindertenausweis beantragen. Ein Schwerbehindertenausweis kann bei der Beantragung anderer Hilfen aber helfen.
Einen Antrag können Sie bei Versorgungsämtern stellen. Die Versorgungsämter finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Präsentation unserer Veranstaltung zum Thema: Schwerbehindertenausweis
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Sie grundsätzlich freie Arztwahl. Das heißt Sie können sich frei aussuchen, zu welchem Arzt/ welcher Ärztin Sie gehen möchten. Voraussetzung ist, der Arzt/ die Ärztin muss zur Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung berechtigt sein. Eine Überweisung vom Hausarzt für einen Facharztbesuch ist nicht zwingend notwendig. Es ist empfehlenswert einen Hausarzt/ eine Hausärztin in Ihrer Nähe zu suchen.
Sie können auch die Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung nutzen, um einen Arzt/ eine Ärztin Ihres Vertrauens zu finden. Vorteil dieser Webseite ist, dass Sie oben links (unter dem Globussymbol) nach Ärzten suchen können, die Ihre Sprache sprechen (z.B. Ukrainisch).
Wie vereinbare ich einen Termin?
Haben Sie Ihren Wunscharzt/ Ihre Wunschärztin, vereinbaren Sie einen Termin telefonisch bzw. gehen Sie in der Praxis vorbei. Um einen Arzt- oder Therapietermin direkt online zu buchen, können Sie auch die Online-Buchungsplattform Doctolib nutzen. Hier müssen Sie sich allerdings registrieren, um einen Termin zu bekommen.
Akute Beschwerden
Viele Arztpraxen bieten offene Sprechstunden für akute Fälle. Wenn Sie dringend eine Behandlung bzw. Untersuchung benötigen, können Sie auch direkt zum Arzt/ zur Ärztin gehen. Beachten Sie, dass Akutsprechstunden meistens vormittags angeboten werden, je früher Sie erscheinen, desto höher ist die Chance reinzukommen. Rechnen Sie auch mit längeren Wartezeiten.
Ihr Termin liegt weit in der Zukunft
Es kommt vor, dass man für einen Termin beim Facharzt mehrere Monate warten muss. Wenn Ihnen das zu lange dauert, weil Sie z.B. Schmerzen haben, können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst nutzen. Diesen erreichen Sie rund um die Uhr telefonisch unter 116 117, online oder über die App 116117. So können Sie einen Termin innerhalb von 35 Tagen, im Akutfall spätestens am Folgetag erhalten.
Wenn Sie über den ärztlichen Bereitschaftsdienst Termine buchen, benötigen Sie für bestimmte Facharzttermine eine Überweisung von Ihrem Hausarzt, welcher die Dringlichkeit Ihres Anliegens belegen muss. Mit der Überweisung erhalten Sie einen Vermittlungscode, den Sie bei der Terminbuchung online in ein Formular einfügen bzw. am Telefon mitteilen.
Für Akutfälle sowie Termine beim Hausarzt, Gynäkologen, Augenärzten, Kinder- und Jugendärzten und in einigen Fällen für Termine beim Psychotherapeuten brauchen Sie keine Überweisung vom Hausarzt!
Beachten Sie, dass Sie mit diesem Service keine Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene buchen können.
Beratung- und Informationsangebot der UPD und Arztsuche
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kann Sie dabei unterstützen einen Arzt / eine Ärztin oder eine Klinik in Ihrer Nähe zu finden oder Fragen rund um das Thema medizinische Versorgung zu beantworten. Sie beraten in mehreren Sprachen, unter anderem auf Russisch unter der Telefonnummer 0800 011 77 24 von Mo bis Fr von 08:00 bis 20.00 Uhr und samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Ihr Beratung- und Informationsangebot ist kostenfrei und deckt ein breites Spektrum an gesundheitlichen und gesundheitlich rechtlichen Fragen ab.
Alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine haben das Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Wenn Sie noch nicht krankenversichert sind, haben sie dennoch Anspruch auf medizinische Leistungen. In diesen Fällen bezahlen staatliche Stellen wie das Sozialamt oder das Gesundheitsamt die gesundheitliche Versorgung. Die Sozialämter geben in der Regel "Behandlungsscheine" aus, die die Betroffenen dann beim Arzt vorlegen. Die Kosten für die Behandlung und notwendige Medikamente werden dann durch das Sozialamt bezahlt. Finden Sie das zuständige Sozialamt hier.
Nach dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder einer Fiktionsbescheinigung empfehlen wir Ihnen, sich so schnell wie möglich an einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wenden, um eine Versicherung zu beantragen. Damit bekommen Sie alle Ihnen zustehende medizinische Leistungen. Die Kosten trägt Ihr Leistungsträger: Jobcenter bzw. Sozialamt.
