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Der Inhalt dieser Website wird zeitnah an die gesetzlichen Änderungen durch das sog. Rückführungsverbesserungsgesetz angepasst, das am 27.02.2024 in Kraft getreten ist. Eine Übersicht einiger Änderungen finden Sie hier.

Sprachmittlung

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Einleitung: Sprachmittlung

Sprachmittlung ist besonders für Geflüchtete mit Behinderung, die noch nicht lange in Deutschland sind, unverzichtbar, um das deutsche Hilfesystem zu verstehen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und Rechte wahrzunehmen.

Dieses Kapitel informiert über verschiedene Formen von Sprachmittlung und liefert Grundlagen und Argumentationshilfen zur Finanzierung von Sprachmittlung für geflüchtete Menschen mit Behinderung.

Video: "Übersetzer beim Bamf - Wird wirklich alles gut übersetzt?"

https://www.youtube.com/watch?v=DboJzv9HNeE

FAQ Sprachmittlung

Formen der Sprachmittlung

Oftmals verhindern Sprachbarrieren, dass Geflüchtete mit Behinderung

  • Zugang zum Hilfesystem finden,
  • optimal von Unterstützungsleistungen profitieren,
  • ihre Rechte verstehen und wahrnehmen können.

Durch die Bereitstellung einer Sprachmittlung kann der Zugang zu Unterstützungsleistungen gelingen – und gesellschaftliche Teilhabe. Zwar muss nicht für jede Situation ein*e Dolmetscher*in hinzugezogen werden, für die Sprachmittlung gibt es viele Möglichkeiten, aber sie muss angemessen sein. Deshalb müssen Beteiligte immer abwägen, welche Form der Übersetzung gut passen würde.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Argumentationshilfen zur Finanzierung von Dolmetschleistungen

Geflüchtete Menschen mit Behinderung sind oft mit hohen Sprachlernbarrieren konfrontiert. Der Zugang zu Dolmetschleistungen stellt für sie daher eine zentrale Voraussetzung für den Zugang zu wichtigen sozialen und medizinischen Leistungen dar. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung von Dolmetschleistungen nicht eindeutig und weisen große Lücken auf. Die gesetzlichen Möglichkeiten einer Kostenübernahme von Dolmetschleistungen sind beschränkt, Bearbeitungszeiten in vielen Fällen lang, die Entscheidungspraxis ist oft ablehnend. Die Finanzierungssituation steht im Widerspruch zu menschenrechtlichen Normen. In der aktuellen Sozialgesetzgebung lassen sich jedoch Ankerpunkte für die Beantragung von Dolmetschleistungen identifizieren. Dabei steht vor allem die Dolmetschung im medizinischen Kontext im Mittelpunkt. Für eine inhaltliche Vertiefung zum Thema sei auf das umfassende Positionspapier von Handicap International „Zur Finanzierung qualitativer Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung bei medizinischer Behandlung“ verwiesen.

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