Die Auswirkungen der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems auf Menschen mit Behinderung, die internationalen Schutz beantragen

Inklusiv informiert: Flucht und Behinderung im Dialog
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Die Auswirkungen der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems auf Menschen mit Behinderung, die internationalen Schutz beantragen
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In unserer vierten Podcastepisode illustriert uns unsere Crossroadsreferentin für Migration, Flucht und Behinderung, was die europäische Union durch die Verabschiedung von Verordnungen und Richtlinien bewirken möchte, damit einheitliche Verfahren und Standards für Personen die internationalen Schutz beantragen für alle EU-Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich verpflichtend werden. Sophia Eckert verdeutlicht am Beispiel von Geflüchteten mit Behinderung, welche Rechte sie bei der Aufnahme und Unterbringung in Deutschland haben, welchen rechtlichen Grundsätzen Asylverfahren folgen müssen und wie Menschen mit Behinderung als eine zentrale Gruppe schutzbedürftiger Personen ihre Bedarfe einfordern und durchsetzen können. Sophia Eckert erklärt wichtige Änderungen in Verordnungen wie der Asylmanagementverordnung und der Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie. Sie erläutert  welche positiven und negativen Konsequenzen diese EU-Legislation für Geflüchtete mit Behinderung zukünftig haben wird und wie Deutschland sich bei der nationalen Umsetzung dieser Rechtsvorgaben positionieren sollte, um verfassungsrechtlichen Grundsätzen und den Rechten der UN-Behindertenrechtskonvention angemessen Rechnung zu tragen.

Weiterführende Links:

EU-Aufnahmerichtlinie Neufassung 2024:
Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

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