Sie können die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse Ihrer Wahl auch beantragen, bevor Sie sich an Ihr Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Die Mitgliedsbescheinigung reichen Sie dort dann einfach vor. Alternativ können Sie auch einen Mitgliedsantrag Ihrer Wunschkrankenkasse zum Jobcenter oder Sozialamt mitnehmen.
Es gibt über 80 verschiedene Krankenkassen, die als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung fungieren. Die Wahl einer Krankenkasse ist jedoch unkompliziert, da alle Krankenkassen einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen. Die von Ihnen gewählte Krankenkasse stellt Ihnen eine Gesundheitskarte aus, mit der Sie sämtliche regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Arztpraxen, Krankenhäusern und bei Pflegebedürftigkeit erhalten können.
Mehr Informationen dazu hier.
Wenn Sie Pflege benötigen, müssen Sie einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt beauftragt dann eine*n Gutachter*in, damit diese Fachkraft den Pflegegrad feststellt. Zwei Jahre später ist die Krankenkasse zuständig. Manchmal wollen die Sozialämter eine Ablehnung der Krankenkassen sehen. Es kann also sein, dass Sie dort ebenfalls einen Antrag stellen müssen.
Es gibt je nach Größe des Pflegebedarfes fünf Pflegegrade. Wenn Sie mit dem zugewiesenen Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie dagegen innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie sich von einer Beratungsstelle beraten lassen. In vielen Bundesländern gibt es sogenannte Pflegestützpunkte, die dabei helfen können. Hier kann man danach suchen:
https://www.zqp.de/beratung-pflege/
Mehr zum Thema Pflege finden Sie in der Präsentation: PP-Praesentation_Handicap-eV_OeA-fuer-ukainisch-Gefluechtete_31.05.2023
In Deutschland gibt es verschiedene Unterstützungsleistungen für Kinder mit Behinderung, die darauf abzielen, deren Inklusion, Teilhabe und Entwicklung zu fördern. Unter diesen Leistungen sind: Frühförderung für Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen; Inklusionskindergärten und Schulen; Pflegeleistungen, Eingliederungshilfe wie z.B. Assistenzleistungen, Hilfsmittel, Therapien und persönliche Unterstützung etc.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterstützungsleistungen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie der Art und Schwere der Behinderung, dem Alter des Kindes und dem Wohnort. Die jeweiligen Zuständigkeiten und Ansprechpartner*innen können in den einzelnen Bundesländern variieren. Eine Vielzahl an Leistungen kommen in Betracht, etwa von den Kranken- und Pflegekassen, vom Sozialamt, vom Versorgungsamt oder von den Familienkassen. Familien sollten sich daher an die zuständigen Behörden, Sozialämter oder Beratungsstellen wenden, um Informationen über die individuellen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Kind zu erhalten.
Die Helpline Ukraine bietet kostenfreie Beratung für geflüchtete ukrainische Kinder, Jugendliche und Ihre Eltern. Die Helpline Ukraine ist unter der Telefonnummer 0800 500 225 0 montags bis freitags von 14:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Die Beratung ist vertraulich und erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache. Die Beraterinnen und Berater hören zu und unterstützen geflüchtete ukrainische Kinder, Jugendliche, deren Eltern sowie weitere Angehörige bei aktuellen Sorgen und Themen, die sie bewegen.
Weitere Beratungsstellen sind z.B.:
Beratung für Kinder- und Jugend-Rehabilitation (caritas.de)
Die Lebenshilfe in der Nähe | Standorte in Deutschland | Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Beratungsangebote der EUTB | www.teilhabeberatung.de
Muss ich die gesetzliche Betreuung für mein Kind mit Behinderung beantragen? Reicht eine Übersetzung für die Bestätigung der Bevollmächtigung?
Eine gesetzliche Betreuung wird erst dann notwendig, wenn Ihr Kind mit Behinderung volljährig ist. Vorher sind Sie erziehungsberechtigt und damit automatisch bevollmächtigt.
Wenn Kinder volljährig werden, können Eltern die Betreuung übernehmen. Das kann dem Amtsgericht mitgeteilt werden.
Eine gesetzliche Betreuung wird dann nötig, wenn eine volljährige Person sich teilweise nicht oder gar nicht um ihre Angelegenheiten kümmern kann (Geld, Papiere, Bürokratie).
Über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung entscheidet das Amtsgericht nach einem Gutachten.
Für geflüchtete Menschen mit Behinderungen aus der Ukraine gibt es spezielle Sprachkurse, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Integrationskurse an, die auch für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen geeignet sind. Diese Kurse werden darauf ausgerichtet, die individuellen Herausforderungen der Teilnehmer zu berücksichtigen und eine maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten. Zusätzlich dazu bieten andere Organisationen wie das Paritätische Bildungswerk Bremen spezielle Sprachkurse für blinde Menschen an, während WBS TRAINING Weiterbildungen für hörbeeinträchtigte Menschen anbietet.
Wieviel Sprachkursstunden werden mir von wem bezahlt?
