Politische Interessensvertretung

Selbstvertretungsgruppe "NOW! Nicht Ohne das Wir" wird politisch

Mit welchen Zugangsbarrieren werden die Selbstvertreter*innen - Geflüchtete mit Behinderung und ihre Angehörige - tagtäglich konfrontiert? Wo sind die Missstände? Was sind ihre Bedarfe? Was muss verändert werden?

Mit diesen essentiellen Fragen setzt sich die Selbstvertretungsgruppe "NOW! Nicht Ohne das Wir" auseinander und will dahingehend für ihre Rechte sowie Interessen gegenüber der Politik und Verwaltung eintreten. Während unserer gemeinsamen regelmäßigen Treffen, sind die folgenden Arbeitsgruppen zu den jeweiligen Themenschwerpunkten entstanden:

  1. Barrierefreiheit im Asylsystem
  2. Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung
  3. Arbeitsmarktinklusion

Im Laufe des Jahres sind dahingehend viele Forderungen an die Politik entstanden, die in Positionspapieren niedergeschrieben wurden. Diese können Sie auf der folgenden Webseite in kurzer oder in voller Länge lesen.

Arbeitsgruppe: Barrierefreiheit im Asylsystem

Das Bild ist im Rahmen eines Netzwerktreffen in Berlin entstanden, wo es unter anderem um die Barrierefreiheit im Asylsystem ging.

Was fordern wir?

Asylsuchende und geduldete Menschen mit Behinderung haben einen eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen, die Unterkünfte sind oft behindertenunfreundlich und haben viele Barrieren. Außerdem deckt das Asylbewerberleistungsgesetz viele behinderungsspezifischen Bedarfe nicht ab.

Somit wünschen wir uns ein gerechtes und barrierefreies Leben während des Asylverfahrens. Menschen mit Behinderungen sollten mit ihren Bedürfnissen respektiert werden, egal woher sie kommen.

1. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, die Wohnverpflichtung nach §48 Asylg. zu beenden und aus nicht bedarfsgerechten Erstaufnahmeeinrichtungen auszuziehen. Bereits jetzt gibt es mit §49 Abs.2 eine Regelung die das theoretisches ermöglicht, die aber in der Praxis selten Anwendung findet. Die Regelung sollte für Menschen mit Behinderung konkretisiert werden.

2. Asylsuchende Menschen mit Behinderung sollten vollen Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

3. Die Betroffenen sollten einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Teilhabe nach SGB IX haben. Dafür sollte §100 Abs. 2 SGB IX gestrichen werden. Dort heißt es: „Leistungsberechtigte nach §1 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten keine Leistungen der Eingliederungshilfe.“

4. Zugang zu Integrations- und Sprachkursen müssen barrierefrei sein.

Was fordern wir?

Geflüchtete Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen stoßen auf große Probleme, wenn sie versuchen, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis zur Existenz von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und die Anerkennung der oft sehr fordernden Tätigkeit pflegender Angehörigen.

1. Pflegende Angehörige sollten von Lebensunterhaltssicherung und den Voraussetzungen für Spracherwerb ausgenommen werden. Damit sollte Pflege als wichtige Arbeit gewürdigt werden.

2. Menschen mit Behinderung sollten bei Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis namentlich von der Erfüllung der Voraussetzung einer Lebensunterhaltssicherung ausgenommen werden.

3. Bei der Entscheidung über die Anwendung der behinderungsbezogenen Ausnahmen sollte nicht vom Gesundheitszustand des Antragstellers bzw. -stellerin, sondern von den tatsächlichen Barrieren im Arbeitsmarktzugang ausgegangen werden.

Arbeitsgruppe: Niederlassungs-erlaubnis und Einbürgerung

Auf dem Bild sehen Sie Selbstvertreter*innen bei einem Treffen mit dem SPD Bundestagsabgeordneten Hakan Demir.

Arbeitsgruppe: Arbeitsmarktinklusion

Was fordern wir?

Geflüchtete Menschen mit Behinderung finden nur schwer Zugang in den ersten Arbeitsmarkt. Der Prozess des Ankommens und der Teilhabe ist hierdurch sehr erschwert. Es ergeben sich außerdem große Nachteile bei der Erlangung einer Niederlassungserlaubnis und einer Einbürgerung, die eine erfolgreiche Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung haben.

Wir wünschen uns einen verbesserten Zugang in den ersten Arbeitsmarkt.

1. Die Arbeitszeit in Werkstätten muss mit Blick auf die Aufenthaltssicherung anerkannt werden. Zudem braucht es einen Mindestlohn in Werkstätten. Gleichzeitig muss eine Übermittlungspflicht in den ersten Arbeitsmarkt gesetzlich geregelt sein. Damit die Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt steigt, muss die Ausgleichszahlung (§160 SGB IX) erhöht werden. Hier darf es keine Schlupflöcher geben, um die Ausgleichszahlungen zu mindern.

2. Bewerbungsverfahren müssen transparent und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Der Bund muss dies konkretisieren.

3. Barrierefreiheit am Arbeitsplatz muss Pflicht sein. Im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung sollen klare Regeln zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen beschrieben werden. Dabei muss der Einsatz von Ausgleichsmitteln, für eine barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes unkompliziert zu beantragen sein. Zusätzlich muss es eine Schwerbehindertenvertretung in Firmen geben.

4. Akteur*innen in der Verwaltung und in Werkstätten, sowie Arbeitsgeber*innen und Betroffene müssen durch Expert*innen geschult werden.