Die Sprachkursstunden werden vom BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) finanziert. Wenn Sie als ukrainischer Kriegsflüchtling in Deutschland anerkannt sind, können Sie an Integrationskursen teilnehmen, die aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs bestehen. Der Integrationskurs umfasst Unterrichtsstunden, die bei Bedarf um weitere 300 Stunden ergänzt werden können. Der Berufssprachkurs, der auf den Integrationskurs aufbaut und Sie auf die Arbeitswelt in Deutschland vorbereitet, umfasst je nach Sprachniveau ebenfalls eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden. Bei beiden Kursen entstehen Ihnen keine Kosten, es sei denn, Sie sind von der Zahlung befreit.
Werde ich verpflichtet, einen Sprachkurs zu absolvieren?
Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist für ukrainische Kriegsflüchtlinge freiwillig, aber empfehlenswert, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und sich besser in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Gleiches gilt für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs, der sinnvoll ist, wenn Sie eine berufliche Qualifikation erwerben oder anerkennen lassen wollen oder wenn Sie eine Ausbildung oder eine Arbeit suchen.
Wer ist zuständig?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die zuständige Behörde für die Anmeldung und Finanzierung der Integrations- und Berufssprachkurse. Sie können sich online oder persönlich bei einer regionalen Außenstelle des BAMF für einen Kurs anmelden. Dort erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie sich bei einem zugelassenen Kursträger in Ihrer Nähe einen Kursplatz suchen können.
Welche Kurse gibt es für Menschen mit Behinderung? Wo finde ich sie?
Für Menschen mit Behinderungen gibt es spezielle Integrations- und Berufssprachkurse, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Kurse bieten beispielsweise ein geringeres Lerntempo, eine kleinere Gruppengröße oder eine barrierefreie Lernumgebung. Sie können solche Sprachkurse im BAMF Navi finden, einer Online-Suchmaschine für Integrations- und Berufssprachkurse in ganz Deutschland. Dort können Sie nach verschiedenen Kriterien wie Ort, Zeit, Niveau oder Zielgruppe filtern. Es gibt auch spezielle Sprachkurse für blinde und hörbeeinträchtigte Menschen, die von verschiedenen Organisationen angeboten werden.
Wie verhält es sich, wenn ich in ein anderes Bundesland muss, um einen Sprachkurs zu finden?
Was wird bezahlt? Wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen müssen, um einen passenden Sprachkurs zu finden, können Sie unter Umständen eine Umzugskostenerstattung vom BAMF beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem bisherigen Wohnort keinen geeigneten Kursplatz finden konnten oder dass der Umzug aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist. Außerdem können Sie eine Fahrtkostenerstattung vom BAMF erhalten, wenn Sie täglich mehr als 45 Minuten (einfache Fahrt) zu Ihrem Sprachkurs benötigen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre Fahrtickets vorlegen.
Muss ich einen Sprachkurs für blinde Menschen haben?
Nein, Sie müssen keinen speziellen Sprachkurs für blinde Menschen haben, wenn Sie das nicht möchten. Sie können auch an einem regulären Integrations- oder Berufssprachkurs teilnehmen, wenn dieser Ihren Lernbedürfnissen entspricht. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass der Kursraum und die Lernmaterialien für Sie zugänglich sind. Wenn Sie einen Sprachkurs für blinde Menschen bevorzugen, können Sie im BAMF Navi nach solchen Kursen suchen oder sich bei einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung informieren.
Wie ist es mit den Prüfungen?
Am Ende des Integrationskurses müssen Sie eine Prüfung ablegen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die Prüfung testet Ihre Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses bescheinigt. Am Ende des Berufssprachkurses müssen Sie ebenfalls eine Prüfung ablegen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die Prüfung testet Ihre Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 oder C1 des GER. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Berufssprachkurses bescheinigt.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner*innen
Alan Dmitriev
Verweisberater für geflüchtete Menschen mit Behinderung
E-Mail: beratung@hi.org
Mobil : +49 15173023090
Sprechzeiten:
Montag: 09:30-14:00
Mittwoch: 13:30-17:00
Donnerstag: 09:00-11:00
Freitag: 13:00-17:00
Mariia Chuprova
Verweisberaterin für geflüchtete Menschen mit Behinderung
E-Mail: beratung@hi.org
Mobil : +49 17890411307
Sprechzeiten:
Montag: 14:00-16:30
Mittwoch: 10:00-13:30
Donnerstag: 13:00-16:00
Freitag: 10:00-13:00
Online-Workshop „Gehörlosigkeit und Flucht“ am 14. Oktober 2024
In unserem kostenlosen Online-Workshop am 14. Oktober 2024 von 10:00 bis 13:00 Uhr möchten wir Fachkräften und Interessierten die Möglichkeit bieten, sich intensiv mit der Situation tauber Geflüchteter auseinanderzusetzen. Ziel der Veranstaltung ist es, [...]
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